Spaniens große Gewerkschaften rufen für Mittwoch, 11. November, zu einem 24-stündigen Generalstreik auf. Was bisher feststeht, womit Reisende bei Flügen und Zügen rechnen müssen und welche Rechte sie bei Ausfällen haben.
Was am 11. November geplant ist
Die beiden größten Gewerkschaften Spaniens, CCOO und UGT, haben für Mittwoch, 11. November, einen landesweiten Generalstreik über 24 Stunden ausgerufen. Er richtet sich an Beschäftigte im privaten wie im öffentlichen Sektor und dauert laut dem Streikaufruf der CCOO von 0 bis 23.59 Uhr. Für Reisende heißt das: Bei Flügen von, nach und innerhalb Spaniens sowie bei Bahn und Nahverkehr ist mit Einschränkungen zu rechnen. Wie groß sie ausfallen, hängt von den Mindestdiensten ab, die noch nicht feststehen.
Die CCOO begründet den Streik mit Löhnen, Wohnkosten und Preisen, die ein Leben in Würde ermöglichen sollen. Die UGT fordert unter anderem, den gesetzlichen Mindestlohn 2027 um mindestens sieben Prozent anzuheben, Maßnahmen gegen Immobilienspekulation und mehr öffentliche Wohnungen. Hintergrund sind auch festgefahrene Kollektivvertragsverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband CEOE.
Was das für Flüge bedeutet
In Spanien legt die Regierung bei Streiks im Verkehr Mindestdienste fest. Auf der Liste des spanischen Verkehrsministeriums findet sich für den 11. November noch keine Entscheidung. CCOO und UGT haben beim Ministerium Gespräche darüber beantragt und die Generalstreiks von 2010 und 2012 als Maßstab vorgeschlagen.
Beim Generalstreik 2012 galten im Luftverkehr Mindestquoten von 10 Prozent der Flüge auf dem spanischen Festland, 50 Prozent der Verbindungen zwischen Festland und Inseln sowie zwischen den Inseln, 20 Prozent der Flüge in andere EU-Länder und 40 Prozent der übrigen internationalen Verbindungen. Damals wurden rund 700 Flüge gestrichen. Der Flughafenbetreiber Aena hatte bis Montag keine Streikhinweise veröffentlicht. Wer am 11. November fliegt, sollte den Status des Fluges in den Tagen davor direkt bei der Airline prüfen.
Womit Bahnreisende rechnen müssen
Auch bei der Bahn sind Einschränkungen zu erwarten. Als Richtwert dient wieder 2012: Damals fuhren im Nahverkehr der Cercanías 30 Prozent der Züge, in den Stoßzeiten 35 Prozent. Bei Hochgeschwindigkeitszügen und im Fernverkehr waren es 20 Prozent. Ob die Regierung heuer ähnliche Werte festlegt, ist offen.
Beim Generalstreik im Oktober 2025 wurden die Mindestdienste fünf Tage vor dem Streiktag festgelegt. Wer rund um den 11. November in Spanien unterwegs ist, sollte für den Streiktag Puffer einrechnen und die Informationen der Bahngesellschaft Renfe und der Airlines im Blick behalten.
Welche Rechte Fluggäste haben
Fällt ein Flug aus, haben Passagiere nach EU-Recht Anspruch auf Erstattung des Tickets oder eine Ersatzbeförderung sowie auf Betreuung wie Verpflegung und, falls nötig, eine Hotelübernachtung. Eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro je nach Strecke gibt es laut dem EU-Portal Your Europe aber nicht, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Die Airline muss das nachweisen. Ob ein allgemeiner Generalstreik darunter fällt, wird im Einzelfall beurteilt.
Wichtig ist, den Flug nicht vorsorglich selbst zu stornieren, solange die Airline ihn nicht absagt. Wer selbst storniert, verliert in der Regel die Ansprüche auf Erstattung und Ersatzbeförderung. Pauschalreisende können sich bei Problemen an ihren Reiseveranstalter wenden.
Quellen
CCOO: Huelga general del 11 de noviembre (2026)
UGT: Huelga General 11N (2026)
Ministerio de Transportes y Movilidad Sostenible: Resoluciones de servicios mínimos (2026)
Europäische Union, Your Europe: Fluggastrechte (2026)
Weitere Quelle: Noticias Obreras, CCOO y UGT piden a Transportes negociar los servicios mínimos de la huelga general del 11 de noviembre (23. Oktober 2026); Reclamea, Huelga general del 11 de noviembre: qué pasa con los vuelos (2. November 2026)
