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Das Verfahren war von der OStA Wien der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau entzogen und an Eisenstadt übertragen worden, um jeglichen Anschein einer Befangenheit zu verhindern. Nun wurden insbesondere die medial diskutierten rechtsmedizinischen Stellungnahmen beigeschafft, die Auswertung der Smartwatch vorgenommen und basierend darauf gerichtsmedizinische Gutachten eingeholt, hieß es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
Das gerichtsmedizinische Gutachten der Leiterin des Instituts für Gerichtsmedizin der Universität Innsbruck, Elke Doberentz, habe, wie die OStA Wien bereits am 13. Februar 2026 erörtert habe, "keine Hinweise auf ein Fremdverschulden an Verletzungen und am unzweifelhaft festgestellten Ertrinkungstod" gebracht. Das Ergebnis der ursprünglichen Obduktion sei demnach bestätigt worden.
Eine Fortführung des Verfahrens nach dessen Einstellung sei "ohne maßgebliche Änderung der Beweislage" in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen, wurde begründet. Es bleibt daher eingestellt.






