Wer in Japan als Tourist einkauft, bekommt die Steuer nicht mehr direkt an der Kassa erlassen. Was sich beim Tax-free-Shopping geändert hat, welche Fristen gelten und was bei der Ausreise am Flughafen auf Reisende zukommt.
Japan hat das steuerfreie Einkaufen für ausländische Touristinnen und Touristen umgestellt. Für alle Einkäufe ab dem 1. November 2026 gilt die sogenannte Rückerstattungsmethode. Reisende zahlen im Geschäft zunächst den vollen Preis inklusive Konsumsteuer. Das Geld für die Steuer bekommen sie erst zurück, wenn der Zoll bei der Ausreise bestätigt hat, dass die Waren Japan tatsächlich verlassen. So beschreibt es die japanische Tourismusbehörde auf ihrer Informationsseite für Reisende.
Bis Ende Oktober lief es umgekehrt: In Tax-free-Geschäften konnten Touristen gegen Vorlage des Reisepasses direkt zum Preis ohne Steuer einkaufen, die Steuer wurde gar nicht erst fällig. Jetzt strecken sie den Betrag vor und holen ihn sich nach der Ausreisekontrolle zurück.
Wie die Rückerstattung jetzt abläuft
Im Geschäft wird regulär mit Steuer bezahlt. Bei der Ausreise am Flughafen oder Hafen zeigen Reisende ihren Reisepass an einem Terminal oder beim Zoll vor. Das System entscheidet dann, ob eine Kontrolle nötig ist. Bei grünem Ergebnis ist die Zollbestätigung erledigt, bei rotem Ergebnis müssen die gekauften Waren an einer Kontrollstelle vorgezeigt werden. Ohne diese Bestätigung des Zolls gibt es kein Geld zurück.
Zurückgezahlt wird die Steuer nicht vom Staat, sondern von den Betreibern der Tax-free-Geschäfte. Möglich sind laut einer Übersicht der japanischen Steuerbehörde zum Beispiel eine Banküberweisung, eine Gutschrift auf die Kreditkarte, eine Auszahlung per App oder eine Barauszahlung am Ausreisehafen nach der Zollbestätigung. Wie und wann genau das Geld fließt, legt jedes Geschäft selbst fest. Die Tourismusbehörde verweist für Details direkt an die Geschäfte.
Welche Fristen und Beträge gelten
Entscheidend ist eine Frist: Die Waren müssen innerhalb von 90 Tagen ab dem Kaufdatum bei der Ausreise vom Zoll bestätigt werden. Wer länger im Land bleibt, verliert den Anspruch für frühe Einkäufe. Die Mindestsumme liegt bei 5.000 Yen ohne Steuer, gerechnet pro Geschäft und Tag. Neu ist, dass dabei nicht mehr zwischen Verbrauchsgütern und anderen Waren unterschieden wird.
Gestrichen wurden zwei bisherige Vorgaben. Die Obergrenze von 500.000 Yen für Verbrauchsgüter fällt weg, ebenso die spezielle Verpackung, in der solche Waren bisher ausgegeben werden mussten. Unverändert gilt: Wer Waren selbst per internationalem Paket nach Hause schickt, kann sie seit April 2025 nicht mehr steuerfrei kaufen. Das hält die japanische Fremdenverkehrsorganisation JNTO fest, ein Versand direkt durch das Geschäft kann aber weiter möglich sein.
Was Reisende jetzt beachten sollten
Praktisch bedeutet die neue Regel, dass Reisende die Steuer zunächst vorstrecken und bei der Ausreise einen zusätzlichen Schritt einplanen müssen. Weil der Zoll bei einem roten Ergebnis die Waren sehen will, ist es sinnvoll, sie bis zur Zollbestätigung griffbereit zu haben. Wer mit dem Status Kurzaufenthalt einreist, kann das Verfahren laut Tourismusbehörde auch über das Onlineportal Visit Japan Web abwickeln.
Betroffen sind viele Menschen. Japan zählte laut der Statistik der Fremdenverkehrsorganisation JNTO im Jahr 2025 rund 42,7 Millionen Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland, fast 16 Prozent mehr als im Jahr davor. Heuer liegt die Zahl bisher etwas darunter: Von Jänner bis September kamen nach vorläufigen Schätzungen rund 30,7 Millionen Menschen, 2,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Quellen
Japan Tourism Agency: Informationen zum Tax-free-System für Reisende (2026)
National Tax Agency: Overview of the Refund Method (2025)
Japan National Tourism Organization: Japan's Tax Exemption (2026)
Japan National Tourism Organization: Visitor Arrivals by Country/Area (21. Oktober 2026)
