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Zudem sei der kombinierte Kauf für beide Flugstrecken als Standardoption voreingestellt gewesen - auch dann, wenn Kunden dies nicht gewünscht hätten. Verbraucher könnten dadurch über die tatsächlichen Kosten für die einzelnen Teilstrecken in die Irre geführt werden, erklärte die Behörde. Wer Zusatzgepäck nur für eine Strecke buchen wollte, habe den Online-Buchungsvorgang unterbrechen und die voreingestellte Option manuell ändern müssen.
Easyjet erklärte in einer Stellungnahme, das Unternehmen habe "stets im Einklang mit den geltenden Verbraucherschutzgesetzen gehandelt" und bleibe Transparenz und Fairness gegenüber seinen Kunden verpflichtet. Die Fluggesellschaft kündigte zudem an, vollständig mit den Behörden kooperieren zu wollen. Man werde die Mitteilung der Wettbewerbsbehörde nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden.





