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Für den Religionsunterricht gilt derzeit eine gemischte Zuständigkeit zwischen den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften einerseits und dem Staat andererseits. Für den Inhalt sowie die Besorgung des Religionsunterrichts ist die jeweilige Kirche bzw. Religionsgesellschaft zuständig, für die Bereitstellung des schulorganisatorischen Rahmens am einzelnen Standort die Schulleitung unter Beaufsichtigung der staatlichen Schulverwaltung. Beaufsichtigt wird der Religionsunterricht von den jeweiligen Fachinspektoren. Diese sind Organe der Kirche - auch dann, wenn sie staatlich angestellte Religionslehrer sind.
Derzeit habe man keine Handhabe und keine staatliche Aufsicht darüber, welche Personen Religion unterrichten, welche Inhalte vermittelt und welche Lehrbücher verwendet werden, bemängelte die auch für Kultusfragen zuständige Ministerin. Gerade beim islamischen Religionsunterricht würden viele Gespräche und Erfahrungsberichte aus den Schulen Handlungsbedarf zeigen. Eltern würden berichten, dass sie ihre Kinder trotz religiösen Bekenntnisses aus Angst vor Indoktrinierung vom Religionsunterricht abmelden. Daher müsse man die staatliche Aufsicht erhöhen. Österreich zahle auch für den konfessionellen Religionsunterricht - diesen selbst in Frage stellen will Bauer nicht.
Bauer verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Regierungsprogramm. Dort heißt es: "Zur Sicherstellung der Durchführung des Religionsunterrichts gemäß den Grundsätzen des österreichischen Schulwesens (§ 2 SchOG) wird eine religionsunabhängige Schulaufsicht durchgeführt."
Im Bildungsministerium nimmt man Bauers Aussagen "im Sinne des Regierungsprogramms natürlich ernst", man stehe Vorschlägen des Bundeskanzleramts positiv gegenüber, hieß es auf APA-Anfrage. Die Schule solle die Kinder und Jugendlichen unterstützen, Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei spielten Werte wie Moral, Religion und Gemeinschaft eine wesentliche Rolle. "Schule soll Kinder und Jugendliche nicht nur mit Wissen versorgen, sondern sie auch zu selbstständigen und verantwortungsvollen Menschen machen. In Österreich pflegen wir ein kooperatives Verhältnis zwischen Staat und Kirche/Religionsgesellschaft. Im schulischen Kontext nimmt der Religionsunterricht dabei eine wichtige Rolle ein. Im Sinne der Verfassung soll der Staat aber keine Inhalte vorgeben."
