von
"Besonders erschütternd ist, dass es in Österreich bis heute kein bundesweit einheitliches wissenschaftliches Instrument zur Risikoeinschätzung bei häuslicher Gewalt gibt. Während Frauen von ihren Partnern und Ex-Partnern ermordet werden, arbeitet die Polizei je nach Bundesland mit unterschiedlichen Methoden. Das ist nicht mehr zeitgemäß und muss sich dringend ändern", forderte Disoski in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Die elektronische Überwachung von Hochrisiko-Gefährdern lasse weiterhin auf sich warten. "Wer Frauen wirksam schützen will, darf sich nicht mit halben Maßnahmen zufriedengeben. Gewaltschutz darf nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen", so die Frauensprecherin der Grünen. Sie sprach sich für eine schnelle Umsetzung der elektronischen Gefährderüberwachung und die verpflichtende Kontrolle von Annäherungsverboten - wie bei Betretungsverboten - aus.
Bei den 2.222 Fällen handle es sich um Anzeigen gegen Gefährder, die ein bestehendes Betretungs- und Annäherungsverbot missachtet haben, erläuterte das Bundeskriminalamt (BK) am Freitag in einer Aussendung. Es könne ein und derselbe Gefährder innerhalb der aufrechten Geltungsdauer mehrfach gegen dasselbe Verbot verstoßen, was mehrere Anzeigen in der Statistik nach sich zieht. Bei Betretungsverboten gebe es eine einmalig verpflichtende Kontrolle innerhalb der ersten drei Tage. Darüber hinaus werden auch weitere Kontrollen durchgeführt, betonte das BK.
