von
Die aktuelle Dienstzeitregelung sieht vor, dass jede Polizistin und jeder Polizist bis zu 28 Journaldienststunden pro Monat leisten kann, wobei urbane Zentren wie Wien, Graz und Innsbruck bisher davon ausgenommen sind. In Zukunft soll das auf bis zu 16 tagsüber zu leistende Stunden beschränkt werden. Bei der Leistung von Nachtdiensten kann diese Zahl auch überschritten werden, da jeder Nachtdienst verpflichtend mit vier Journaldienststunden zu kombinieren ist.
Die PVAB tritt dem nicht entgegen. "Mit der Beschränkung des Journaldienstausmaßes können zwar finanzielle Einbußen und daher wirtschaftliche Nachteile für die Bediensteten verbunden sein, doch vermag die PVAB nicht zu erkennen, wie mit einer solchen Beschränkung soziale und dienstrechtliche Härten für die Bediensteten verbunden sein könnten", heißt es in dem mit 19. Juni datierten Gutachten, das der APA vorliegt.
Was die Wochenenddienste bei der Polizei betrifft, sollen diese flexibler gestaltet werden. Bisher mussten Polizistinnen und Polizisten 24 bis 36 Dienststunden an einem Wochenende leisten, jedes weitere Wochenende wurde mit Überstunden geplant und vergütet. In städtischen Bereichen wie Wien, Linz oder Graz wurden im so genannten Gruppendienst 36 bis 72 Plandienststunden an Wochenenden geleistet, im Durchschnitt fielen 53 Stunden monatlich an.
In Zukunft können bei der Exekutive österreichweit einheitlich 40 Plandienststunden auf mehrere Wochenenden verteilt werden. Zumindest ein Wochenende muss zur Gänze frei bleiben. Gegen die Anordnung von bis zu drei Plandienstwochenenden pro Kalendermonat hat die PVAB in ihrem Gutachten "wegen deutlich verringerter Wochenendfreizeit" Bedenken geäußert und flankierende Maßnahmen zur Vermeidung von sozialen Härtefällen empfohlen.
"Flankierende Maßnahmen waren immer vorgesehen", hieß es dazu am Donnerstag aus dem Innenministerium. Bei Polizistinnen und Polizisten, deren Wochenenddienstzeit zur Betreuung von Kindern oder zur Pflege von Angehörigen herabgesetzt ist, würden die an Wochenenden zu leistenden Stunden entsprechend aliquotiert, was bisher nicht der Fall war. Dies bedeute, dass sie auch an Wochenenden weniger Dienststunden leisten müssen, hieß es gegenüber der APA. Grundsätzlich dürften Wochenendstunden auch nur bei entsprechendem sicherheitspolizeilichem Bedarf geplant werden: "Dies bedeutet, es muss eine Notwendigkeit vorliegen."






