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Neun AGB-Klauseln der Lufthansa-Tochter Eurowings unzulässig

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Eurowings hatte sich vorbehalten, Gepäck erst später zu befördern
©Afp, APA, INA FASSBENDER
Das Handelsgericht Wien hat neun Klauseln der Fluglinie Eurowings für unzulässig erklärt. Dabei ging es unter anderem um Regelungen für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck und für Rückerstattungen. Die Lufthansa-Tochter darf sich nach dem Urteil in Österreich künftig nicht mehr auf diese oder ähnliche Formulierungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen. Laut Verbraucherschutzverein, der geklagt hatte, ist der Richterspruch bereits rechtskräftig.

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Die AUA-Schwester hatte sich etwa aus nicht näher bestimmten "Sicherheits- und oder Betriebsgründen" vorbehalten, aufgegebenes Gepäck auf einem späteren Flug zu transportieren. Auch die bloße "Bemühung" der Airline, Passagiere über geänderte Flugzeiten zu informieren, hielt vor Gericht nicht. Das Handelsgericht schob auch der Klausel, wonach Rückerstattungen um nicht näher bestimmte Entgelte gekürzt werden, einen Riegel vor.

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