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In zahlreichen Fällen der derzeit 4.500 noch nicht abschließend erledigten Anträge seien noch Nacherhebungen notwendig. Das Sozialministeriumsservice arbeite daran, die eingelangten Anträge sorgfältig zu prüfen und möglichst rasch zu erledigen, hieß es.
"Wir haben diesen Fonds geschaffen, weil es nicht sein kann, dass Alleinerziehende und ihre Kinder finanziell im Stich gelassen werden, nur weil ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt", betonte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Die rund 5.000 eingelangten Anträge würden den bestehenden Bedarf verdeutlichen.
Der Unterstützungsfonds ist mit bis zu 35 Millionen Euro jährlich dotiert und sieht eine monatliche Zuwendung von 240,60 Euro pro Kind vor. Dieser Betrag soll jährlich angepasst werden. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich zwölfmal jährlich. Für Halbwaisen, die keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben, sind 14 Auszahlungen pro Jahr vorgesehen.
Zudem könne von Gewalt betroffenen Alleinerziehenden in besonderen Notlagen eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Damit sollen beispielsweise notwendige Ausgaben für einen sicheren Neuanfang, die Beschaffung wichtiger Dokumente oder die Einrichtung einer neuen Wohnung abgefedert werden. Laufende Zuwendungen aus dem Fonds werden mit der Sozialhilfe gegengerechnet, anders als die Einmalzahlungen, die von Gewalt betroffenen Frauen in Härtefällen gewährt werden können.
Mit dem Unterstützungsfonds werde eine Lücke im Sozialsystem geschlossen, so Schumann: "Es geht darum, dort zu helfen, wo bestehende Unterstützungssysteme nicht ausreichen." Im Ministerium geht man davon aus, dass rund 15.000 Alleinerziehende und ihre Kinder erreicht werden können. Für das erste Jahr wurde aufgrund des unterjährigen Starts des Fonds mit rund 4.300 laufenden Zuwendungen kalkuliert.
