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Die FPÖ hat dem Rechnungshof im Dezember 2024 den Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl übermittelt, so der VfGH. Die darin ausgewiesenen Zahlungen an Agenturen und für zusätzliches Personal waren deutlich niedriger als die aller anderen Parteien. Die rund 72.000 Euro an Aufwendungen für Agenturleistungen für die bundesweite EU-Wahl 2024 seien dem Rechnungshof auffallend gering erschienen, heißt es im Erkenntnis. Im Vergleich habe die FPÖ Wien bei der Wien-Wahl 2025 948.000 Euro an Ausgaben für Agenturen ausgewiesen, die FPÖ bei der EU-Wahl 2014 immerhin 140.000 Euro.
In einer Stellungnahme bekräftigte die FPÖ laut VfGH, dass die Beträge richtig seien. Daraufhin ersuchte der Rechnungshof die FPÖ um Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsbücher. Die FPÖ lehnte das als verfassungswidrig ab und argumentierte, die Bestimmungen des Parteiengesetzes würden gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Betätigungsfreiheit verstoßen.
Der VfGH sieht das anders. Es handle sich um keinen Verstoß gegen die Betätigungsfreiheit, diese sei außerdem beschränkt. Parteien erhalten für die Wahlwerbung Mittel der öffentlichen Hand, daher bestehe ein öffentliches Interesse an der Verwendung dieser Mittel und der Kontrolle der Angaben in den Wahlwerbungsberichten. Die FPÖ muss dem Rechnungshof Einsichtnahme in die Geschäftsbücher ermöglichen, soweit diese die Höhe der Ausgaben für Agenturleistungen und zusätzliches Personal betreffen.
Dem will die FPÖ nachkommen. "Wir nehmen das Erkenntnis des VfGH zur Kenntnis und werden dem Rechnungshof im Umfang der Entscheidung Einsicht in die Geschäftsbücher gewähren", verkündete die Partei. Die geringen Ausgaben für Agenturen erklärte der blaue Generalsekretär Michael Schnedlitz damit, dass bei der FPÖ "die Kreativität, das Wissen und die Arbeitsleistung aus den eigenen Reihen und der eigenen Führung" kommen. Es sei "doch einigermaßen skurril", dass der Rechnungshof jene besonders genau untersuche, die ihre Mittel sparsam einsetzten. Vielmehr solle dieser die "Geldverschwendung" von ÖVP und SPÖ im EU-Wahlkampf untersuchen.
Keinen konkreten Anhaltspunkt habe der Rechnungshof laut VfGH hingegen für die Annahme vorgelegt, FPÖ-Wahlwerbungsausgaben seien von Organisationen oder Dritten getragen worden, die der Partei nahestehen. In diesem Punkt wies das Höchstgericht den Rechnungshof-Antrag ab.
Der Rechnungshof ist über die "wichtige Klarstellung" erfreut, betonte dessen Sprecher Christian Neuwirth: "Das neue Parteiengesetz mit den erweiterten Rechten für den Rechnungshof, die eine Einschau in Unterlagen der Parteien an Ort und Stelle erlauben, ist verfassungskonform. Das ist eine Entscheidung im Sinne der Kontrolle und Transparenz beim Thema Parteifinanzen." Das Parteiengesetz wurde 2022 verschärft.
ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti beanstandete indes die "Doppelmoral" der FPÖ: Während deren Obmann Herbert Kickl Aufklärung und Transparenz von anderen Parteien fordere, würde die FPÖ "erbitterten Widerstand" leisten, was ihre eigenen EU-Wahlkampfkosten betreffe. Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim kritisierte, dass die FPÖ lange "mit aller Gewalt versucht" habe, eine Kontrolle ihrer Parteifinanzen zu verhindern. Sie müsse nun vollständig liefern.






