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Für die Prozessbeteiligten und die anwesenden Medienvertreterinnen und -vertreter war es eine Herausforderung, dem Fortgang der Verhandlung zu folgen. Über Stunden hinweg begleiteten bzw. übertönten im Saal 203 Bohrmaschinen die Aussagen der Zeugen. Das Landesgericht wird nach wie vor bei laufendem Betrieb saniert, mehrfach waren im Saalnähe gleichzeitig mehrere Bohrmaschinen im Einsatz. Der vorsitzende Richter entschuldigte sich für den Lärm, die störenden Nebengeräusche lägen "nicht im Einflussbereich des Gerichts."
Als erste Zeugen wurde heute die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Dagmar Belakowitsch vernommen. Stefan wurde 2006 Landesparteiobmannstellvertreter der Wiener FPÖ, auch Belakowitsch gehört seit 2006 dem Landesparteivorstand an. Von der 2007 für Strache abgeschlossenen Versicherung habe er "viele Jahre später" erfahren, er habe den Beschluss des Landesparteivorstands zunächst "nicht mitbekommen", schilderte Stefan. "Das ganze Konstrukt habe ich durch einen Medienbericht erfahren", erklärte Belakowitsch. Sie sei ja nicht Mitglied des Finanzausschusses gewesen. Auf die ergänzende Frage, wann genau sie erstmals von der Versicherung gehört habe, erwiderte sie: "2020. Jedenfalls nach 2019."
Stefan betonte, er gehe davon aus, dass alles rechtens abgelaufen sei, auch wenn es eine offizielle Verschriftlichung des Beschluss offenbar nicht gab. Nach der Ibiza-Affäre und dem Rücktritt Straches als Vizekanzler und FPÖ-Obmann im Mai 2019 sei "eine Diskussion ausgebrochen", ob die Versicherung auszubezahlen sei. Er habe die Versicherung "als Absicherung gesehen, weil er (Strache, Anm.) sein ganzes Leben, seine gesamte Existenz in die Politik eingesetzt hat."
Er könne sich aber nicht daran erinnern, dass ein unfreiwilliger Rücktritt als Politiker von den Versicherungsbedingungen umfasst war, sagte Stefan. Von einer anderslautenden Vereinbarung habe er nichts gewusst und eine solche Vereinbarung auch nicht gesehen. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob das Ibiza-Video für ihn ein Versicherungsfall gewesen sei, erwiderte Stefan: "Aus den Umständen, die sich daraus ergeben haben, würde ich sagen Nein." Er sei aber "nicht berufen, das zu entscheiden."
Stefan bestätigte, dass die FPÖ Strache "einen erheblichen Betrag eines Anwalts" bezahlt habe. Es sei "natürlich im Sinn der Partei gewesen, dass der ehemalige Obmann weiter unbescholten ist und in einem guten Licht dasteht."
Strache behauptet, die FPÖ habe für ihn eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen. Das sei "Usus", denn Spitzenpolitiker seien "einem erhöhten Risiko ausgesetzt", hatte er am ersten Verhandlungstag angegeben. Wie andere auch habe man ihn "abgesichert". Am Ende sei der Versicherungsfall in Form seines Rücktritts im Zug der Ibiza-Affäre schlagend geworden, legte der Ex-FPÖ-Chef dar.
Laut Anklage soll Strache versucht haben, die Versicherungssumme aus der von der Wiener FPÖ initiierten Lebensversicherung zu lukrieren. Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung auf Erleben und Ableben 2007 für ihren damaligen Obmann Strache auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, nachdem es eine solche seit 2001 bereits für seinen Vorgänger Hilmar Kabas gegeben hatte. In die Versicherung einbezahlt wurden 940.000 Euro. Im Falle seines Ablebens hätten Straches Mutter und seine Kinder die Versicherungssumme erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war auf dem Papier die Partei bezugsberechtigt.
Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage am 16. April 2014 geändert und sich selbst als Bezugsberechtigten im Erlebensfall eingesetzt haben, indem er mit dem damaligen Finanzreferenten der freiheitlichen Wiener Landesgruppe eine Vereinbarung abschloss, der nun mit ihm auf der Anklagebank sitzt. In dieser wurde festgehalten, dass die Wiener FPÖ einseitig, endgültig und unwiderruflich auf ihr Anwartschaftsrecht verzichtet und dieses an Strache abtritt, wobei Strache den Vertrag sowohl als Landesparteiobmann als auch als Bezugsberechtigter unterschrieb. Für den Staatsanwalt handelt es sich dabei um ein fragwürdiges In-sich-Geschäft, es sei einseitig Parteivermögen verschleudert worden.
Die Lebensversicherung für Strache geriet bei der FPÖ zunächst in Vergessenheit, bis das Versicherungsunternehmen den Vertrag einseitig kündigte, weil man keine Politiker und keine politischen Parteien mehr versichern wollte. Die geänderten Geschäftspraktiken wurden der FPÖ mitgeteilt, der Wiener Landesgruppe wurden letzten Endes am 9. November 2022 830.450,12 Euro rückerstattet.
Stefan bestätigte am Rand seiner heutigen Einvernahme, dass es Bemühungen der Wiener FPÖ gab, ihren ehemaligen Obmann nach dessen Ibiza-bedingtem Rücktritt von allen politischen Ämtern zu unterstützen. Demnach wurde eine Anstellung oder ein Berater-Vertrag erwogen. "Die Dinge haben sich dann zerschlagen, weil man dann gehört hat, dass er selber kandidieren will. Da ist dann die Spannung immer größer geworden", gab Stefan an.
Als offiziell bekannt wurde, dass Strache bei der Wiener Landtagswahl 2020 als Spitzenkandidat der neu gegründeten Partei Team HC Strache anzutreten gedachte, reagierte die FPÖ. Strache wurde am 13. Dezember 2019 aus der Partei ausgeschlossen.





