Alma Zadic: "Besseres Recht für einige wenige darf es nicht geben"

Die grüne Justizministerin Alma Zadic erklärt, wie ein Informationsfreiheitsgesetz und strenge Strafen bei Korruption das Vertrauen in die Politik und in den Staat wiederherstellen sollen. Korruption, sagt sie, untergrabe das "Grundversprechen" der Demokratie, nämlich: dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

von Alma Zadic: "Besseres Recht für einige wenige darf es nicht geben" © Bild: (C)2022 Ricardo Herrgott/News

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat in seinen jüngsten Reden Gesetze und Regeln verlangt, die "strengstmöglich" sicherstellen, dass die Korruption in diesem Land zurückgeht. Man fragt sich: Warum gibt es die nicht längst? Und warum reicht der Anstand nicht, um gewisse Dinge nicht zu tun?
Ausgehend vom Ibiza-Video hat man gesehen, dass es gewisse Dinge gibt, die derzeit nicht strafbar sind, aber strafbar sein sollten. Daher habe ich, als ich Justizministerin geworden bin, prüfen lassen, welche Lücken es im Korruptionsstrafrecht gibt, und diese Lücken sollen jetzt geschlossen werden.

Im Ibiza-Video sieht man, wie z. B. wirtschaftliche Vorteile diskutiert werden, für den Fall, dass die FPÖ einmal in der Regierung sitzt.
Es ist noch immer fast unvorstellbar, dass jemand, der sich für ein politisches Amt bewirbt, einem Unternehmen Aufträge versprechen kann und dafür für sich oder für seinen Wahlkampf Geld annimmt. Es ist unverständlich, warum das nach dem geltenden Strafrecht keine Korruption sein soll. Das ist eine Lücke, die wir bei einer Verschärfung des Korruptionsstrafrechts schließen wollen. Die zweite Verschärfung betrifft den Mandatskauf, also wenn jemand mit einem Koffer voll Geld daherkommt und dafür ein Mandat haben möchte. Auch das sollte man unter Strafe stellen.

Der Bundespräsident sagt auch, dass Korruption das Vertrauen in die Demokratie unterminiert.
Wenn wir das Vertrauen in die Demokratie und in die Politik zurückgewinnen wollen, braucht es zwei Dinge: Transparenz und entsprechende strafrechtliche Konsequenzen, wenn Korruption passiert. Transparenz wirkt präventiv gegen Korruption, weil Handlungen des Staates und der Verwaltung sichtbar und für alle nachvollziehbar gemacht werden. Daher muss das Recht auf Information verfassungsrechtlich abgesichert werden. Derzeit haben wir in Österreich das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Nach über hundert Jahren ist es höchste Zeit, dieses Amtsgeheimnis abzuschaffen.

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Beim Informationsfreiheitsgesetz bremsen unter anderem Bürgermeister, die glauben, die Gemeindestuben würden lahmgelegt, wenn aufmüpfige Bürger überbordend auf Informationen pochen. Was sagt uns das über das Amtsverständnis, wenn man die Bürger als potenzielle Querulanten und Störfaktoren sieht?
Wir sind eines der letzten Länder Europas, in denen das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung verankert ist. Die meisten Länder haben bereits ein Informationsfreiheitsgesetz. Und wenn es in den anderen Ländern funktioniert, warum sollte es bei uns nicht funktionieren?

Ihr zweiter Punkt für die Rückgewinnung von Vertrauen in die Politik ist das strengere Korruptionsstrafrecht. Ein Entwurf dafür liegt bereits seit einem Jahr bei der ÖVP. Warum dauert das so lange?
Korruption soll schnellstmöglich und bestmöglich bekämpft werden: durch Ermittlungen und entsprechende strafrechtliche Konsequenzen. Denn nur wenn man sieht, dass es Strafen und entsprechende Konsequenzen gibt, unterlässt man diese Art zu handeln irgendwann einmal. Ich habe den Gesetzesentwurf dafür letztes Jahr schon an die ÖVP übermittelt, die Verschärfung ist auch im Regierungsprogramm verankert. Bisher hat die ÖVP hier nicht genügend Engagement gezeigt. Ich würde mir sehr wünschen, dass durch die neuesten Dinge, die an die Öffentlichkeit gekommen sind, etwa durch die mutmaßlichen Vorkommnisse rund um Thomas Schmid, ein Umdenken in der ÖVP stattfindet und dieses verschärfte Korruptionsstrafrecht nun beschlossen werden kann. Ich weiß, dass es in Teilen der ÖVP das Gefühl gibt, dass die Verschärfungen zu weit gingen. Aber Fakt ist, und dem widerspricht niemand: Mandatskauf oder das Versprechen öffentlicher Aufträge durch Kandidaten sollen strafbar sein.

Man hätte eigentlich angenommen, dass das schon jetzt nicht normal ist.
Ja, es haben sich viele gewundert, dass das nicht strafbar ist.

In der ÖVP heißt es, dass das Gesetz nicht praxistauglich sei. Bürgermeister fürchten, sie dürften nicht einmal die Blasmusik auf ein Bier einladen, ohne in Verdacht zu geraten. Dürfen sie?
Natürlich wird man weiter auf ein Bier einladen dürfen. Mandatskauf oder das Versprechen öffentlicher Aufgaben geht ja weit über eine Runde Bier hinaus.

Es gibt den Satz: "Politische Verantwortung beginnt vor dem Strafrecht." Stimmen Sie dem zu? Und wie halten Sie es eigentlich persönlich mit Einladungen auf ein Bier oder Ähnlichem?
Ich finde auch, dass politische und moralische Verantwortung mehr sind als nur das Strafrecht. Außerdem gibt es ja auch Compliance-Regeln, die wir uns alle auferlegt haben. Einmal auf einen Kaffee einladen oder eingeladen werden, ist kein Thema. Aber alles, wo der Anschein entstehen kann, dass man politisch beeinflusst werden könnte, ist meines Erachtens zu viel. Das sollte man jedenfalls vermeiden.

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Muss man im Justizministerium strenger mit sich selbst sein als anderswo?
Ja, das glaube ich durchaus. Wir haben einige zusätzliche Regeln eingeführt, die strenger sind als der gesetzliche Rahmen. Etwa, dass sich Beamte, die für Einzelstrafsachen zuständig sind, nicht mit Beschuldigten treffen dürfen, auch wenn sie nicht direkt die Akten behandeln. Das habe ich, als ich ins Amt gekommen bin, mit einer Weisung klargestellt.

Sie haben schnellstmögliche Ermittlungen im Korruptionsfall versprochen. Wie geht das angesichts des Personalmangels in der Justiz?
Es ist notwendig, dass die Justiz unabhängig agieren kann. Das heißt, dass sie auch notwendige Ressourcen haben muss, um rasch agieren zu können, und dass sie von der Politik unabhängig sein muss. Es darf nicht sein, dass die Politik Verfahren beeinflussen kann. Die Justiz, insbesondere die Staatsanwaltschaft, muss unbeeinflusst ermitteln können. Als ich ins Amt gekommen bin, war mir daher neben der Unabhängigkeit wichtig, die Ressourcen sicherzustellen. Die Justiz wurde in den zehn Jahren davor kaputt gespart. Dass Planstellen und Geld fehlen, war an allen Ecken und Enden sichtbar. Ich habe mich in den letzten drei Jahren stark dafür eingesetzt, dass die Justiz und damit unser Rechtsstaat auch budgetär abgesichert sind, und habe daher jedes Jahr zusätzliches Budget rausverhandelt.

Was sagt das über die Regierungspolitik früherer Jahre, wenn man die Justiz "den stillen Tod sterben lässt", wie es der Justizminister der Expertenregierung, Clemens Jabloner, genannt hat? Wollte man diese Schwäche der Justiz womöglich sogar?
Die Justiz muss ausreichend Ressourcen haben, um von der Exekutive (der Regierung, Anm.) unabhängig zu sein. Sie kontrolliert ja letzten Endes auch das Handeln der Exekutive und ist dafür verantwortlich, dass der Rechtsstaat funktioniert. Deswegen sieht man ja auch immer wieder in anderen Ländern Europas: Wo der Rechtsstaat unter Druck ist, wird insbesondere an der Justiz gespart. Wenn man sich die letzten zehn Jahre anschaut, wurde auch in Österreich in der Justiz zu sehr gespart und nicht ausreichend Personal bereitgestellt. Darum habe ich bei den Richterinnen und Richtern sowie in der Staatsanwaltschaft aufgestockt. Je mehr Personal, desto effektiver kann die Justiz arbeiten.

Während man einerseits "kaputt gespart" hat, sind andererseits im Ministerium politische Netzwerke entstanden.
Der größte Fehler war, dass man die Sektion für Straflegistik und jene für Einzelstrafsachen, die für die Staatsanwaltschaften zuständig ist, verbunden hat. Weil dann hat man einen Sektionschef, der sowohl mit Politikern als auch mit Stakeholdern redet, was notwendig ist, um Gesetze zu erarbeiten, aber gleichzeitig auch dafür zuständig ist, mitzuentscheiden, ob es eine Anklage gegen Personen aus der Politik gibt oder nicht. Damit entsteht der Anschein der Befangenheit, der der Justiz nicht guttut. Es war eine meiner ersten Handlungen, diese Sektionen zu trennen und die Gewaltenteilung wiederherzustellen. Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, dass jetzt kaum jemand in der Öffentlichkeit die Sektionschefin für Einzelstrafsachen kennt.

Der frühere Sektionschef beider Bereiche, Christian Pilnacek, wurde in der öffentlichen Wahrnehmung einer Partei, der ÖVP, zugeordnet. Wie politisch darf ein Beamter im Justizministerium sein?
Jeder Mensch hat das Recht zu wählen und das Recht auf seine eigene, private Meinung. Das ist das Grundversprechen der Demokratie. Aber in der Justiz gilt das Gesetz. Und vor dem Gesetz ist jeder gleich, unabhängig davon, von welcher Partei er kommt, welches Geschlecht und welche Hautfarbe man hat, welcher Nation oder sozialen Herkunft man ist. Mein Anspruch als Justizministerin ist, dafür die besten Rahmenbedingungen zu schaffen, dass auch wirklich alle gleich behandelt werden. Jeder Beamte darf also natürlich eine private Meinung und Einstellung haben. Aber die darf nicht seine Arbeit beeinflussen.

Gleiches Recht, unabhängig von Gesinnung oder Einkommen.
Genau. Mit dem Amt habe ich ja auch einige Themen rund um die Fach-und Dienstaufsicht sowie die Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geerbt. Daher habe ich hier strukturelle Änderungen vornehmen müssen. Für das große Casag-Verfahren (in dem die Casinos Austria, aber z. B. auch das "Beinschab- Tool" rund um Sebastian Kurz behandelt werden, Anm.) macht die Fachaufsicht nun ein Oberstaatsanwalt aus Innsbruck. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien ist nicht mehr für die WKStA zuständig und wir haben eine neue Sektionschefin. Durch diese organisatorischen Änderungen ist es gelungen, dass die Staatsanwaltschaft sehr professionell und unbeeinflusst, ohne Anschein von Befangenheit, arbeiten kann.

Sebastian Kurz vermutete ein rotes Netzwerk in der WKStA und dass in dieser eine undichte Stelle sei.
Die WKStA hat in den letzten Monaten bewiesen, dass sie unter Einhaltung größter Professionalität und Geheimhaltung Verfahren voranbringen kann. Dass eine der wichtigsten Personen in diesem großen Verfahren, Thomas Schmid, seit April in Kontakt mit der WKStA war und ein umfassendes Geständnis ablegte, ohne dass es in der Öffentlichkeit bekannt wurde, beweist das. Erst als die Protokolle in den Akt genommen wurden, wurde alles im Wege der Akteneinsicht bekannt. Dass die WKStA die undichte Stelle ist, ist damit ordentlich entkräftet.

Was die Staatsanwaltschaft stärken soll, ist die Einführung eines unabhängigen Generalstaatsanwalts. Auch hier stocken die Verhandlungen mit der ÖVP. Ihr Vorschlag sieht zwei Dreiersenate vor, die vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die ÖVP will eine Person, die vom Parlament bestimmt wird. Ist da überhaupt ein Kompromiss möglich?
Grundsätzlich haben wir uns in einem Ministerratsvortrag auf eine unabhängige Weisungsspitze geeinigt. Österreich ist eines der letzten Länder, in denen an der Weisungsspitze der Justiz eine Ministerin oder ein Minister steht. Wenn man sieht, wie sich auch europaweit die Staatsanwaltschaften entwickeln, ist es rechtsstaatlich geboten, noch stärker in Richtung Unabhängigkeit zu gehen. Das muss man sich auch trauen. Auch andere Demokratien haben das gemacht. Man muss dabei darauf achten, dass man genügend Checks und Balances im System und auch eine parlamentarische Rückkoppelung hat. Genau deshalb ist der Kern meines Reformvorschlags die Errichtung einer Generalstaatsanwaltschaft, die in zwei Dreiersenaten entscheidet. Die Macht, die ich als Ministerin abgebe, möchte ich nicht einer einzelnen Person für sehr lange Zeit überschreiben. Ich möchte sie so verteilen, dass sie auch kontrolliert werden kann. Bei sechs Personen ist besser gewährleistet, dass es ein internes "Checks and Balances" gibt. In jenen Ländern, in denen eine einzelne Person General-oder Bundesstaatsanwalt ist, gibt es immer wieder Probleme. Diese möchte ich verhindern. Wenn wir schon die Justiz neu gestalten, dann muss das neue System besser sein als das, was wir jetzt haben.

Die ÖVP argumentiert, dass eine so wichtige neue Institution durch das Parlament bestimmt und kontrolliert werden soll.
Das ist jetzt alles Verhandlungssache und natürlich muss man sich auch den Bestellvorgang genau anschauen. Auf der einen Seite ist Gewaltenteilung wichtig, aber auf der anderen Seite soll auch die Kontrolle durch das Parlament gewährleistet sein, also durch parlamentarische Anfragen oder Untersuchungsausschüsse. Daran wird nicht gerüttelt.

Wie geht es Ihnen damit, dass die Bevölkerung der Politik mittlerweile generell misstraut? Wenn neue Skandale bekannt werden, sagen viele Menschen: "Das hat es immer schon gegeben und es sind eh alle gleich."
Dass das Vertrauen in die Politik und in die Demokratie sinkt, kann ich als Staatsbürgerin nachvollziehen. Ich kann es deshalb nachvollziehen, weil die Politik in der Vergangenheit auch nicht immer bewiesen hat, dass sie es anders macht. Der Bundespräsident hat in seiner Ansprache am Nationalfeiertag etwas Wichtiges gesagt: Die Politik muss zeigen, dass sie bestmöglich im Sinne der Gesetze und im Sinne der Bevölkerung arbeitet und nicht für sich selbst. Ich weiß, dass viele in die Politik gegangen sind, weil sie die Gesellschaft verändern wollen, weil sie etwas Gutes tun wollen. Aber es gibt ganz einfach einen kleinen Teil an Seilschaften, von denen man jetzt leider in der Zeitung lesen muss, die die Demokratie und das Vertrauen in sie sowie die gesamte Politik runterziehen. Genau deswegen sind wir in der Politik jetzt gefordert, unser gesamtes Handeln transparent zu machen und für die Bevölkerung sichtbar zu machen, dass wir in ihrem Sinne handeln. Genau deshalb gehört Korruption härtestmöglich bestraft - weil sie das Vertrauen in die Demokratie gefährdet.

In Umfragen zeigt sich, dass mittlerweile 85 Prozent der Menschen in Österreich von der Politik enttäuscht und verärgert sind.
Das ist eine der größten Gefahren, die wir derzeit haben. Wir sehen europaweit, dass illiberale Tendenzen und illiberale Demokratien auf dem Vormarsch sind. Daher müssen wir als Politikerinnen und Politiker wieder und wieder unter Beweis stellen, dass die liberale Demokratie das ist, was uns weiterbringt. Dass unser Bekenntnis zu den Menschenrechten und dass dieses Grundversprechen der Demokratie - dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dass jeder mit seiner Stimme das gleiche Gewicht hat und mit ihr zu einer Veränderung beitragen kann -erhalten bleiben müssen. Korruption gefährdet dieses Versprechen. Denn Korruption sagt de facto, dass es sich manche richten können, dass jene, die mehr Geld und mehr Einfluss haben, eben nicht nur eine Stimme haben und nicht das gleiche Recht, sondern mehr Einfluss und ein besseres Recht. Dieses bessere Recht für einige wenige darf es nicht geben.

Im Moment ziehen sich einige aktive Politiker auf den Standpunkt zurück, dass nur das Gericht über Schuld entscheidet und sie daher trotz Vorwürfen im Amt bleiben können. Ist das richtig? Sollten diese zurücktreten, um das Vertrauen in die Politik zu stärken?
Das muss jeder Politiker und jede Politikerin letztendlich für sich selbst entscheiden.

Der grüne Abgeordnete Michel Reimon hat nach Bekanntwerden der Einvernahmeprotokolle von Thomas Schmid getwittert: "Der politische Preis, den ich zu zahlen bereit bin, dass Alma Zadic Justizministerin ist, ist heute wieder gestiegen." Ist das nicht etwas eigenartig, wenn man so zur Heldin hochstilisiert wird?
Ich bin überzeugt davon, dass es genug Politikerinnen und Politiker gibt, die für das Gleiche einstehen wie ich, nämlich für eine liberale Demokratie, einen starken Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz. Das ist jedenfalls mein Anspruch seit Amtsbeginn und dem folge ich.

Wäre es eine persönliche Niederlage, wenn Sie das schärfere Korruptionsstrafrecht und die Generalstaatsanwaltschaft in Ihrer Amtszeit nicht durchbringen?
Es geht nicht um persönliche Niederlagen oder Triumphe, sondern darum, was wir machen müssen, damit dieses Land vorankommt. Natürlich würde ich mir persönlich wünschen, dass wir das Korruptionsstrafrecht verschärfen und eine unabhängige Generalstaatsanwaltschaft schaffen, weil ich davon überzeugt bin, dass damit der von mir angefangene Prozess der Unabhängigkeit vollendet wäre. Ganz unabhängig von mir ist ja das, was GRECO (Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, Anm.) von uns verlangt: dass wir die Staatsanwaltschaft und ihre Unabhängigkeit stärken und uns loslösen von diesem Anschein der Befangenheit. Denn auch wenn es nur eine theoretische Macht ist, es erzeugt den Eindruck von Befangenheit, dass ich als Politikerin ein Verfahren einstellen könnte oder eines, das einzustellen wäre, fortführen lassen könnte. Von dieser Macht muss man sich lösen und sie an ein Gremium abgeben, das die Zukunft der Staatsanwaltschaft ist. Aber ein ganz anderer Punkt, den ich mir wünsche, ist, dass wir endlich beim Maßnahmenvollzug weiterkommen.

Durch den Menschen mit einer psychischen Erkrankung ohne Aussicht auf Entlassung die Freiheit entzogen werden kann.
Das ist ein brennender Punkt, und wir sind vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon mehrfach dafür verurteilt worden. Es gibt Personen, die psychisch krank sind, die eigentlich in der Psychiatrie betreut werden sollten, die aber in einem Gefängnis landen, weil sie in einer Psychose zum Beispiel einen Polizeibeamten bedroht oder angestänkert haben. Die sind dann im Maßnahmenvollzug und haben derzeit kaum Chancen, für den Rest ihres Lebens wieder rauszukommen. Das müssen wir ändern.

Wird das auch so schwierig mit der ÖVP zu verhandeln?
Da sind wir auf einem guten Weg.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im News-Magazin Nr. 44/2022.