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Zu Beginn gab der Klubchef eine Erklärung ab. "Das Annehmen einer Diversion sei kein Schuldeingeständnis", betonte er darin - er und seine Mitangeklagten hatten ja zum Prozessstart eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen. Diese wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Linz aber gekippt. Er stehe nach wie vor voll und ganz zu seiner Verantwortungsübernahme, so Wöginger. Er habe damals gesagt, dass es ihm leid tue, "was meine Bitte um Prüfung der Bewerbung alles ausgelöst hat. Und das ist nach wie vor so. Ich würde es heute nicht mehr tun."
Der Bürgermeister sei zu ihm in seine Abgeordneten-Sprechstunde gekommen und habe ihn um Unterstützung bei seiner Bewerbung gebeten, schilderte Wöginger. Bei einem zufälligen Zusammentreffen mit Schmid habe er sinngemäß zu diesem gesagt: "Schaut euch das bitte einmal an. Ich halte ihn für einen geeigneten Kandidaten." Aber "es war zu keinem Zeitpunkt meine Intention, ein unsachliches Ergebnis bei der Besetzung dieses Postens herbeizuführen".
"Wenn Bürgerinnen und Bürger mit einem Anliegen (in die Abgeordneten-Sprechstunde, Anm.) kommen, wollen wir signalisieren, dass wir das ernst nehmen und dass wir Anliegen auch an die zuständige Stelle weiterleiten", beschrieb Wöginger seinen Zugang. "War der Bürgermeister aus Ihrer Sicht ein Hilfesuchender?", fragte die Richterin. "Er war in keiner Notsituation. Er hat einfach um Unterstützung gebeten." Über den Ablauf des Besetzungsverfahrens habe er nichts gewusst und sich darüber "auch keine Gedanken gemacht", so Wöginger, der damals ÖAAB-Obmann war. "Haben Sie zu Thomas Schmid gesagt, dass es Ihr Wunsch ist, dass der Bürgermeister Vorstand wird?", fragte die Richterin. "Meines Wissens nach nicht", antwortete Wöginger.
Schmid hat ausgesagt, dass Wöginger zu ihm gemeint habe, ÖVP-Kreise aus Oberösterreich hätten bei ihm für den Bürgermeister interveniert und es sei ihm sehr wichtig gewesen, dass der Ortschef den Posten bekommt. Wöginger wies dies zurück: "Bei mir hat nie jemand von der ÖVP Oberösterreich nachgefragt wegen dieser Postenbesetzung", sagte er und betonte, er habe "nie signalisiert", dass ihm diese Personalie besonders wichtig sei.
Dann waren die Chats vom 13. Februar 2017 Thema: Nachdem der Bürgermeister als Bester aus dem Hearing hervorgegangen war, informierte Schmid Wöginger mit den Worten: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger war daraufhin "total happy". Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war.
Er habe zuerst gar nicht gewusst, was Schmid meine, so Wöginger. Aus dem Wort "Bürgermeister" habe er dann geschlossen, um welche Sache es gehe "und mich bedankt und mich gefreut". Aber mit der Formulierung "der Bürgermeister schuldet dir was" habe er nichts anfangen können. "Ich habe mein ganzes Leben lang in der Politik nie für eine Leistung eine Gegenleistung bekommen." Er habe sich bei seiner eigenen Formulierung an jene von Schmid angepasst. "Als Oberösterreicher hätte ich sonst einfach geschrieben: 'Danke für die Info, freut mich.'"
In der "Postenschacher"-Affäre geht es um die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, den ÖVP-Kommunalpolitiker wegen dessen Parteizugehörigkeit in den Chefsessel gehievt zu haben. Um sich ein besseres Bild von den Vorgängen zu machen, befragt der Schöffensenat im Landesgericht Linz die Angeklagten getrennt voneinander.
Der Erstangeklagte war Vorsitzender der Hearingkommission und soll den Bürgermeister aus eigener Parteinähe besser bewertet haben als eine andere Kandidatin. Er bestreitet das. Der Zweitangeklagte, ein Mitglied der Hearingkommission, soll dies auf Zuruf von Schmid gemacht haben, was Chats untermauern. Der Zweitangeklagte bestätigte zwar den Interventionsversuch Schmids, will diesem aber nicht nachgekommen sein. In Wöginger sieht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Quelle der Intervention, er wird daher als Bestimmungstäter geführt.
Schmid informierte daraufhin auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war. Schelling bestellte den Bürgermeister mit nicht exakt datiertem Dienstauftrag zwischen 27. und 31. März 2017 zum Vorstand des Finanzamtes Braunau. Wie ein Sprecher der WKStA gegenüber dem "Standard" - und in der Folge gegenüber der APA - am Dienstag sagte, wird gegen den ehemaligen Minister nach wie vor gesondert ermittelt. Darüber hinaus laufe auch noch ein Verfahren in der "Causa Siegfried Wolf" gegen den Ex-Minister, schreibt die Zeitung.
(v.l.) Anwalt Michael Rohregger und ÖVP-Klubobmann August Wöginger, anlässlich des Forts. Prozesses gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs, am Dienstag, 3. März 2026 in Linz.






