Künstliche Intelligenz ist in vielen österreichischen Krankenhäusern bereits Alltag. Sie verändert die Arbeitsweise von Ärzten, berührt das Vertrauen von Patienten und stellt Ethiker wie Datenschutzrechtler vor neue Fragen. Wo steuern wir hin?
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Wenn die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung mit Begriffen wie „Teleportieren“ und „Raumschiff Enterprise“ beschrieben wird, liegt die Vermutung nahe, dass es im Wiener AKH mit übermenschlichen Dingen vor sich geht. Und tatsächlich liegen die Patienten, die gegenüber dem Dermatologen Christoph Müller diese Vergleiche anstellen, nicht so weit daneben.
Seit einigen Jahren schon steht jenes Gerät, dem ominöse Fähigkeiten zugeschrieben werden, in einem von Müllers Untersuchungszimmern. Die Patienten müssen sich bis auf die Unterwäsche entkleidet in die Mitte des Apparates stellen. Dann blitzt es kurz. 92 Kameras erfassen den Körper und seine Hautmerkmale. Weniger als eine Viertelstunde später kann der Arzt auf seinem Computer ein 3D-Modell des Patienten begutachten.
Zusätzliche Sicherheit
„Die KI, die in dem Gerät verbaut ist, kann erkennen, was auf der Haut überhaupt eine Veränderung ist“, erklärt Müller. Das kann ein neues Muttermal, eine Verletzung oder doch vielleicht mehr sein. Bei Folgeterminen können die Aufnahmen miteinander verglichen werden. Die KI zeigt also auch, wie stark sich die Haut verändert hat. Noch ist das Tool aber nur zu Studienzwecken für Hochrisikopatienten im Einsatz und die gesamte Haut wird nach wie vor händisch untersucht.
Eine zweite Apparatur kann mithilfe von KI eine digitale Biopsie erstellen, die es ermöglicht, weißen Hautkrebs unter der Haut zu erkennen, ohne dass eine Gewebeprobe nötig wäre. „Es gibt für Ärztinnen und Ärzte zusätzliche Sicherheit, aber auch für die Patienten“, sagt Müller über seine KI-Assistenten. Die Daten werden laut ihm vor Ort gespeichert und auch nicht genutzt, um die KI zu trainieren. Alles laufe nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ab, heißt es von einer Sprecherin des Wiener Gesundheitsverbunds.
Wenn die KI dem Patienten zuhört
Diese Antwort erhält man auch von den Trägern der Landeskliniken aller anderen acht Bundesländer. Fast überall ist bereits KI im Einsatz, etwa in der Radiologie, bei der Medikamentenausgabe oder der endoskopischen Darmkrebsvorsorge. Ein wichtiger Punkt ist auch die Bürokratie. „Das Potenzial ist enorm, da Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe circa 25 Prozent ihrer täglichen Arbeitszeit mit organisatorischen Tätigkeiten verbringen“, schreibt etwa die deutsche Bundesärztekammer in einem Thesenpapier. Heißt konkret, die KI entlastet bei der Dokumentation oder beim Schreiben von Arztbriefen, indem sie Patientengespräche mithört und auswertet.
Genau das wird momentan in den Tiroler Landeskliniken in einem Pilotprojekt, das kurz vor dem Abschluss steht, getestet. Man sei einer der wenigen Entwicklungspartner in Europa, und das Tool gehe „weit über das hinaus, was klassisch in diesem Bereich passiert“, erklärt ein Sprecher. Da die Anwendung scheinbar so neu ist, will man weder sagen, welche KI genau zum Einsatz kommt, noch von welchem Hersteller sie stammt. Alles laufe jedenfalls datensicher und nur mit Einverständnis der Patienten ab.
Im beschaulichen St. Johann, ebenfalls in Tirol, will das von mehreren Gemeinden getragene Bezirksspital als erstes Haus im DACH-Raum einen KI-gestützten Arztbrief anbieten, bei dem zwei Versionen ausgespuckt werden: eine für den Patienten und eine für den Arzt. Fragen dazu blieben vom Spital unbeantwortet. Das betreibende Unternehmen, Symptoma, erklärt aber, die Bearbeitungszeit in den jeweiligen Fachbereichen sei durch die Anwendung ums Drei- bis Vierfache gesunken, deswegen werde das Tool aktuell auch auf OP-Berichte ausgeweitet. Die Entwürfe würden aber nach wie vor von den zuständigen Mitarbeitern abgesegnet werden. Vor der KI-Analyse werden die Patientendaten laut Angaben des Unternehmens pseudonymisiert und sie bleiben auf den Servern vor Ort.
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Was gilt für die KI?
Grundsätzlich wird die Künstliche Intelligenz auch im Krankenhaus von zwei Seiten rechtlich in Schach gehalten: Einmal von der Datenschutzgrundverordnung und vom AI-Act der Europäischen Union, der 2024 beschlossen wurde und gestaffelt anwendbar wird, erklärt Philipp Leitner, der Linzer Anwalt ist Experte für KI-Recht. Mit der EU-Verordnung sind allerdings weitere Fragezeichen aufgetaucht. So gelte sie grundsätzlich für KI-Systeme, erläutert Leitner, nicht jedes „intelligente“ Tool sei aber auch ein KI-System. Hinzu kommt die Frage, ab wann ein solches System in den medizinischen Bereich fällt. Und dann wären da noch die verschiedenen Einstufungen von KI-Systemen. So bekommen viele KI-Systeme, die unter die Medizinproduktverordnung fallen, das Label „Hochrisiko“. Ihr Einsatz bringt besondere Pflichten mit sich. Aber nicht alle KI-Anwendungen mit Gesundheitsbezug sind Medizinprodukte.
Eigentlich hätten die Vorschriften für Hochrisikosysteme, die Medizinprodukte sind, ab August 2027 gelten sollen. Doch die EU hat die Frist um ein Jahr aufgeschoben, weil sich die Umsetzung komplexer als erwartet erwiesen hatte. Ein ebenfalls offener Aspekt sei das Haftungsrecht bei Softwareeinsatz. „Für die Haftung gelten derzeit grundsätzlich die allgemeinen Schadenersatzregeln des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs, das auf das Jahr 1811 zurückgeht“, sagt Leitner. Das Prinzip der Verschuldenshaftung nimmt dabei Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenanstaltenträger in die Pflicht. Ab Dezember kommt in der EU ein erweitertes Haftungsregime hinzu – Hersteller eigenständiger KI-Software werden erstmals ausdrücklich in die verschuldensunabhängige Haftung einbezogen. Damit können Geschädigte künftig auch Hersteller fehlerhafter KI-Software unmittelbar zur Verantwortung ziehen.

Steckbrief
Giovanni Rubeis
Der Professor für Health Care Ethics forscht und lehrt an der Uni Graz. Kürzlich ist sein Buch „Ethik der KI in der Medizin“ erschienen. Darin beschäftigt er sich unter anderem damit, wie sich die Beziehung zwischen Arzt und Patient verändert, wenn auf einmal eine KI dazwischensteht.
Dann wäre da noch ChatGPT
Regeln für KI sind wichtig. Doch was ist eigentlich, wenn sie ignoriert werden – AI-Act hin oder her? Bei einem Vortrag habe Leitner gefragt, welcher der anwesenden Ärzte denn schon mal ChatGPT benutzt habe: „Da war natürlich der Großteil der Hände oben.“ Dann wollte er wissen, wer auch mal mit Patientendaten experimentiert habe. „Es hat keiner aufgezeigt. Also das Bewusstsein, dass man das nicht eingeben darf und soll, hat sich schon herumgesprochen“, sagt er. Stimmt das? „Jeder von uns, gerade im medizinisch-klinischen Bereich, weiß: Was sind sensible Daten, was sind keine?“, sagt die Sprecherin des Wiener Gesundheitsverbunds. Neben datenschutzrechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsvertrag gebe es auch Leitfäden für das medizinische Personal.
Umgekehrt würden wohl viele Patienten etwas lockerer mit ihren Daten umgehen: „Die Hemmschwelle der Patienten, ihre eigenen Gesundheitsdaten in ChatGPT einzugeben, ist sicherlich geringer“, meint Datenschutzexperte Leitner. Dass ChatGPT intensiv von Patienten genutzt wird, um Symptome zu deuten, ist für Dermatologe Müller von der Wiener MedUni nichts Neues. Das sei manchmal ein wenig anstrengend, gibt er zu. „Immer wieder wundern sich Leute, dass nicht alles rein durch die KI gemacht wird, sondern dass wir Menschen uns auch die Bilder anschauen.“ Er selbst sagt aber: „Blind verlassen würde ich mich bei meiner Gesundheit nicht auf KI.“ Es komme auf die gemeinsame Intelligenz von Mensch und Maschine an. „Spezifisch für ChatGPT oder ähnliche Modelle gibt es allerdings keine Schulungen: ‚Irgendwo ist es dann Eigenverantwortung‘, hält sie fest.“ (ursprünglicher Text)*
* Hinweis
Angestellte der Stadt Wien erhalten Schulungen zur stadteigenen Wien-KI. Ein KI-Kompass regelt zudem den dienstlichen Umgang mit generativer KI, wie beispielsweise ChatGPT. Der Wiener Gesundheitsverbund gehört zur Stadt.
In fünf Jahren wird die Medizin mit der heutigen nur noch wenig zu tun haben. Das wird ein radikaler Wandel.
KI und Ethik – ein Gegensatz?
Dieses Zusammenspiel stellt auch ganz neue berufsethische Fragen: Welchen moralischen Status hat eine KI? Kann sie überhaupt ethisch handeln? Und wie soll sie eingesetzt werden, etwa um Personal zu ersetzen? Bekanntlich herrscht ja Fachkräftemangel in der Branche. Diesen Ansatz kritisiert der Ethiker Giovanni Rubeis: „Wir setzen diese Technik einfach nur zur Kostenreduktion ein, weil es billiger ist, einen Algorithmus laufen zu lassen, als drei Ärztinnen und Ärzte mit einem Fall zu beschäftigen.“ So verschlechtere sich die Versorgungsqualität der Patienten. Daher soll eher Bürokratie abgenommen werden, anstatt etwa Fachpersonal durch Pflegeroboter zu ersetzen, meint er.
„KI kann alles besser machen in der Medizin“, ist Rubeis trotzdem überzeugt. Dafür brauche es aber die richtigen Voraussetzungen. Denn KI sei nur so gut, wie die Daten, mit der sie gefüttert wird. Sind diese mangelhaft, entstehen Biases, die etwa zu schlechteren Diagnosen bei Menschen mit dunkler Hautfarbe oder zu einer selteneren Erkennung von Herzinfarkten bei Frauen führen. Das könne man aber ändern: „Wir sehen Technik wie eine Naturkatastrophe, die passiert, und dann müssen wir schauen, was wir daraus machen.“ KI würde aber zu bestimmten Zielen von bestimmten Menschen entwickelt, man müsse also einen Blick hinter die Technik auf jene, die sie gestalten, werfen: „Man kann eine KI auch so trainieren, dass sie ein ungefähres Konzept davon hat, was richtig und was falsch ist.“
Deswegen sieht Rubeis die Politik in der Pflicht. „Vor allem, weil diese Technologien bekanntermaßen in Händen von Herrschaften sind, denen man jetzt nicht unbedingt die Definition der Ziele überlassen möchte.“ Wissenschaftliche Erkenntnisse würden von der Politik aber zu wenig berücksichtigt: „Ich würde mir wünschen, dass diejenigen, die die Entscheidungen treffen, sich mehr mit den ethischen Fragen auseinandersetzen.“ Forschung dazu gebe es genug, sie müsse nur öfter miteinbezogen werden. Hinzu komme, dass die Parlamente immer einen Schritt hinter der aktuellen technologischen Entwicklung stünden: Für Ärzte, Patienten und Gesetzgeber werde sich aber in Zukunft noch viel mehr ändern, ist er sich sicher: „Ich glaube, da kommen Dinge auf uns zu, die wir jetzt noch gar nicht abschätzen können.“
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 33+34/2026 erschienen.
