Mit der wörtlichen Veröffentlichung von Chats zwischen Roland Weißmann und der Mitarbeiterin, die seinen Rücktritt erzwungen hat, setzt sich der Falter heftiger Kritik aus. Diese Kritik ist legitim, aber der Falter hat gute Gründe, dieses rechtliche Risiko einzugehen.
Barbara Tóth und der Falter dürften einen wunden Punkt getroffen haben, jedenfalls haben sie eine öffentliche Fragenflut ausgelöst: Muss man der Staatsaffäre rund um die Führung des öffentlich-rechtlichen ORF auch noch die Boulevard-Krone aufsetzen, indem man wörtlich aus den Chat-Nachrichten zitiert, die der frühere Generaldirektor Roland Weißmann rund um die Zeit seiner Bestellung zum Chef des Hauses mit einer ORF-Angestellten ausgetauscht hat?
Bringt es einen Mehr-, das heißt Informationswert in der Sache? Ist es mit den Grundsätzen der journalistischen Ethik und des Medienrechts vereinbar, die auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs abzielen? Ist es typisch, dass ausgerechnet das Zentral organ des österreichischen Moralismus auf journalistische Ethik und Medienrecht pfeift, wenn man in der PR-Schlacht zwischen dem ehemals mächtigsten Medienmanager des Landes und einer ORFMitarbeiterin, die von ihm belästigt worden sein soll, die Litigations-PR-Aufgaben für das Opfer übernimmt, das inzwischen durch den Verleumdungsvorwurf des angeblichen Belästigers auch zur Täterin geworden sein soll?
Lässt sich das alles, wie es Kritiker der Falter-Veröffentlichung insinuieren, unter „Sex Sells“ und „Boulevard“ abtun? Spielt sich der Falter, wie der Presse-Innenpolitiker Oliver Pink insinuiert, hier schon wieder zum Richter darüber auf, was erlaubt ist und was nicht?
Kleine alte Männer
Rechtlich müssen die Frage, ob diese Veröffentlichung durch den Falter legitim war, Gerichte klären, allerdings nur dann, wenn jemand gegen die Veröffentlichung klagt. Zunächst einmal ist der Falter nur ein – offenbar sehr bewusstes – Risiko eingegangen, indem er bzw. seine Anwältin sagt, dass nach ihrer Rechtsauffassung das öffentliche Interesse an der Aufklärung das Interesse am Schutz der hochpersönlichen Sphäre überwiegt. Der Falter wagt damit einiges, ja, aber der Vorwurf, da spiele sich schon wieder einer als Richter auf, geht meiner Ansicht nach vollkommen ist Leere.
Inhaltlich bin ich zudem der Auffassung, dass der Falter diese Entscheidung aus guten Gründen getroffen hat – ich hätte, als Falter-Verantwortlicher nicht anders entscheiden. Aus einem einfachen Grund: Wenn in einer Rechtsstreitigkeit ein mächtiger, in der Öffentlichkeit stehender Beschuldigter durch unbelegte Behauptungen die Beschuldigende zur Täterin macht und der Verleumdung bezichtigt, und ich verfüge über Informationen, die diese Behauptungen widerlegen oder stark relativieren, kann und sollte ich als Medium das Risiko der Veröffentlichung eingehen. Hauptsächlich deshalb, weil die Öffentlichkeit im Rahmen einer relativ aufwendigen Litigations-PR-Offensive durch Behauptungen des Ex-Generaldirektors in den reichweitenstärksten Medien des Landes bombardiert wird, die im sehr krassen Widerspruch zur vorliegenden Kommunikation stehen.
Dass auch diese Kommunikation unvollständig ist und die Falter-Auswahl sich vermutlich auf die Teile der Chatverläufe konzentriert, die den Ex-ORF-Chef in einem besonders schlechten und die Belästigte in einem besonders guten Licht erscheinen lassen, ist anzunehmen. Allerdings, und das scheint mir – ganz abgesehen von den politischen und unternehmensinternen Intrigen, die da auch noch eine Rolle gespielt haben mögen – der entscheidende Punkt zu sein: An der Tatsache, dass es sich hier erstens um eine sexuelle Belästigung im Sinne des Geichbehandlungsgesetzes und zweitens um ein Verhalten handelt, das den Autor solcher Nachrichten für jede Führungsposition disqualifiziert, kann man nur zweifeln, wenn man von der Welt und den Menschen überhaupt keine Ahnung hat. Man fragt sich wirklich und auch ein bisschen bang, wie der Compliance-Bericht des ORF in der Causa zustande kam, und wie Weißmanns Nachfolgerin Ingrid Thurnher erklären konnte, die Vorwürfe der Belästigung seien vom Tisch.
Man schämt sich als Mann und als Medienmensch dafür, dass das eigene Spitzenpersonal sprachlich-intellektuell auf Teenager-Niveau agiert
Dass die Angelegenheit Roland Weißmann in eine existenzielle Krise gestürzt habe, wie er jetzt überall im Modus des Opfers erzählt, glaube ich ihm gerne. Allerdings ist er derjenige, der sich in diese Krise gestürzt hat. Ich habe in der Zeit, in der ich in dieser Branche auch eine gewisse Rolle gespielt habe, viele Männer dieser Art kennengelernt (kaum einer war größer als 1,80), die sich im Vollbewusstsein ihrer Macht und Großartigkeit, aber ohne jede kommunikative und soziale Qualifikation Frauen gegenüber verhalten haben wie die Hauptdarsteller besonders schlechter 70er-Jahre-Filme.
Schon wenn man die paar Original-Nachrichten Weißmanns liest, wird klar, dass hier ein Mann agiert, der in einem Ausmaß an Kontroll- und Sprachverlust leidet, das ihn für jede ernsthafte Führungsfunktion mit Personalverantwortung ungeeignet macht. Man kann das nicht zuletzt daran erkennen, dass es praktisch keine Nachricht gibt, die aus korrekten oder vollständigen deutschen Sätzen besteht. Man schämt sich als Mann und als Medienmensch ein bisschen dafür, dass das eigene Spitzenpersonal nicht nur sozial, sondern auch sprachlich-intellektuell auf dem Niveau bedürftiger Teenager nach dem dritten Bier agiert.
Geht uns das alles als Öffentlichkeit etwas an? An sich nicht. Aber wenn seine öffentliche Person ihre Geschichte mit reinen Behauptungen und Medienunterstützung durchsetzen will, ist es legitim, dem zumindest einen Teil der vorliegenden Fakten entgegenzuhalten. Auch wenn das journalistisch-ethisch nicht unumstritten – und rechtlich durchaus riskant – ist.
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Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 17/2026 erschienen.






