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Wien gilt seit Ende des Zweiten Weltkrieges als Drehscheibe für Spionage. Insbesondere Teile der rund 13.000 in der Bundeshauptstadt tätigen Diplomaten und Diplomatinnen stehen dabei im Fokus. "International geht man davon aus, dass bei bestimmten Staaten mehr als 20 Prozent nachrichtendienstliche Offiziere darunter sind", schilderte Mayer. Bei Staaten wie Russland sei es ein höherer, bei anderen ein niedriger Anteil. Auch unter völkerrechtlichen Einrichtungen und internationalen Organisationen würden sich Spione befinden.
Dass hierbei Russland im Fokus stehe, habe verschiedene Gründe. Einerseits der 2014 begonnene und 2022 intensivierte Angriffskrieg auf die Ukraine. Seitdem versuche Russland seine Interessen, die die Föderation in der Ukraine hat, auch in der EU umzusetzen. "Das betrifft uns genauso, indem die Spionage intensiviert wird. Das betrifft Einflussnahmeoperationen und Desinformation in Österreich und erhöht auch die Gefährdungslage für Cyberangriffe oder Sabotage", warnte Mayer. So versuche Russland etwa durch Falschinformationen die Unterstützung der europäischen Bevölkerung für die Ukraine zu schmälern. "Russland hat das Interesse, das Sicherheitsgefühl in Österreich zu destabilisieren, hat aber auch das Interesse, dass es zu einer Polarisierung der Bevölkerung kommt", weshalb gezielt Verschwörungsnarrative verbreitet würden, die sich zum Teil mit rechtsextremen Narrativen überschneiden.
Trotz Wiens Vergangenheit landen nur kaum Fälle von Spionage vor den heimischen Gerichten. Wie eine APA-Anfrage ans Justizministerium ergab, hat es in den Jahren 2004, 2020 und 2021 je eine Verurteilung gegeben, 2024 waren es drei. Das liegt laut Mayer daran, dass der entsprechende Straftatbestand (§ 256 StGB) sehr einschränkend definiert ist. "Bei Spionen (z.B. Russlands) zum Beispiel braucht es einen konkreten Nachweis, dass die Spionage zu einem intensiven Nachteil der Republik Österreich führt". Dieser Straftatbestand müsse dringend ausgeweitet und so formuliert werden, "dass die Aktivitäten von staatlichen Akteuren, wie etwa Russland, besser erfasst werden können".
Eine entsprechende Änderung, wonach Spionage auch strafbar werden soll, wenn sie nicht zum Nachteil der Republik erfolgt, sondern zulasten anderer Staaten oder Einrichtungen, sieht auch das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS vor. Für Mayer geht das nicht weit genug. Sie will auch Observationen oder Einflussnahmen unter Strafe stellen, wenn es einen Bezug zu nachrichtendienstlichen Tätigkeiten Dritter gibt. "Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass Observationen von einzelnen Personen stattfinden", verwies Mayer auf ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen eine in Österreich lebende Bulgarin, die neben Journalistinnen und Journalisten und Politikern auch Mayers Vorgänger Omar Haijawi-Pirchner bespitzelt haben soll. Offen ist, ob das Agieren der Bulgarin vom Straftatbestand des § 256 StGB in seiner aktuellen Fassung überhaupt umfasst ist.
Neben Diplomaten ergehen auch Aufträge unter anderem des russischen Geheimdienstes an sogenannte "Proxy-Akteure", also einzelne Akteure die sich in Österreich befinden. "Das sind Zellen, die da gebildet werden und dann beispielsweise Observationen durchführen." Auch deren Handlungen sind derzeit kaum strafbar. "Da bedienen sich gewisse Staaten organisierter Kriminalität und sonstigen Personen, um dann entsprechende Aktivitäten zu setzen."
Tatsächlich wegen Spionageverdachts muss sich ab Donnerstag der ehemalige Verfassungsschützer Egisto Ott vor Gericht verantworten. Dem ehemaligen Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird vorgeworfen, personenbezogene Daten aus polizeilichen Datenbanken zum Zwecke der Übermittlung an Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und Vertreter des russischen Nachrichtendienstes gesammelt zu haben. Ott soll in deren Interesse ohne dienstlichen Auftrag Daten wie Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen von Personen erhoben haben. "Seitens der Ermittlungsbehörden wurden intensive Ermittlungen durchgeführt, die Verdachtslagen nachgewiesen haben." Dem Gericht wolle Mayer nicht vorgreifen, "aber ich erhoffe mir da schon entsprechende Sanktionierungen."
Sylvia Mayer, Direktorin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), am Freitag, 16. Jänner 2026, im Rahmen eines Interviews mit der APA-Austria Presse Agentur in Wien.






