Oberösterreich baut die Wohnbeihilfe mit 1. Jänner 2027 aus: Die Höchstbeträge steigen für alle Haushaltsgrößen, Pensionserhöhungen sollen den Anspruch nicht mehr kosten. Was sich für Mieterinnen und Mieter konkret ändert.
Wer in Oberösterreich Wohnbeihilfe bezieht oder beantragen will, kann ab dem kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen. Mit 1. Jänner 2027 steigt die Wohnbeihilfe für Haushalte mit vier oder mehr Personen auf bis zu 351,50 Euro im Monat, bisher lag die Obergrenze bei 300 Euro. Auch kleinere Haushalte bekommen höhere Höchstbeträge.
Das hat das Land Oberösterreich am 27. Oktober angekündigt. Der Entwurf der neuen Verordnung geht nun in Begutachtung. Neben den höheren Beträgen sollen Pensionistinnen und Pensionisten ihren Anspruch nicht mehr verlieren, nur weil ihre Pension wegen der Inflation steigt. Zudem wird der Antrag einfacher.
So viel Wohnbeihilfe gibt es ab 2027
Grundlage der Berechnung ist künftig ein Fördersatz von 3,70 Euro pro Quadratmeter förderbarer Wohnfläche. Die förderbare Fläche wird erhöht und an die Neubauförderung des Landes angeglichen, die bisherige Grenze von 300 Euro pro Monat fällt weg.
Für einen Einpersonenhaushalt sind künftig 50 Quadratmeter förderbar, der Höchstbetrag steigt damit von 166,50 auf 185 Euro. Zwei Personen kommen auf 70 Quadratmeter und maximal 259 Euro statt bisher 222 Euro. Bei drei Personen sind es 85 Quadratmeter und bis zu 314,50 Euro statt 277,50 Euro. Haushalte mit vier oder mehr Personen erreichen mit 95 förderbaren Quadratmetern den neuen Höchstwert von 351,50 Euro.
Wie viel ein Haushalt tatsächlich bekommt, hängt wie bisher vom Einkommen und von den Wohnkosten ab. Die Höchstbeträge gelten als Obergrenze.
Was sich für Pensionistinnen und Pensionisten ändert
Die Einkommensgrenzen für die Wohnbeihilfe werden erneut an den Ausgleichszulagenrichtsatz angepasst. Damit soll verhindert werden, dass ältere Menschen durch die jährliche Pensionserhöhung über die Grenze rutschen und die Wohnbeihilfe verlieren oder gekürzt bekommen.
„Wohnen muss leistbar bleiben“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ). Erhalten bleiben laut Land auch der Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt und der Wohnbeihilfen-Pensionsbonus.
Neu ist eine Regelung für Menschen über 70: Muss die Ehepartnerin oder der Ehepartner in ein Alten- oder Pflegeheim übersiedeln, kann die Wohnbeihilfe weiterhin für zwei Personen bezogen werden. Bisher galt das nur im Fall einer Verwitwung.
Weniger Papierkram beim Antrag
Auch beim Antrag soll es leichter werden. Wer in einer privat vermieteten Wohnung lebt, braucht künftig keine Unterschrift der Vermieterin oder des Vermieters mehr auf dem Antragsformular. Das war bisher für viele Mieterinnen und Mieter eine zusätzliche Hürde.
Vereinfacht werden außerdem die Nachweise für Unterhaltsleistungen und Waisenrenten. Welche Unterlagen genau nötig sind, wird mit der neuen Verordnung festgelegt.
Wie es jetzt weitergeht
Der Verordnungsentwurf wird zunächst begutachtet, in Kraft treten sollen die Änderungen mit 1. Jänner 2027. Betroffen sind laut Land Tausende Haushalte in Oberösterreich, eine genaue Zahl nennt das Land nicht.
Informationen zu Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Antrag stellt das Land Oberösterreich auf seiner Website zur Wohnbeihilfe bereit. Wer schon Wohnbeihilfe bezieht, sollte nach dem Jahreswechsel prüfen, ob sich der eigene Betrag durch die neuen Sätze erhöht.
