Finanzamt Österreich: Von der Steuernummer bis zu FinanzOnline

Wann braucht man einen Termin? Was kann man online erledigen? Und: Wie bekommt man Geld zurück? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Finanzamt.

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Finanzamt Österreich © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

Wofür ist das Finanzamt zuständig?

Das Finanzamt ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). An 67 Standorten sind bundesweit 6.100 Mitarbeiter:innen tätig. Der Sitz der Behörde ist in Linz. Zur Kundengruppe des Finanzamts zählen private Steuerzahler:innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Steuerschuldner:innen. Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro jährlich existiert seit dem 1. Jänner 2021 ein gesondertes "Finanzamt für Großbetriebe" mit Sitz in Wien.

Das Finanzamt Österreich ist zuständig für

  • Grunderwerbsteuer
  • Gebühren im Sinn des Gebührengesetzes
  • Versicherungssteuer
  • Feuerschutzsteuer
  • Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Bodenwertabgabe
  • Flugabgabe
  • bestimmte Abgaben, Gebühren und Beiträge nach dem Glücksspielgesetz

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Finanzamt auch für im Ausland tätige Unternehmer:innen zuständig.

Mitarbeiter:innen des Finanzamts sind den Prinzipien der Gleichbehandlung, Wahrheitsfindung und Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Zu den Grundsätzen des Finanzamts zählt: "Die Finanzverwaltung unterstützt im Sinne des Fair Play Gedankens jene, die ihre Abgaben in der richtigen Höhe und zeitgerecht entrichten bzw. entrichten wollen, und verfolgt jene mit der Härte des Gesetzes, die bewusst Steuern hinterziehen."

Wofür brauche ich einen Termin?

Für Kund:innen stehen 32 lokale Dienststellen (frühere Finanzämter) zur Verfügung (siehe hierzu "Welchem Finanzamt bin ich zugewiesen?").

Wichtig: Informieren Sie sich vorab, ob Sie einen Termin benötigen! Hierzu empfiehlt es sich, die Liste häufig gestellter Fragen durchzugehen.

Einen Termin können Sie telefonisch (050 233 700) oder online unter "Terminbuchung" vereinbaren. Bevor Sie einen Termin wahrnehmen, erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie für diesen benötigen. Dies wird Ihnen bei Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt. Außerdem müssen Sie Ihre Terminbestätigung (gedruckt oder auf dem Smartphone) mitbringen.

In den Dienststellen geben Finanzamtmitarbeitende Auskünfte über Formulare und Anmeldungen, über Arbeitnehmerveranlagung ("Lohnsteuerausgleich") oder Familienbeihilfe. Auch die Vergabe einer ID Austria, die Aktivierung der Handy-Signatur oder die Anmeldung zu FinanzOnline ist vor Ort möglich. Sollten Sie noch keine Steueridentifikationsnummer haben, können Sie auch diese beim Finanzamt beantragen.

Beim Finanzamt ist die Steuererklärung einzureichen.
© Elke Mayr Die Arbeitnehmerveranlagung kann über FinanzOnline erledigt werden

Was kann ich auch ohne Termin erledigen?

Nicht für alle Anliegen müssen Sie persönlich erscheinen bzw. können diese auch ohne Termin abgehandelt werden.

Zum Beispiel können Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung auch auf finanzonline.at erledigen (siehe hierzu "FinanzOnline"). Bei Fragen und kleineren Problemen ist das Finanzamt auch telefonisch erreichbar: 050 233 233 (Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.30 und Freitag 7.30 bis 12.00). Für Formulare gibt es im jeweiligen Finanzamt einen Selbstbedienungsbereich. Viele Formulare können allerdings auch heruntergeladen oder online bestellt werden. Einen Überblick über häufig angefragte Formulare finden Sie hier.

Die Selbstbedienungsbereiche sind wie folgt geöffnet:

Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt: Mo./Di. 7.30 bis 15.30, Mi./Fr. 7.30 bis 12.00 und Do. 7.30 bis 17.00

alle anderen Standorte: Mo./Di./Mi./Fr. 7.30 bis 12.00, Do. 7.30 bis 15.30

Die Abgabe von Schriftstücken und Formularen kann rund um die Uhr über den frei zugänglichen Postkasten erfolgen.

Welchem Finanzamt bin ich zugewiesen?

Im Regelfall ist das Wohnsitzfinanzamt für Privatpersonen und Einzelunternehmer:innen zuständig, das heißt jenes Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der eigene Wohnsitz befindet. Für Körperschaften und Personengesellschaften ist das Betriebsfinanzamt am Ort der Geschäftsleitung zuständig. Für ausländische Unternehmer:innen, Aktiengesellschaften und große GmbHs gelten mitunter abweichende Regelungen.

Jedem Steuerpflichtigen ist eine eindeutige Steuernummer zur Identifikation zugeordnet. Die ersten beiden Ziffern dieser neunstelligen Nummer stehen für das örtliche Finanzamt. Die Kontaktdaten zu den jeweiligen Finanzämtern finden Sie hier.

Jedem Steuerpflichtigen wird vom Finanzamt eine eindeutige Steuernummer zur Identifikation zugeordnet.
© Elke Mayr Zur Identifikation ist jedem Steuerpflichtigen eine Steuernummer zugewiesen

So erfolgt der Login bei FinanzOnline (FON)

Das E-Government-Portal FinanzOnline (FON) soll Privatpersonen und Unternehmen die Finanzverwaltung erleichtern. FON darf man sich wie eine Art "Online-Finanzamt" vorstellen, viele der Services, die in den lokalen Dienststellen angeboten werden, können hiermit von Zuhause aus per Laptop oder Smartphone erledigt werden. Zum Beispiel können Sie via FinanzOnline die Steuererklärung machen, Anträge abgeben und sich Gutschriften auszahlen lassen.

Zur Erstanmeldung müssen Privatpersonen das Formular unter finanzonline.bmf.gv.at ausfüllen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen bekommen Sie per Post Ihre Zugangsdaten zugeschickt. Mit diesen können Sie sich anschließend unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ anmelden. Die Anmeldung ist zudem mit Bürgerkarte und einer Handy-Signatur bzw. ID Austria möglich. Infos hierzu finden Sie hier.

Unternehmen und juristische Personen müssen die Erstanmeldung persönlich beim zuständigen Finanzamt erledigen.

Wann bekomme ich Geld vom Finanzamt?

Mit einer Arbeitnehmerveranlagung bzw. einem Lohnsteuerausgleich können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Die Höhe der Rückzahlung bemisst sich an der Summe, die Sie im letzten Jahr zu viel bezahlt haben. Einen Steuerausgleich kann man bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen.

Einen Steuerausgleich können Sie über das analoge Formular L1, über eine Steuer-App oder über FinanzOnline durchführen. Absetzen können Sie unter anderem Werbungskosten, die Pendlerpauschale, einen Kinderfreibetrag, die Home-Office-Pauschale oder Spenden. Eine vollständige Liste absetzbarer Ausgaben finden Sie hier.

Ein Lohnsteuerausgleich ist möglich, sobald Ihr Lohnzettel dem Finanzamt vorliegt. Nachdem Sie Ihren Lohnsteuerausgleich eingereicht haben, hat das Finanzamt sechs Monate Zeit, diesen zu bearbeiten und Ihnen eine etwaige Rückzahlung zu überweisen. Bei Rückfragen oder Nachforderungen bzw. bei Ergänzungsansuchen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Im Regelfall geht diese Prozedur innerhalb weniger Wochen vonstatten, jedoch kam es im Zuge der Abwicklungen von Corona-Anträgen und -Förderungen in den vergangenen Jahren oftmals zu Verzögerungen.

Telefonnummern & Öffnungszeiten

  • Telefonnummer für Privatpersonen: 050 233 233 (Mo.–Do. 7.30–15.30 und Fr. 7.30–12.00)
  • Telefonnumer für Unternehmer:innen: 050 233 333 (Mo.–Do. 7.30–15.30 und Fr. 7.30–12.00)
  • Bei Fragen zu finanzonline.at: 050 233 790 (Mo.–Fr. 8.00–17.00)
  • Chatbot "Fred": Mo.–Do. 7.30–15.30 und Fr. 7.30–12.00
  • Adressen und Öffnungszeiten der jeweiligen Finanzämter