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Grabenwarter sprach beim "Verfassungstag", der an den Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920 erinnert, die geopolitisch und gesellschaftlich schwierige aktuelle Lage an. "Der Rechts- und Verfassungsstaat ist bedroht, Staaten stellen die vom Völkerrecht eingehegte internationale Ordnung offen infrage, beide Entwicklungen werden stärker", sagte er in seiner Rede, die der APA schriftlich vorliegt.
Seinen Vorschlag, auch dem VfGH die Kompetenz zur Kundmachung von Gesetzesaufhebungen zu geben, begründete er mit einem Verweis auf Ungarn und Polen. In beiden Ländern schränkten vergangene Regierungen die Macht der Verfassungsgerichte ein, in Polen wurden heikle Entscheidungen teils nicht veröffentlicht und damit nicht gültig.
