ABO

Justizgewerkschaft will gegen Zulagenstreichung protestieren

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
5 min
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Proteste geplant
©APA/APA/HERBERT NEUBAUER/HERBERT NEUBAUER
Im Streit um die Zulagenstreichung bei den Diplomrechtspflegern rüstet sich die Justizgewerkschaft nach einer ersten ergebnislosen Verhandlungsrunde mit dem Justizministerium für Proteste. Wegen der "Blockadehaltung des Dienstgebers" wurde beim GÖD-Präsidium um Streikfreigabe angesucht, schrieb der Vorsitzende Werner Gschwandtner am Donnerstag im GÖD-Newsletter. Weitere Verhandlungen sollen auf höchster Ebene stattfinden. Das Ressort sieht seinen Spielraum "eng begrenzt".

von

Bei dem Konflikt geht es um eine Neubewertung der Planstellen für die Diplomrechtspflegerinnen und -pfleger, die nach der erfolgreichen Klage eines Rechtspflegers vom für die Beamten zuständigen Bundeskanzleramt besser eingestuft werden mussten. Das brachte der Gruppe etwas höhere Grundgehälter, gleichzeitig wurde im Gegenzug die Mehrleistungszulage gestrichen. Das Ministerium räumt zwar ein, dass die Neuerung für viele gewisse finanzielle Einbußen bedeute. Das höhere Gehalt bringe gegenüber der Zulage aber "neben einer signifikant höheren Bestandskraft auch andere besoldungs- und pensionsrechtliche Vorteile". Die Justizgewerkschaft sprach von einem "Giftpfeil aus dem Ministerium": Die rund 700 Diplomrechtspfleger müssten durch die Änderung, die ohne irgendeine Einbindung der Gewerkschaft vorgenommen wurde, Einbußen von 600 Euro pro Monat mit 1. September hinnehmen, rechnete Gschwandtner der APA vor.

Er fordert eine Rücknahme des betreffenden Erlasses. Die Streichung der Mehrdienstzulage müsse zurückgenommen werden und die Einstufung der Diplomrechtspfleger vereinheitlicht werden. Außerdem verlangt die Justizgewerkschaft "spürbare Verbesserungen" für die sogenannten "Hybridbeamten". Dabei geht es laut Gschwandtner um Rechtspfleger, für die zwar das Beamtendienstrecht gilt, die aber nach dem Vertragsbedienstetengesetz und damit finanziell schlechtergestellt sind. Geht es nach Gschwandtner, sollen auch sie als Beamte angestellt werden.

Dass sich die Gewerkschaft schon nach der ersten Verhandlungsrunde einen Vorratsbeschluss für Proteste holt, begründet Gschwandtner mit dem Zeitdruck. Immerhin werde der Erlass mit Anfang September schlagend. Die Verhandler des Justizressorts hätten betont, dass sie ausschließlich über die Weisung des Bundeskanzleramts agierten und deshalb keine Zugeständnisse machen könnten. Gleichzeitig verweise das Bundeskanzleramt in Schreiben auf die Verantwortung des Ministeriums. Die Justizgewerkschaft hat deshalb das GÖD-Präsidium ersucht, in die Verhandlungen einzusteigen und weitere Gespräche direkt auf höchster Ebene mit dem für Beamte zuständigen Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Alexander Pröll (ÖVP), und Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zu führen.

Im Justizministerium wurde gegenüber der APA betont, man stehe selbstverständlich "weiteren Gesprächen und Verhandlungen offen und konstruktiv gegenüber". Allerdings sei der rechtliche Handlungsspielraum des Ressorts "eng begrenzt". Die Neubewertung nach der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung sei von der zuständigen Dienstrechtssektion im Bundeskanzleramt vorgenommen worden und diese habe die gesetzlich notwendige Zustimmung zu einer Mehrleistungszulage nicht erteilt - wie in den vergangenen Jahren schon etwa bei den Bezirksanwältinnen und -anwälten, den Verfahrensmanagerinnen und -managern oder bei der Neubewertung von Arbeitsplätzen im Ministerium. Das Ressort müsse diese Neubewertung umsetzen. Man versuche aber möglichst rasch, finanzielle Nachteile zumindest abzufedern - etwa durch ein zeitnah geplantes Modell vor allem für Bedienstete mit besonders gravierenden Einkommensverlusten. Außerdem werde mit Hochdruck an der Akademisierung des Berufs der Diplomrechtspfleger gearbeitet, was mit einer Einstufung in den höheren Dienst einhergehen würde.

Mit der Streikfreigabe wolle man auch "nicht gleich die gesamte Justiz lahmlegen und auf die Straße gehen". Es handle sich um einen Vorratsbeschluss "und wenn es notwendig wird, werden wir geeignete Maßnahmen überlegen". Man könne sich dadurch der von der Richtervereinigung angekündigten Aktionswoche gegen Personalmangel Mitte Oktober anschließen, in der weder Verhandlungen abgehalten oder Entscheidungen ausgefertigt werden sollen. Auch gesonderte Maßnahmen wären möglich, etwa dass Erledigungen langsamer stattfinden und "vielleicht die eine oder andere" Eintragung im Grundbuch oder Firmengründung "etwas länger dauern kann".

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER