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Die Bundesländer, die für die Umsetzung zuständig sind, würden erst danach eingebunden und "natürlich auch die NGOs", betonte die Ministerin. Details zum Stand der Diskussionspunkte waren nicht zu erfahren.
Auch am Vortag war zur Konstellation des Auftakt-Gesprächs vom Dienstag nichts verlautbart worden. Dem Vernehmen nach dürften bei diesem ersten politischen Treffen neben Schumann die Sozialsprecher der beiden anderen Koalitionsparteien ÖVP und NEOS sowie Vertreter des Integrationsressorts von Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) dabei gewesen sein. Inhalte wurden keine kommuniziert, die Runde sei "konstruktiv" verlaufen, hieß es danach lediglich aus dem Sozialministerium.
Debattiert wurde bei dem ersten Treffen auf Koalitionsebene der von Schumann Anfang September vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der österreichweiten Vorgaben zur Sozialhilfe. Mit einer Übereinkunft wird angesichts zahlreicher noch offener Diskussionspunkte nicht allzu schnell gerechnet. Geplant ist ein Inkrafttreten der Reform mit 1. Jänner 2027. Eine Einigung müsste also spätestens im Dezember vorliegen, um die Gesetzesnovellen noch rechtzeitig im Nationalrat beschließen zu können.
Zu verhandeln gibt es zahlreiche offene Punkte. Knackpunkte sind unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die viel diskutierte "Staffelung" der Zahlungen für Kinder ("degressive Sätze") - also ob es beispielsweise für das dritte oder vierte Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll. Bei der Höhe des Kinder-Betrages selbst ist im Anfang September durchgesickerten Entwurf (wie bei allen anderen Werten auch) noch kein Prozentwert eingetragen ("XX%").
Nicht im Sozialhilfegesetz selbst, aber im Rahmen des Gesamtpaketes diskutiert wird auch die Frage des Kindermehrbetrages, der 2024 zuletzt erhöht wurde. Dieser soll laut Entwurf von derzeit 700 auf 1.000 Euro erhöht werden. Diese Leistung kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der sogenannte "Familienbonus Plus" aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, heißt es in den Erläuterungen zum im Rahmen der Reform ebenfalls vorgelegten Entwurf des Einkommensteuergesetzes 1988.
Gegenfinanziert werden könnte diese Erhöhung laut SPÖ-Vorschlag über eine Änderung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent: Dieser könnte künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro greifen statt wie bisher erst für jene über 1 Million Euro. Die Klubchefs der Koalitionspartner ÖVP und NEOS reagierten auf diesen Vorschlag bereits am Montag ablehnend, wollen aber reden.
