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„Sie werden sie alle finden“: Gerechtigkeit für die Opfer des Assad-Regimes

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Assad auf zerrissenem Foto in syrischer Gefängniszelle©Getty Images

In Wien stand der bisher ranghöchste Geheimdienstler des gestürzten syrischen Regimes vor einem europäischen Gericht. Unter seiner Aufsicht sollen Demonstranten misshandelt und gefoltert worden sein.

Auf jeden Schlag, der durch die Gemäuer hallt, ist ein Schrei zu hören. Wann es ihn selbst erwischt, weiß er nicht. Nackt kauert Hamza Al-A. (Name geändert) in seiner Zelle in einem der berüchtigten Folterkeller des syrischen Diktators Bashar Al-Assad.

Es ist November 2011, gerade eben erst haben sich viele Syrerinnen und Syrer gegen ihren Machthaber erhoben und Assad sich mit seiner Armee gegen sie. Noch steht die vollständige Entfesselung der hemmungslosen Gewalt gegen das eigene Volk bevor. Widerstand wird allerdings damals schon mit maximaler Härte bestraft.

Das Blatt hat sich gewendet

Immer wieder schütten Wächter Wasser auf den jungen Mann Anfang 20, bis die Kälte bis zu seinen Knochen dringt. Seine unterirdische, von der trüben Novembersonne unberührte Zelle ist eigentlich eine Toilette. Hinlegen kann sich Hamza Al-A. während der mehrtägigen Einzelhaft auf den knapp zwei Quadratmetern nicht. Aus dem Klo, einem Loch mitten im Boden, strecken Kakerlaken ihre Fühler.

Wenn die Tür aufgeht, weiß er: Jetzt geht es zur Einvernahme. „Es ist ein bisschen lustig“, sagt der lange, dürre Mann bevor er über die Schläge auf dem Gang spricht oder über die Folter auf dem sogenannten ‚Deutschen Stuhl‘ und dem ‚Fliegenden Teppich‘ – bei der das Rückgrat möglichst schmerzhaft verrenkt wird. Denn durch die Kabelschläge, Tritte und Elektroschocks erwärmt sich sein ausgekühlter Körper etwas, das Blut wird schneller in die kalten, nackten Glieder gepumpt: „Danach konnte ich für zwei bis drei Stunden schlafen.“

Heute, fast 15 Jahre später, verrottet der damalige Regimegegner nicht mehr in einem Kellerloch in der nordsyrischen Provinz Raqqa, sondern nimmt Platz im Verhandlungssaal 203 im Landesgericht Wien. Rache wolle er keine, sagt er mit fester Stimme: „Ich spreche im Namen der Häftlinge, die gestorben oder verschollen sind.“ Er hofft, dass der Schöffensenat Recht sprechen wird.

Todesengel

Nur ein paar Meter neben ihm sitzen die beiden Männer, die für seine Qualen mitverantwortlich sein sollen: Khaled Al-H., damals Brigadegeneral des syrischen Allgemeinen Geheimdiensts und Moussab Abu R., ehemaliger stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Folter, zahlreiche schwere Körperverletzungen und geschlechtliche Nötigungen in einem Gefängnis in Raqqa zwischen 2011 und 2013 vor. Seit Anfang Juni beschäftigt sich das Landesgericht mit den beiden Syrern, die die Anklage vehement bestreiten.

Khaled Al-H. ist ein kleiner Mann mit gebückter Haltung. Moussab Abu R. hingegen ist fast so groß wie sein Ruf brutal: Unter den Demonstrierenden war er als „Todesengel“ bekannt. Sein kariertes Hemd spannt sich über seinen mächtigen Oberkörper. Die Empörung, wenn es nicht Ekel ist, darüber, dass er hier in Wien – immerhin auf freiem Fuß – auf der Anklagebank Platz nehmen muss, steht ihm ins Gesicht geschrieben. Bereits 2014 ist der ehemalige Polizist von einem seiner mutmaßlichen Opfer im Flüchtlingslager Traiskirchen beim Frühstücken wiedererkannt worden.

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Prozessauftakt Anfang Juni: ehemaliger Brigadegeneral auf dem Weg zu seinem Gerichtsverfahren .

 © APA-Images / AFP / JOE KLAMAR

Historischer Prozess

Der Prozess ist historisch: Der ehemalige Brigadegeneral ist der ranghöchste Geheimdienstler des Assad-Regimes, der sich bis dato persönlich vor einem europäischen Gericht verantworten muss. Und: Es ist das erste Mal, dass das Weltrechtsprinzip in Österreich angewendet wird. Es erlaubt Staaten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit – wie etwa Folter – unabhängig vom Tatort zu verfolgen.

Dass es überhaupt zum Verfahren gekommen ist, ist zahlreichen NGOs zu verdanken. Das hält der Staatsanwalt selbst eingangs fest. Seit Jahren schon arbeitet ein Netzwerk an Nichtstaatlichen Organisationen in ganz Europa daran, hier lebenden mutmaßlichen Assad-Schergen das Handwerk zu legen. Sie bilden eine wichtige Brücke aus Zeugen und Beweisen von den Tatorten in Syrien und den Strafverfolgungsbehörden im weit entfernten Europa.

Auch Brigadegeneral Khaled Al-H. ist so aufgespürt worden – mitten in Österreich. Wie er bereits 2015 dort hingelangt ist und warum er auch noch Asyl erhalten hatte, beschäftigte bereits einige Jahre zuvor das Wiener Landesgericht. Hochrangige Verfassungsschützer standen damals vor Gericht, weil sie auf Bitte des israelischen Geheimdiensts Mossad dessen Informanten Al-H. in Österreich untergebracht und ihn beim Asylverfahren unterstützt hatten. Ein Amtsmissbrauch konnte ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden, sie wurden 2023 freigesprochen.

Tracking Team fand General

Überraschend kam das alles damals für die Commission for International Justice and Accountability (CIJA). Ermittler des sogenannten Tracking Teams der in Den Haag sitzenden NGO hatten den Brigadegeneral in Wien ausgeforscht, nicht wissend um die Hintergründe seines Aufenthalts. Zur Hochzeit des syrischen Bürgerkriegs umfasste das Team 45 Mitarbeiter, die in Syrien als auch Europa ermittelten: Noch heute werden Zeugen befragt, öffentliche Quellen durchforstet, aber auch Beweise vor Ort sichergestellt – alles, um entscheidende Hinweise zu erhalten. Die landen dann auf dem Tisch eines Analyseteams und werden genauestens unter die Lupe genommen. Erhärtet sich ein Anfangsverdacht gegen eine Person wendet sich die NGO an die Strafverfolgungsbehörden. So auch im Fall des Brigadegenerals.

Inzwischen haben aber auch die Behörden aufgeholt: Immer öfter treten sie an die Organisation heran und bitten ihrerseits um Hilfe bei den Ermittlungen. An die 170 Ansuchen registrierte die CIJA schon. In Zukunft werde es also viele weitere Verfahren in Europa geben, sagt Sprecherin Nerma Jelačić voll Hoffnung. Hinzukomme, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nicht verjähren. Und: Viele Angehörige des Regimes halten sich immer noch hier auf. Wie viele es sind, weiß aber niemand genau. Ende 2025 erhob die deutsche Bundesanwaltschaft Mordanklage gegen einen mutmaßlichen Wärter eines Gefängnisses in Damaskus. Und erst Mitte Juni ist ein Assad-Folterer in Den Haag zu 26 Jahren Haft verurteilt worden.

Regimesturz brachte Wende

Erleichtert hat sich die Arbeit der CIJA vor allem durch den Regimesturz Ende 2024: „Wir müssen keine Dokumente mehr in Syrien sichern und außer Landes bringen“, sagt Jelačić. Nun sei eine „legitime Regierung“ an der Macht, der man helfe, die Beweise zu digitalisieren, die von den überstürzt geflohenen Assad-Funktionären zurückgelassen wurden.

In Syrien selbst steckt die Aufarbeitung der Terrorherrschaft Assads* allerdings noch in rechtsstaatlichen Kinderschuhen.

Willkürliche Vergeltungsaktionen richteten sich in Form von brutalsten Massakern gegen die Alawiten, jene Minderheit, der Assad angehört, als Ganzes. Die Regierung des zuvor international per Kopfgeld gesuchten Islamisten und nun in Berlin und Washington gern empfangenen Übergangspräsidenten Ahmed Al-Scharaa versucht aktuell, einen Umgang mit Kriegsverbrechern zu finden, der auch im Westen Anklang findet. Seit Ende April muss sich ein Cousin von Assad in Damaskus vor Gericht verantworten. Es ist der erste öffentlich geführte Prozess gegen einen Regimeangehörigen.

Erstes Verfahren in Deutschland

Das weltweit erste Gerichtsverfahren gegen einen Assad-Folterer endete bereits 2022 am Oberlandesgericht Koblenz in Deutschland mit lebenslanger Haft für einen Oberst des Allgemeinen Geheimdiensts. Er trug Mitschuld am Tod von zumindest 27 Häftlingen in einem Gefängnis in Damaskus, urteilte das Gericht.

Auch das Wiener Verfahren wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights ­(ECCHR) unterstützt. Rechtliche und psychologische Beratungen von Opfern stehen im Fokus der Berliner NGO: „Für jemanden, der durch den syrischen Staat gefoltert wurde, kann es natürlich überfordernd sein, ohne Unterstützung auf einmal vor den Behörden eines anderen Staates auszusagen“, erklärt Arne Bardelle, Berater im Programmbereich Völkerstraftaten beim ECCHR.

Im Namen der Weltgesellschaft

Eine weitere Kernaufgabe der NGO: Die Aufarbeitung der syrischen Staatsfolter auf die mediale Agenda zu setzen. In Wien hat das augenscheinlich gut funktioniert. Im Verhandlungssaal sitzen neben zahlreichen heimischen Medienvertretern auch Journalistinnen der Süddeutschen Zeitung und der New York Times. „Das Verfahren wird im Namen der Weltgesellschaft geführt, weil die vorgeworfenen Verbrechen so schwer wiegen. Dementsprechend sollten die Erkenntnisse an die Weltgesellschaft und insbesondere an die betroffene syrische Community zurückgespielt werden“, sagt Bardelle.

Den zahlreichen Zeugen, die an den 15 Prozesstagen aussagen, ist es wichtig, dass ihre Geschichte gehört wird. Sie alle nehmen zwar Platz im klimatisierten Gerichtssaal in der Josefstadt, aber ein Teil von ihnen, so scheint es, hat die Kellerzellen Assads nie verlassen. Tiefer als die körperlichen Narben sitzen die seelischen: Manche von ihnen leiden auch heute noch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. „Es gibt Sachen, die man nicht vergisst“, sagen sie immer wieder. „Mir wurde gedroht, meine Mutter und Schwester werden geholt und vor mir vergewaltigt“, erzählt Muhammud Alhamoud dem Schöffensenat.

Auch er wurde verhaftet, weil er an Demonstrationen teilgenommen hatte. Nach seiner Haft in Raqqa wurde er in die syrische Hauptstadt Damaskus verlegt, wo ihm die Fingernägel herausgerissen wurden. Der 42-Jährige hatte danach Zuflucht in Europa gefunden, heute arbeitet er als Informatiker in den Niederlanden. Das letzte Mal habe er den Brigadegeneral vor knapp 15 Jahren während einer der brutalen Einvernahmen in dessen Büro gesehen. „Hätte mir damals jemand gesagt, dass ich ihm eines Tages vor Gericht gegenüberstehen würde, hätte ich das nie geglaubt“, sagt er vor dem Gerichtssaal. Was ihn zu einem müden Lächeln bringt: „Wir haben die Rollen getauscht.“

Recht, aber nicht Gerechtigkeit

Gerechtigkeit erhoffe er sich aber nicht, auch nicht bei einer Gefängnisstrafe: „Er hat hier sehr viele Rechte, wir hatten überhaupt keine.“ Trotzdem sei der Prozess ein Signal – für versteckte Täter in Europa. Denn um sie herum gebe es überall Opfer, die auf der Hut sind. „Sie werden sie alle finden“, ist er sich sicher. „Vielleicht nicht heute, vielleicht nicht morgen. Aber eines Tages werden sie sie finden!“

Je acht Jahre Haft für beide Angeklagte

Am heutigen Montag (6. Juli) ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die zwei früheren Vertreter des Assad-Regimes mit Schuldsprüchen im Großteil der Anklage zu Ende gegangen. Die beiden Männer wurden wegen Folter und schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt.

Der erstangeklagte Khaled Al H. wurde aufgrund einer Vereinbarung mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation „White Milk“) 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Frankreich nach Österreich gebracht. Anschließend wurde er bei seinem Asylverfahren unterstützt. Er sitzt seit Dezember 2024 in U-Haft. Der zweitangeklagte Moussab Abou R. befindet sich dagegen auf freiem Fuß.

Verurteilt wurde der Khaled Al H. neben einer Vielzahl an schweren Körperverletzungen auch für schwere Nötigung, Folter und geschlechtliche Nötigung. Den Zweitangeklagten Moussab Abou R. befand das Gericht der schweren Körperverletzung, der schweren Nötigung und der geschlechtlichen Nötigung schuldig.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 27/2026 erschienen. Der letzte Absatz, über das Urteil gegen die Angeklagten, wurde im Nachhinein ergänzt.

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