Informationen zum Energieausweis für Gebäude in Österreich

Gebäude sind in der Riege der Energieverbraucher sehr weit vorne mit dabei. Um über den energetischen Zustand des Hauses Bescheid zu wissen, wurde 2012 der Energieausweis eingeführt. Wann dieser notwendig ist, was er kostet und wie er erstellt wird.

von Energieausweis für Gebäude © Bild: IMAGO images/CHROMORANGE

Inhaltsverzeichnis:

Was ist ein Energieausweis?

Wenn man sein Haus oder seine Wohnung verkaufen, verpachten oder vermieten möchte, muss man einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für ein Gebäude ist vergleichbar mit einem Typenschein für ein Kraftfahrzeug. Er enthält Informationen über Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und "Normverbrauch". Der Normverbrauch beschreibt den Energieverbrauch für eine konstante Innentemperatur pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche während einer Heizperiode.

Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?

Wird eine Wohnung veräußert, kann der/die Verkäufer:in oder Vermieter:in wählen, ob er einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz genau dieser Wohnung oder eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder des gesamten Gebäudes vorlegt.

Auch für Einfamilienhäuser kann auch ein Energieausweis, der bereits für ein vergleichbares Gebäude erstellt wurde, verwendet werden, wenn die Ähnlichkeit dieser Gebäude hinsichtlich der Gestaltung, Energieeffizienz, Lage, Größe und des Standortklimas vom Aussteller bestätigt werden kann.

Weiters wird ein Energieausweis benötigt, wenn man um eine Baubewilligung für einen Neubau oder entsprechend umfangreiche Veränderungen an einem Altbau ansucht. Oftmals sind auch Beihilfen und Förderungen vom Inhalt des Energieausweises abhängig, denn bei Ansuchen um Wohnbauförderungen muss ebenfalls eine bestimmte Energiekennzahl erreicht werden.

Gültigkeitsdauer

Der Energieausweis darf höchstens zehn Jahre alt sein. Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis dann auch tatsächlich ausgehändigt werden, davor genügt das bloße Vorzeigen. Diese Pflicht kann nicht ausgeschlossen werden.

Was, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?

Es gilt in Österreich ein Vorlage-Gesetz. Wird die Vorlage bzw. Aushändigung des Energieausweises unterlassen, zieht dies gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen nach sich, ebenso wie Verwaltungstrafen bis zu 1.400 Euro.

Kosten: Wie teuer ist ein Energieausweis

Die Kosten für die Erstellung sind nicht gesetzlich festgelegt und werden vom Anbieter bestimmt bzw. verhandelt. Je nach Art und Lage der Immobilie schwanken diese Kosten oft beträchtlich. Zwischen 500 Euro für ein Einfamilienhaus und 1.000 Euro für ein Mehrparteienhaus wird man einplanen müssen, wobei es durchaus empfehlenswert ist, mehrere Angebote einzuholen und diese genau zu vergleichen. Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises trägt jedenfalls der/die Verkäufer:in, wobei im Kaufvertrag später auch eine Aufteilung oder Übernahme durch den Käufer vorgesehen werden kann.

Bei Mietverträgen bleiben die Kosten beim Vermieter und dürfen nicht als Betriebskosten klassifiziert werden. Werden die Kosten aber in den Hauptmietzins eingerechnet, so müssen die Mieter:innen Einsicht in den Energieausweis erhalten.

Wo bekomme ich den Energieausweis

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Zur Ausstellung sind Ziviltechniker:innen und andere, bestimmte Gewerbetreibende berichtigt. Dazu zählen etwa folgende Sparten

  • Baumeister:innen
  • Elektrotechnik
  • Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik)
  • Innenarchitektur
  • Ingenieurbüros
  • Rauchfangkehrer:innen (nur für bestehende Wohngebäude)
  • Hafner:innen (nur befugt bei Ein- und Zweifamilienhäusern)
  • Maschinenbau
  • Umwelttechnik
  • Verfahrenstechnik

Was wird benötigt?

Zur Erstellung benötigt wird ein Bauplan mit allen Grundrissen und Ansichten sowie Abmessungen für Fenster und Türen sowie eine Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle des Objekts. Darunter versteht man jene Bauteile, die den beheizten vom unbeheizten Bereich trennen.

Was steht am Energieausweis?

Grundsätzlich gibt der Energieausweis die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes an. Wichtig ist, zu wissen, dass der Energieausweis keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch darstellen kann, da dieser sehr stark vom Verhalten der Nutzer beeinflusst wird. Der Energieausweis ermittelt die zu erwartenden energetischen Aufwendungen für den Betrieb eines Gebäudes. Darin inbegriffen sind die Energien für Heizung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Klimatisierung und die damit verbundenen Betriebs- und Rohrleistungsverluste.

Für Wohngebäude beinhaltet der Ausweis:

Bei älteren Gebäuden beinhaltet er auch Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen.

Was bedeuten die Angaben am Energieausweis?

Der Heizwärmebedarf gibt jene Wärmemenge an, die in einem Raum bereitgestellt werden muss, um ihn auf einer normativ geforderten Temperatur von 20°C zu halten.

Der Primärenergiebedarf für den Betrieb des Gebäudes berücksichtigt den Energiebedarf für die Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung der eingesetzten Energieträger, also z.B. Gas.

Die Kohlendioxidemissionen gibt die gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen für den Betrieb des Gebäudes einschließlich der Emissionen aus vorgelagerten Prozessen (Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung) der eingesetzten Energieträger an.

Diese drei Positionen werden in "kg/m2a“ (Kilogramm pro Quadratmeter[Bruttogrundfläche] und Jahr) angegeben.

Der Ökoindex gibt die ökologische Qualität der thermischen Gebäudehülle und der Zwischendecken eines Gebäudes an. Je niedriger dieser Wert ist, umso besser.

Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss. Dieser Wert hängt stark vom Verhalten der Nutzer ab.

Der Warmwasserwärmebedarf gibt den notwendigen Energieaufwand an, um genügend warmes Wasser bereitzustellen.

Welche Energielassen gibt es und was bedeuten sie?

Nach diesen Werten wird das Gebäude dann einer Energieklasse zugeordnet. Diese gehen von A++ bis Klasse G - die schlechteste Klasse. In die Klassen A++ und A+ fallen Passivhäuser, A-C umfassen die verschiedenen Ausführungen von Niedrigenergiehäuser, ab der Klasse D finden sich alte, unsanierte Gebäude je nach ihrem gesamtenergetischen Zustand. In Immobilieninseraten müssen der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor angeführt werden.

Diese Klassen gibt es:

  • A++ bis maximal 10 kWh/m²
  • A+ bis maximal 15 kWh/m²
  • A – bis maximal 25 kWh/m²
  • B bis maximal 50 kWh/m²
  • C bis maximal 100 kWh/m²
  • D bis maximal 150 kWh/m²
  • E bis maximal 200 kWh/m²
  • F bis maximal 250 kWh/m²
  • G bis maximal 250 kWh/m²

Wo ist ein Energieausweis Pflicht - und wo nicht?

Für die Veräußerung mancher Gebäude besteht keine Pflicht zu Erstellung eines Energieausweises. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Gebäude, die nur soweit beheizt werden, dass sie frostfrei gehalten werden
  • abbruchreife Gebäude
  • Gebäude für religiöse Zwecke
  • Provisorien mit einer Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren
  • Industrieanlagen und landwirtschaftliche Betriebe, die einen Großteile ihres Wärmebedarfes durch Abwärme decken
  • nicht ganzjährig bewohnte Gebäude
  • freistehende Gebäude von weniger als 50 m2

Für alle anderen führt am Energieausweis früher oder später kein Weg mehr vorbei.