ABO

Syrisches Folteropfer entsetzt: „Versagen des österreichischen Staates“

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
13 min
Artikelbild

Das Gefängnis Saidnaya war während des Assad-Regimes als „Schlachthaus für Menschen“ berüchtigt.

©IMAGO/ZUMA Press Wire

Weltweite Beachtung hatte der Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des Assad-Regimes in Wien gefunden. Nun ist einer der nicht rechtskräftig Verurteilten offenbar unbehelligt nach Syrien ausgereist. Wie konnte das passieren?

Acht Jahre Haft – das war die Antwort des Rechtsstaates auf die Verbrechen die Moussab Abu R. nach Ansicht des Landesgerichts Wien begangen hat. Der 55-jährige Syrer soll unter Assads Herrschaft ab 2011 eine führende Rolle als Kriminalpolizist bei der Niederschlagung von Protesten in der nordsyrischen Provinzhauptstadt Raqqa bekleidet haben. Unter den Demonstrierenden war er aufgrund seiner Grausamkeit als ‚Todesengel‘ bekannt. Diese Antwort des Rechtsstaates wird R. nun womöglich nicht zu spüren bekommen. Er hat sich offenbar nach Syrien abgesetzt.

Bereits am 29. Juli soll Moussab Abu R. am Grenzübergang al-Salameh von der Türkei aus nach Syrien eingereist sein. Das geht aus Informationen eines Privatermittlers hervor, dessen Identität News bekannt ist. Allem Anschein nach ist R. in seinen Heimatort, der bei den Golanhöhen im Süden Syriens liegt, zurückgekehrt. Dort sei er empfangen worden, als wäre er ein Held, erzählt der Ermittler. Die Familie von R. hat demnach eine Nachricht in sozialen Medien verbreitet in der sie das Dorf einlädt ihren „ehrenwerten Sohn“ zu empfangen. „Anlass ist seine Ankunft aus Österreich, nachdem Allah ihm die Freilassung aus dem Gefängnis in Österreich gewährt hat.“

Oberlandesgericht sah keine Fluchtgefahr

Dafür hatte es allerdings keinen göttlichen Beistand gebraucht. Denn R. war gar nicht im Gefängnis. Schon den ganzen Prozess über befand er sich, anders als der Erstangeklagte ‚Foltergeneral‘ Khaled al-H., auf freiem Fuß. Nur kurz hatte er sich nach seiner Festnahme im Dezember 2024 in Untersuchungshaft befunden.

Das Landesgericht Wien sah demnach dringenden Tatverdacht als auch Fluchtgefahr vorliegen. R. legte eine Haftbeschwerde ein, der gab das Oberlandesgericht Wien Mitte Jänner 2025 statt und ordnete eine Enthaftung an. Dringender Tatverdacht sei zwar gegeben, heißt es in der Entscheidung, die News vorliegt, aber Fluchtgefahr nicht.

Das Oberlandesgericht führte mehrere Gründe an: R. hielte sich seit 2014 in Österreich auf, sein Asylverfahren sei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ausgesetzt und er habe bereits seit mehreren Jahren Kenntnis über die gegen ihn geführten Ermittlungen. Dennoch habe er sich kooperativ gezeigt und sei eben nicht geflüchtet, hält das Gericht fest. Bereits damals hatte die untere Instanz, das Landesgericht, auf geänderte politische Verhältnisse in Syrien verwiesen, die eine Flucht ermöglichen könnten – da auf R. als Deserteur unter Assad noch die Todesstrafe gewartet hätte.

Für das Oberlandesgericht erwiesen sich diese Ausführungen „bei näherer Betrachtung als durchwegs spekulativ“. Denn in Syrien würden Unterstützer Assads durchaus strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.  „Wieso eine Flucht des Beschuldigten nach Syrien unter solchen Bedingungen naheliegen sollte, ist in keiner Weise überzeugend“, heißt es in dem Schreiben aus dem Jänner 2025 weiter. Auch bei der Einschätzung des Landesgerichts, dass die Chancen auf einen positiven Asylbescheid für R. gering seien, handle es sich „abermals um eine bloße Spekulation“. Das Oberlandesgericht ordnete infolge die Enthaftung an. R. unterlag keinerlei Auflagen, sogar seinen Reisepass durfte er behalten. Seine Ausreise erfolgte also völlig legal.

Staatsanwaltschaft verlangte nach dem Urteil keine U-Haft

Dennoch hätte die Wiener Staatsanwaltschaft angesichts der Verurteilung zu einer empfindlichen Haftstrafe noch im Gerichtssaal einen weiteren Antrag auf eine U-Haft stellen können. „Einerseits gab es die Entscheidung des Oberlandesgerichts, andererseits gab es keine Anhaltspunkte für eine Flucht“, sagt Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek gegenüber News. R. sei immer kooperativ gewesen und zu allen Verhandlungsterminen erschienen.

„Ich fürchte man hätte das Oberlandesgericht nicht overrulen können“, sagt auch Tatiana Urdaneta Wittek, auch wenn eine Verurteilung die Fluchtgefahr erhöhe. Die Anwältin arbeitet für das Centre for the Enforcement of Human Rights (Cehri), eine Wiener NGO, und hatte mehrere Folteropfer in dem Prozess vertreten. Ihrer Meinung nach hätte das Oberlandesgericht die Fluchtgefahr durchaus anders beurteilen können. „Wir haben über die gesamten acht Jahre täglich gebibbert, ob er flieht“, erzählt sie. Nun habe sie einen internationalen Haftbefehl angeregt. Eigene Staatsbürger werden aber nach aller Regel nicht ausgeliefert, so auch nicht von Syrien.

Hohe Haftstrafe Argument für Fluchtgefahr

Die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Susanne Lehr, verweist nun darauf, dass die Entscheidung über die Enthaftung eineinhalb Jahre zurückliege und damals keine Fluchtgefahr bestanden habe. In der Zwischenzeit sei es aber zur Anklage, der Verhandlung und einer nicht rechtskräftigen Verurteilung mit einer hohen Strafe gekommen. Das, insbesondere letzteres, wären weitere Argumente für eine erhöhte Fluchtgefahr, sagt sie. Gleichzeitig seien das aber bei weitem nicht die einzigen Kriterien für einen Haftgrund, betont Lehr.

„Es gibt die Entscheidung des Oberlandesgerichts und es wurde kein Antrag in der Hauptverhandlung gestellt“, hält auch Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien, fest. Ob einem solchen Antrag stattgegeben worden wäre, kann schlussendlich also niemand sagen. Dazu hätte er gestellt werden müssen.

Das am 6. Juli ergangene Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig, sowohl der Staatsanwalt als auch die Rechtsvertreter der beiden Angeklagten hatten Rechtsmittel eingelegt. Hinweise auf eine mögliche Flucht scheint es allerdings schon vor dem Prozess gegeben zu haben: Der Journalist Hussam Hammoud hatte für die New York Times über das Verfahren berichtet und als Erster das Verschwinden des Ex-Polizisten gemeldet, ehe profil die Nachricht in Österreich verbreitete. Laut Quellen Hammouds hatte R. seine Familie bereits vor Prozessbeginn außer Landes geschafft. Aufgefallen – wenn es denn stimmt - war das scheinbar niemandem. Die Staatsanwaltschaft wie das Landesgericht haben darüber keine Kenntnis.

Zeugen belasteten Angeklagten schwer

19 der 25 Zeugen, die an den 13 Prozesstagen ausgesagt hatten, waren unmittelbare Opfer der beiden Angeklagten und ihrer Befehlsgewalt. Moussab Abu R. beteuerte allerdings stets seine Unschuld. Sein Anwalt forderte einen glatten Freispruch. 2010 war der dreifache Vater in Tunis zum besten Kriminalbeamten Syriens ausgezeichnet worden.

2014 flüchtete er mit der Hilfe von Schleppern über Griechenland nach Italien und landete schließlich im Flüchtlingslager in Traiskirchen. Angeblich befürchtete er in Syrien den Befehl zu erhalten, Demonstranten töten zu müssen. Deswegen sei er desertiert, gab er im Verfahren an. Zudem soll der IS damals ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt haben. Wie der Zufall es wollte, saß R. beim Frühstücken in Traiskirchen einem seiner mutmaßlichen Opfer gegenüber, das ihn sofort erkannte. So landete er etliche Jahre später auf der Anklagebank.

Im Prozess belasteten ihn dann mehrere Zeugen schwer. Einer schilderte, wie R. ihm während seiner Haft einen Zahn ausgetreten habe. „Es ist nicht Hörensagen, ich wurde von ihm persönlich geschlagen“, hatte er dem Schöffensenat geschildert. Zumindest unter der Aufsicht von R., wenn nicht von ihm selbst, sollen Häftlinge zudem mit Kabeln geschlagen und mit Elektroschocks gequält worden sein.

Ein anderer Zeuge hatte geschildert, dass R. bereits vor der Revolution als gewaltfreudig aufgefallen war: 2009 soll einem seiner Häftlinge, dem Cousin jenes Zeugen, ein Seil um die Hoden gebunden worden sein, damit dieser dann daran über den Boden geschleift werden konnte.  Mit dem Prozess erhofften sich viele der Opfer zumindest ein wenig Gerechtigkeit zu finden. Die Erwartungen an den österreichischen Rechtsstaat waren hoch. Dementsprechend bestürzt nahmen sie die Nachricht über das Verschwinden ihres mutmaßlichen Peinigers auf.

Opfer: „Das ist nicht akzeptabel“

„Ich bin echt schockiert und enttäuscht“, sagt einer der Männer, der als Zeuge im Verfahren ausgesagt hatte, gegenüber News. Auch er war wegen seiner Teilnahme an Demonstrationen in Raqqa vor rund 15 Jahren festgenommen worden. Warum R. frei blieb, entbehre sich jeder Logik. „Das ist das Versagen des österreichischen Staates“, sagt er. Zudem habe die Familie von R. mehrere Zeugen bedroht, beispielsweise auf Facebook. Nun würden sich Zeugen, die in Syrien leben, unsicher fühlen.

Eine Verfolgung durch die syrischen Behörden habe Moussab Abu R. wohl nicht zu befürchten, sagt der ehemalige Regimegegner: „Es gibt andere Kriminelle wie ihn und sie sind in Syrien sicher.“ Bei ihm wie bei anderen herrscht deswegen Unverständnis: „Es ist nicht akzeptabel, dass jemand, der zu einer Haftstrafe verurteilt wird, so lange frei bleibt und ihm die Möglichkeit gegeben wird, zu entkommen.“

Bitter ist dieser vorläufige Ausgang nun allemal auch für die beteiligten Stellen der Justiz, da der historische Prozess unter weltweitem Interesse vorbildhaft und tadellos geführt wurde. Es war das erste Mal, dass das Weltrechtsprinzip in Österreich angewandt worden ist. Es erlaubt die Verfolgung besonders schwerer Verbrechen über Ländergrenzen hinweg. Hinzukommt, dass der Erstangeklagte Khaled al-H. der ranghöchste ehemalige Vertreter des Assad-Regimes ist, der jemals vor einem Gericht in Europa stand. Der Ex-Brigadegeneral des Allgemeinen Geheimdienstes wurde ebenfalls noch nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt.

‚Foltergeneral‘ soll Informant des Mossads gewesen sein

Anders als Moussab Abu R. sitzt er seit Dezember 2024 in U-Haft. Bei ihm ist es die Einreise, die Fragen aufwirft. Denn der ‚Foltergeneral‘ al-H. war 2015 vom BVT auf Bitte des israelischen Geheimdienstes Mossad in Österreich untergebracht worden und erhielt von den Verfassungsschützern auch noch Unterstützung beim Asylverfahren. 

Erst eine ausländische NGO musste das Justizministerium darauf aufmerksam machen, wer da in Wien unbehelligt durch die Gassen spaziert. Deswegen verzögerten sich auch die Ermittlungen und der Prozessbeginn. Was sich die vergangenen Tage abgespielt hat, fügt sich also leider in ein Gesamtbild, das mehr Fragen stellt, als es Antworten gibt. Auch das ist der Rechtsstaat.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER