In einer Sammelklage fordern die Unternehmen Schadenersatz für finanzielle Verluste, die durch wettbewerbswidrige Klauseln entstanden seien.
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Mehr als 10.000 italienische Hotels haben sich auf der Plattform www.mybookingclaim.com registriert, um Schadenersatz für finanzielle Verluste zu fordern, die durch wettbewerbswidrige Klauseln entstanden seien, die das Buchungsportal Booking.com über Jahre hinweg auferlegt habe. Dies teilte der italienische Hotelierverband Federalberghi am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.
Die Klage wird von Hotrec, Federalberghi und über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt und zielt darauf ab, die Verluste aufgrund der sogenannten Bestpreisklauseln (Parity Rate) geltend zu machen. Diese Klauseln wurden laut einem vom Europäischen Gerichtshof am 19. September 2024 gefällten Urteil als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht eingestuft.
Frist für Teilnahme an Sammelklage verlängert
„Als Reaktion auf zahlreiche Anfragen und um den Bedürfnissen der Hotellerie während der intensiven Sommersaison gerecht zu werden, wurde die Frist für die Registrierung um vier Wochen bis zum 29. August 2025 verlängert“, heißt es weiter.
Laut Alessandro Nucara, Generaldirektor von Federalberghi, „leiden die europäischen Hoteliers seit Langem unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten“. „Jetzt ist es an der Zeit, sich zu vereinen und Gerechtigkeit einzufordern. Diese Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden vom europäischen Hotelgewerbe nicht länger hingenommen“, so Nucara.
Die Aktion wird von der Stiftung „Hotel Claims Alliance“ koordiniert und von einem internationalen Team aus Juristen und Wirtschaftsexperten für Wettbewerbsrecht unterstützt. Dank der Finanzierung durch spezialisierte Fonds ist die Teilnahme für die Hotels kostenlos. Auch der Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) unterstützt diese Initiative.
Kampf gegen „Paritätsklauseln“
Bei den sogenannten Paritätsklauseln verpflichtet Booking.com Beherbergungsbetriebe dazu, auf ihrer eigenen Website keine günstigeren Preise oder besseren Buchungsbedingungen anzubieten als auf der Plattform selbst. Das soll verhindern, dass Gäste direkt beim Hotel buchen. Aus diesem Grund haben einige EU-Länder Paritätsklauseln verboten – darunter auch Italien mit dem Wettbewerbsgesetz 2022. Auch die EU hat sich eingeschaltet. Hotelverbände aus 26 Ländern unterstützen inzwischen die Sammelklage.