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Abschiebung nach halber Haftzeit: Was die beschlossene Strafvollzugsnovelle ändert

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Stacheldraht vor dunklem Hintergrund
Foto: Pixabay/manfredrichter (Symbolbild)©Pixabay/manfredrichter

Der Nationalrat hat die Strafvollzugsnovelle beschlossen. Bestimmte ausländische Straftäterinnen und Straftäter können künftig nach der Hälfte ihrer Haft auch gegen ihren Willen abgeschoben werden. Was die Reform außerdem regelt und wie die Parteien sie bewerten.

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Breite Mehrheit im Nationalrat

Der Nationalrat hat am 14. Oktober die Strafvollzugsnovelle beschlossen. Zugestimmt haben ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne, die FPÖ stimmte dagegen. Kern der Reform: Ausländische Häftlinge mit rechtskräftigem Einreise- oder Aufenthaltsverbot können nach Verbüßung der halben Strafe in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, auch wenn sie nicht zustimmen. Bisher war dafür ihr Einverständnis nötig.

Ziel der Regierung ist es, die überfüllten Justizanstalten zu entlasten und die Sicherheit in den Gefängnissen zu erhöhen. Justizministerin Anna Sporrer bezifferte den Überbelag im Juni mit rund 8 Prozent. Im Nationalrat beschrieb sie den Straf- und Maßnahmenvollzug als „auf Anschlag“.

Wer abgeschoben werden kann und wer nicht

Die neue Regel gilt nicht für alle. Ausgenommen sind Personen, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte oder wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden, und zwar auch dann, wenn sie selbst ausreisen möchten. Ebenfalls ausgenommen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie begünstigte Drittstaatsangehörige. Rechtliche und tatsächliche Hindernisse für eine Abschiebung werden im Einzelfall geprüft. Wer nach der Abschiebung illegal nach Österreich zurückkehrt, muss wieder in Haft.

Wie viele Menschen betroffen sein werden, hat das Justizministerium in einer Modellrechnung geschätzt, die im Justizausschuss vorgelegt wurde: rund 180 Personen in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten, danach etwa 27 pro Monat. Erleichtert wird außerdem die sogenannte Haft in der Heimat, also die Überstellung zur Verbüßung der Strafe im Herkunftsland.

Längerer Haftaufschub für Ausbildung, kürzerer Hausarrest

Die Novelle enthält auch Punkte, die nichts mit Abschiebungen zu tun haben. Der Antritt einer Freiheitsstrafe kann künftig bei Strafen von bis zu zwei Jahren aufgeschoben werden, bisher lag die Grenze bei einem Jahr. Erwachsene können einen Aufschub von mehr als einem Jahr beantragen, um eine Berufsausbildung abzuschließen. Das soll die Chancen auf ein straffreies Leben nach der Haft verbessern.

Der sogenannte Hausarrest, eine verschärfte Form der Einzelhaft als Disziplinarstrafe, wird von vier auf höchstens zwei Wochen begrenzt. Damit setzt Österreich eine Empfehlung des Europarats um. Zudem sollen Besucherinnen und Besucher von Justizanstalten besser kontrolliert werden können. Ein im Ausschuss ergänzter Antrag der Koalitionsparteien regelt den Datenaustausch zwischen Justizanstalten und Sozialversicherung über Beginn, Unterbrechung und Ende einer Haft.

So argumentieren die Parteien

Für die ÖVP sagte Abgeordneter Jakob Grüner, die Novelle allein löse den Überbelag nicht, sei aber Teil der Lösung. Es brauche zusätzlich mehr Abkommen mit Herkunftsländern. SPÖ-Abgeordneter Maximilian Köllner betonte, wer kein Aufenthaltsrecht habe, müsse gehen, das gelte auch für Strafgefangene. NEOS-Abgeordnete Sophie Marie Wotschke verwies darauf, dass die Zahl der Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten seit dem Jahr 2000 nicht im gleichen Ausmaß gestiegen sei wie die Zahl der Insassen.

Die Grünen stimmten zu, übten aber Kritik. Agnes Sirkka Prammer nannte die Reform längst überfällig, bemängelte jedoch, dass weder neue Haftplätze noch zusätzliches Personal geschaffen würden. Die FPÖ lehnte die Novelle ab. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch sprach von einem „Novellchen“. Die Freiheitlichen befürchten vorzeitige Entlassungen und fordern Garantien gegen eine Wiedereinreise sowie Haft im Herkunftsland ohne Strafnachlass.

Wie es weitergeht

Als Nächstes befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Sporrer bezeichnete die Novelle als weiteren Schritt nach der Ausweitung der Fußfessel und erleichterten bedingten Entlassungen. Als mögliche nächste Etappe nannte sie gemeinnützige Arbeit als eigenständige Strafe statt kurzer Haftstrafen.

Am selben Tag beschloss der Nationalrat einstimmig ein verschärftes Strafrecht gegen Menschen- und Organhandel. Zwangsheirat, Leihmutterschaft und missbräuchliche Adoption gelten künftig als Formen der Ausbeutung, zudem wird die wissentliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels strafbar.

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