ABO

ÖIF-Immobilien - Mehrere Jahre Haft wegen Untreue

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
5 min
Der Prozess wird am Donnerstag im Saal 303 fortgesetzt
©HELMUT FOHRINGER, APA
Der Untreue-Prozess um mehrere mutmaßlich zu günstig veräußerte Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) hat am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht mit mehreren Schuldsprüchen geendet. Ein Ex-ÖIF-Geschäftsführer und ein weiterer Angeklagter fassten je vier Jahre Haft aus, ein Dritter zweieinhalb. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Die Verurteilten sollen einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben.

von

News auf Google bevorzugen

Die Liegenschaften seien unter Wert verkauft worden, "nicht ordnungsgemäß sondern wissentlich kriminell", hielt der Richter in der Urteilsbegründung fest. Mildernd habe sich auf die Strafzumessung die Unbescholtenheit sowie das lange Zurückliegen der Tat ausgewirkt, spielen die Vorwürfe doch in den Jahren 2006 bis 2009. Erschwerend war der lange Tatzeitraum sowie der Schaden in Höhe mehrerer Millionen Euro. Zudem wurde eine GmbH unter der Verantwortung des Zweitangeklagten zu einer Verbandsgeldbuße in der Höhe von 13.500 Euro verurteilt. Der Vertreter der WKStA und die Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der Vertreter der WKStA fasste in seinem Schlussplädoyer die über 40 Verhandlungstage, die sich über zwei Jahre streckten, zusammen. Laut WKStA hätten die miteinander großteils befreundeten Angeklagten "Wohnungen zum Spottpreis verscherbelt", Objekte angemietet, die der ÖIF nicht im Ansatz gebraucht habe, und Aufträge zu teuer vergeben. "Eine g'schobene Gschicht, ein abgekartetes Spiel", so der Oberstaatsanwalt. Um das ÖIF-Kuratorium, das bestimmte Verträge genehmigen muss, zu täuschen, habe man Gutachten gesteuert erstellt und Deckangebote organisiert. Unter anderem seien teils desolate Wohnungen präsentiert und vorgegeben worden, dass alle Einheiten so aussehen würden. Auch im Laufe des Verfahrens seien Fotos von nicht anklagegegenständlichen Wohnungen vorgelegt worden, "um davon abzulenken, dass die Wohnungen nicht so schlecht waren", betonte der Oberstaatsanwalt. So seien dem Kuratorium falsche Wertverhältnisse vorgegaukelt worden, um dessen Zustimmung zu erlangen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nach einem kritischen Rechnungshofbericht 2015 zu ermitteln begonnen. Die verfahrensgegenständlichen Immobilien wurden im Zeitraum 2006 bis 2009 verkauft, wobei die Verkäufe durch den damaligen Geschäftsführer erfolgten, der von 2002 bis 2012 tätig war. Der ÖIF hatte sich kurz davor aus der Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge zurückgezogen und veräußerte anschließend seinen Immobilienbestand.

Ganz anders sah die Sache naturgemäß für Johannes Zink, Verteidiger des erstangeklagten Ex-ÖIF-Geschäftsführers, aus. "Die Anklage bricht in sich zusammen", meinte er in seinem Schlussplädoyer. "Es gibt keinen Befugnismissbrauch, es gibt keinen Schaden und es gibt schon gar keinen Vorsatz." Er brachte entlastende Zeugenaussagen der Kuratoriumsmitglieder ins Treffen. Das Kuratorium sei nicht "irgendjemand" gewesen, "das sind die Avengers der österreichischen Ministerien gewesen", und diese hätten sich nicht getäuscht gefühlt. Außerdem sprach er von Ermittlungsfehlern der WKStA. So sei etwa die Korrespondenz zwischen seinem Mandanten und dem Kuratorium nicht gänzlich ausgewertet worden. Was die Anmietung eines Objekts in Wien-Landstraße betrifft meinte Zink: "Bis heute sind die (der ÖIF) da drinn, bis heute hat niemand den Mietvertrag gekündigt". Es habe keine Klage des ÖIF gegeben und auch hier sei kein Schaden entstanden.

Der Ex-Geschäftsführer bekannte sich - wie auch die anderen Angeklagten - "nicht schuldig". "Dass kein Schaden gegeben ist", befand auch Lukas Kollmann, Rechtsvertreter eines angeklagten Hausverwalters, der wie auch die weiteren Anwälte für seinen Mandanten einen Freispruch forderte.

Sehr wohl einen Schaden sieht der ÖIF, der sich, vertreten von der Finanzprokuratur, als Geschädigter dem Strafverfahren angeschlossen hat. Auf Grundlage der Prüfung des Rechnungshofs und entsprechender Sachverständigengutachten wird im Privatbeteiligtenweg eine Schadenssumme von rund 13,3 Mio. Euro geltend gemacht. "Vermögen der öffentlichen Hand. Vermögen, das aus Steuergeld gespeist wurde", betonte der Privatbeteiligtenvertreter. Dahingehend wurde der Vertreter vom Richter auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER