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Hintergrund ist im Wesentlichen die Frage, ob eine Strategische Umweltprüfung (SUP) hätte durchgeführt werden müssen. Diese wurde 2022 begonnen, 2025 brach das Verkehrsministerium sie ab. Stattdessen wurde eine Einzelfallprüfung ("Screening") durchgeführt. Normalerweise erfolgt ein Screening bei Großprojekten vor dem Beginn eines SUP-Verfahrens, um zu klären, ob eine genaue Überprüfung überhaupt notwendig ist. Im Fall des Lobautunnels fand das Screening jedoch als nachträgliche Grobbetrachtung statt, erklärte eine Sprecherin des BVwG der APA.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH bereits im März 2025 angerufen, um klären zu lassen, ob gegen europäisches Umweltrecht verstoßen wurde. Das Verfahren am EuGH befindet sich bereits in der Abschlussphase: Im Mai wurden die Schlussanträge veröffentlicht. Asfinag, Bundeskanzleramt und Infrastrukturministerium regten in dieser Schlussphase beim BVwG an, aufgrund des nachträglichen Screenings das Vorabentscheidungsersuchen am EuGH zurückzuziehen. Das BVwG habe sich nach eingehender Prüfung und Durchführung einer mündlichen Verhandlung dagegen entschieden.
"Grundlage für diese Entscheidung ist die rechtliche Beurteilung der vom Bundesminister für Verkehr später durchgeführten Prüfung (Screening) anhand der Maßstäbe der europäischen SUP-Richtlinie", teilte das Bundesverwaltungsgericht der APA mit. "Dabei kam das BVwG zum Schluss, dass die Screeningentscheidung nicht als vollständig im Sinne der Richtlinie bezeichnet werden kann."
"Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass hier noch fachlicher Ergänzungsbedarf besteht und hat sich daher gegen eine Zurückziehung entschieden", teilte ein Sprecher der Asfinag auf APA-Anfrage mit. "Aus unserer Sicht bleibt daher weiterhin die Entscheidung des EuGH abzuwarten."
Mit dieser wird im Herbst gerechnet. Ausgehend davon werde der Senat des Bundesverwaltungsgerichts über die weiteren Verfahrensschritte beraten, hieß es vom BVwG. "Eine zeitliche oder inhaltliche Prognose kann daher noch nicht gegeben werden. Im Anschluss entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, wie das Verfahren in Österreich weiterzuführen ist."
Die Umwelt-NGO Virus sieht sich in ihrer Rechtsposition bestätigt. "Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass der schon nahezu dummdreiste Versuch, das wichtige Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof abzudrehen, nicht erfolgreich war, nun wird der EuGH Rechtssicherheit herstellen", wurde Sprecher Wolfgang Rehm in einer Aussendung zitiert.
Auch die Wiener Grünen sehen in der Entscheidung einen Erfolg. "Für ein Projekt dieser Größenordnung ist eine Strategische Umweltprüfung das einzig angemessene Instrument", hieß es von Mobilitätssprecher Kilian Stark. "Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass der Minister offenbar ein negatives Ergebnis einer ordnungsgemäßen Umweltprüfung vermeiden wollte."
Für Mobilitätssprecherin Heidi Sequenz (Grüne) habe das Vorgehen der Asfinag und von Infrastrukturminister Hanke einen "offensichtlichen Grund": "Der bereits laufende oberirdische Bau könnte sich als rechtlich nicht haltbar erweisen. Für den Tunnel und die Lobau-Spange fehlen außerdem wesentliche Genehmigungen."
