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Ein am Montag veröffentlichtes neues Policy Briefing der Behindertenanwältin zum Thema "Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe" zeige auf, dass die Betroffenen mit Mehrfachbegutachtungen, zersplitterten Zuständigkeiten und einem veralteten Begutachtungssystem konfrontiert seien, erklärte Steger am Montag in einer Pressemitteilung.
Betroffen seien die Themen Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Bundesländer gleichermaßen. Zuständig für Begutachtungen sind je nach Leistung grundsätzlich die Sozialversicherungen wie PVA, SVS, BVAEB und die AUVA, das Sozialministeriumservice (SMS) und die Ämter der Bundesländer.
Das Policy Briefing wurde den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträgern übermittelt, so Steger, die ihre Bereitschaft unterstrich, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten. Als eine der Kernforderungen nennt die Behindertenanwältin die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle.
Menschen mit Behinderungen müssten in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen "immer wieder vorlegen", so Steger. Für die oben genannten Leistungen würden unterschiedliche Verfahren gelten und unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen.
"Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen." Viele würden von langen Verfahrensdauern und widersprüchlichen Einschätzungen berichten - sowie "dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue 'beweisen' zu müssen".
Besonders häufig sei bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert worden: Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachterinnen und Gutachter und mangelnde Barrierefreiheit würden dazu führen, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.
Viele Menschen würden respektlose Kommunikation schildern oder sich unter Generalverdacht gestellt fühlen, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu komme, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen.
"Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden", so die Anwältin. Positiv sei jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat (ab 1. September, Anm.).
Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren. Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.
Das Policy Briefing enthält "konkrete Empfehlungen" für Politik und Verwaltung. Dazu gehören neben der Schaffung einer unabhängigen Begutachtungsstelle auch die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen. Ebenso wird ein "menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf" gefordert.
Auf der Liste der Empfehlungen stehen darüber hinaus bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter und Gutachterinnen, barrierefreie Verfahren und die Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen. Außerdem solle auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen verzichtet werden. Auch die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis wird empfohlen.
Grundlage der im Briefing zusammengefassten Erkenntnisse sind bundesweite Vernetzungstreffen der Behindertenanwältin im ersten Halbjahr 2026. Mehrere hundert Vertreter und Vertreterinnen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen, so Steger. "Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert."
Das Policy Briefing zeige außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, noch immer "überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen". Im Mittelpunkt stehen würden Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. "Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt", heißt es.
Das Thema der Begutachtungen steht schon länger im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere die Praxis der Pensionsversicherung (PVA). Im Mai des Vorjahres wies etwa eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier auf Missstände im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen hin. Erneut für Kritik sorgte im März dieses Jahres eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie: Die Rede war von als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfundenen PVA-Begutachtungen, "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Simulationsvorwürfen.
Nach massiver öffentlicher Kritik wurde zwischen Sozialministerium und PVA ein "Maßnahmenpaket" erarbeitet. Mit September soll etwa ein "Verhaltenskodex" für Gutachterinnen und Gutachter gelten. Darüber hinaus wurde der genannte Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson auf den Weg gebracht. Die Kritik an der PVA riss auch danach nicht ab, Ende April wurden interne Kursunterlagen des für die Gutachter-Schulungen zuständigen Vereins ÖBAK zu den Themen ME/CFS und Post Covid bekannt. Experten kritisierten die darin empfohlenen Texte deutlich: Diese seien dazu geeignet, Patienten zu delegitimieren und deren Sozialleistungsbezug zu blockieren, hieß es.
