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AK: Lohntransparenzrichtlinie auch ohne Umsetzung gültig

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AK-Chefin Renate Anderl pochte auf rasche Umsetzung der Richtlinie
©APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH
Noch hat Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie nicht umgesetzt. Trotzdem sind laut Arbeiterkammer (AK) und Gleichbehandlungsanwaltschaft Teile davon bereits anwendbar. Dies betreffe vor allem die Auskunftsrechte von Arbeitnehmerinnen und -nehmern, sagte die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, am Freitag bei einer Pressekonferenz. AK-Präsidentin Renate Anderl pochte weiter auf eine rasche Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie.

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"Wir haben zwar keine nationale Umsetzung, aber es ist ein EU-Gesetz", so Anderl. Sie erinnerte zudem daran, dass Lohndiskriminierung auf Grund des Geschlechts bereits jetzt in Österreich verboten sei. Seit 1979 sei dieser Grundsatz in Österreich rechtlich verankert, erklärte Konstatzky. Dort, wo die Richtlinie "konkrete Rechte formuliert und bestehende EU-Grundrechte (z.B. Gleichheitsgrundsatz, Diskriminierungsverbot) näher ausgestaltet", seien die Bestimmungen bereits unmittelbar anwendbar, führt die AK in Textunterlagen zur Pressekonferenz aus. Weiters müssten Gerichte in Österreich "bestehende Gesetze richtlinienkonform auslegen".

Zu den Bestimmungen aus der EU-Richtlinie, die trotzdem bereits jetzt anzuwenden sind, gehöre, dass Betriebe mögliche Bewerberinnen oder Bewerber vor dem Bewerbungsgespräch über das vorgesehene Gehalt informieren müssen. Fragen zu bisherigen Gehältern und Einkommen im Bewerbungsgespräch seien zu unterlassen. Arbeitnehmer müssen zudem leicht Informationen zu jenen Kriterien einholen können, an denen Gehälter in ihrer Organisation oder Firma festgemacht werden. Die Kriterien müssen objektiv und geschlechtsneutral sein. Darüber hinaus können Mitarbeiter erfragen, wie das durchschnittlichen Einkommen ihrer Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Position ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

Am 7. Juni ist die Umsetzungsfrist ausgelaufen. Bis zu dieser hätten die EU-Länder die Richtlinie in ihr jeweiliges nationale Recht umsetzen müssen. Österreich brachte - so wie die meisten anderen EU-Staaten - keine fristgerechte Implementierung zustande. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte vor gut einem Monat aber einen Entwurf in die politische Koordinierung der Regierung geschickt. Die AK drängt nun auf die vollständige Umsetzung der Richtlinie, damit auch die weiteren Bestimmungen daraus zur Geltung kommen. Anderl zeigte sich am Freitag zuversichtlich, dass es zu einer Einigung kommen werde. Sie glaube, dass es auch im Interessen der Unternehmen sei, wenn Rechtssicherheit geschaffen werde. Von den 27 EU-Mitgliedstaaten, die die Vorgaben der Richtlinie bis zum 7. Juni hätten in nationales Recht gießen müssen, haben nur drei Länder dies getan, wie der Europäische Gewerkschaftsbundes (ETUC) vor einem Monat festhielt. Dies waren die Slowakei, Italien und Litauen.

Zu den noch umzusetzenden Teilen der Richtlinie gehört der Anspruch eines Menschen, dessen Recht im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleichwertiger Arbeit für Männer und Frauen verletzt wurde, den gesamten entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Dies sei in weiten Teilen in Österreich bereits jetzt der Fall, so Konstatzky. Neu sei aber, dass Klägerinnen und Kläger die Prozesskosten nicht tragen müssen, wenn sie berechtigte Gründe hatten, den Anspruch geltend zu machen - auch dann, wenn sie im eigentlichen Rechtsstreit unterliegen.

Weiters müssen größere Unternehmen Berichte über den Gender-Pay-Gap in ihrer Organisation vorlegen. Wird für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern ein Unterschied zwischen den durchschnittlichen Gehältern für Männer und Frauen festgestellt, der größer als fünf Prozent ist und nicht durch "objektive, geschlechtsneutrale Kriterien" gerechtfertigt ist, muss das Unternehmen zusammen mit dem Betriebsrat eine "Entgeltbewertung" vornehmen. Diese muss u.a. Maßnahmen zur Beseitigung des Unterschieds beinhalten.

Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten müssen den Bericht jährlich vorlegen, Unternehmen mit zwischen 100 und 250 Beschäftigten alle drei Jahre. Für kleinere Unternehmen überlässt es die Richtlinie den Mitgliedstaaten, ob sie diese auch zu einer Berichtsvorlage verpflichten wollen.

Arbeitsministerin Schumann entschied sich in ihrem Entwurf, die Firmen mit weniger als 100 Beschäftigten von diesen Bestimmungen auszunehmen. AK-Präsidentin Anderl betonte aber, dass es wichtig sei, auch Kleine- und Mittlere Betriebe (KMU) in die Pflicht zu nehmen. Etwa 60 Prozent der Beschäftigten in Österreich seien nämlich bei solchen Unternehmen angestellt.

Auch Schumanns Regierungs- und Parteikollegin, Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) ruft zu einer raschen Umsetzung der Richtlinie um. "Klare gesetzliche Regelungen schaffen Sicherheit - für Beschäftigte ebenso wie für Unternehmen", sagte sie in einem Statement und wies auf einen "Gleichwertnavigator" aus ihrem Hause hin, der Unternehmen unterstützen soll, "unbürokratisch und mit wenigen Klicks eine Arbeitsplatzbewertung durchzuführen".

Die Industriellenvereinigung (IV) wiederholte dagegen ihre Kritik an der Richtlinie, die durch "zusätzliche Dokumentations-, Berichts- und Bewertungspflichten" ein "Bürokratiemonster" schaffe. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist selbstverständlich. Entscheidend ist aber, dass die Umsetzung praktikabel bleibt", so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.

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