Hunde: Wo müssen sie an die Leine - und wo nicht?

Immer wieder sorgen frei laufende Hunde für Debatten. Wo sie das dürfen, wo nicht - und welche Strafen drohen

Vor kurzem diskutierte Wien über ein verbreitetes Video, das zwei Polizisten auf der Donauinsel zeigt, die gegen einen Hundehalter vorgehen. Dieser ließ seinen Hund frei laufen. Darf er das? Wo dürfen Hunde frei laufen – und wo herrscht Leinenpflicht? Und wie hoch sind die Strafen bei Nichteinhaltung? Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten.

von Hund Leine © Bild: iStockphoto

Wo dürfen Hunde frei und ohne Leine laufen?

In Wien gibt es mehr als 120 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von 830.000 Quadratmeter. Hier dürfen Hunde frei laufen.

Wo müssen Hunde an die Leine?

An allen öffentlichen Orten, die nicht Hundezonen sind, etwa Straßen, Plätze aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen müssen Hunde einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In allen öffentlichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine genommen werden.

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Wo müssen Hunde Maulkorb tragen?

Hunde müssen an öffentlichen Orten, wo normalerweise viele Menschen sind, einen Maulkorb tragen wie etwa in Öffis, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

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Wo sind Hunde ganz verboten?

In Wien gibt es 153 Hundeverbotszonen, darunter fallen Spielplätze, Friedhöfe aber auch die großen Erholungsgebiete des Lainzer Tiergarten und die Steinhofgründe.

Wie stark wird die Leinenpflicht von der Polizei kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt, so die Polizei Wien zu News.at, im Rahmen des Streifendienstes. Je nach Einsatzdichte könne es also häufiger oder weniger häufig vorkommen. Fallweise komme es auch zu „Schwerpunkten“, wenn in bestimmten Bereichen häufig Verstöße bemerkbar seien und/oder „wenn sich Beschwerden aus der Bevölkerung bezüglich einer bestimmten Gegend häufen.“

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Müssen Hundehalter Strafe bezahlen, wenn sie die Regeln nicht befolgen?

„Bei kleineren Verwaltungsübertretungen ist es durchaus üblich, dass man als Polizist versucht, durch ein kurzes Gespräch den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen, ohne zusätzliche Sanktionen zu setzen“, erklärt Paul Eidenberger gegenüber News.at. In welcher Form jedoch eingeschritten werde, müsse jeder Polizist für sich selbst, der individuellen Situation angepasst, entscheiden. Somit könne es natürlich auch zu Sanktionen kommen in Form von Organstrafmandate oder Anzeigen.

Wie einsichtig sind Hundehalter in der Regel? Wann kommt es zu Anzeigen?

Die Praxis sei hier durchwachsen, erklärt Paul Eidenberger von der Polizei Wien. Einerseits würden Amtshandlungen durch den Dialog schon beendet werden können, bevor sie überhaupt angefangen haben, andererseits gäbe es auch Erfahrungen, dass teilweise überhaupt keine Einsicht bemerkbar sei. „Dabei werden etwa sinnlose Äußerungen wie ‚Haben Sie nichts Besseres zu tun?‘ oder Ähnliches getätigt sowie Aufforderungen oder das Angebot, die Übertretung mittels Schnellverfahren (Organstrafmandat) vor Ort aus der Welt zu schaffen, ignoriert“, so Eidenberger. Dann käme es zu einer Anzeige und darin wird nicht nur die Übertretung an sich, sondern auch das Verhalten des Verantwortlichen vor Ort dokumentiert.

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Wie hoch sind die Strafen?

Die Strafhöhen werden von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat in Wien), also nicht von der Polizei, entschieden. In der Regel liegt der Strafrahmen bei rund 300 bis 400 Euro bei erstmaliger Begehung.

(Ausnahmen gibt es für Bagatelldelikte (wie zum Beispiel Nichtmitführen des Hundeführscheins, 70 Euro) sowie für gefährliche Verwaltungsübertretungen, wie etwa Hundehaltung entgegen eines rechtskräftigen Tierhalteverbots, Haltung von Listenhunden ohne Hundeführschein oder Führen eines Listenhundes unter Alkohol-/Suchmittelbeeinträchtigung. Hier liegen die Strafen zwischen 1.500 und 1.800 Euro und in besonders schwerwiegenden Fällen wird auch der Verfall (rechtskräftige Abnahme eines Hundes) als Strafe ausgesprochen.)

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Was kann man tun, wenn man Angst vor freilaufenden Hunden hat?

„Sollte man Angst haben oder sonstige Bedenken gilt beim Thema Hunde das Gleiche wie bei allen anderen Themen: Im Not- oder Zweifelsfall den Notruf der Polizei wählen. Das bedeutet nicht, dass man als Bürger nicht selber das Gespräch mit einem anderen Bürger suchen kann, man sollte sich aber nie in Gefahr begeben oder sich auf einen Streit einlassen“, erklärt Eidenberger.