Gutachter und Forensiker Martin Geyer
©Andreas ScheibleckerBetrug, schwere Vermögensdelikte und Veruntreuung nehmen in Österreich deutlich zu. Laut Bundeskriminalamt haben sich die Betrugsdelikte seit 2015 mehr als verdoppelt. Experten warnen vor wachsenden Schäden für Unternehmen – und nennen konkrete Gegenmaßnahmen.
Die Wirtschaftskriminalität in Österreich hat in den vergangenen zehn Jahren spürbar an Dynamik gewonnen. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg bei klassischen Vermögensdelikten. Laut Zahlen des Bundeskriminalamts haben sich Betrugsfälle seit 2015 von 22.235 auf exakt 50.641 Anzeigen im Jahr 2024 erhöht – ein Plus von rund 128 Prozent.
Auch beim schweren Betrug (§147 StGB) registrierten die Behörden eine starke Zunahme: von 4.656 Fällen im Jahr 2015 auf 10.947 im Jahr 2024, was einem Anstieg von 135 Prozent entspricht. Veruntreuung stieg im selben Zeitraum von 2.019 auf knapp 4.000 Fälle (+95 Prozent). Bei Untreue erhöhte sich die Zahl von 307 auf rund 370 Fälle (+21 Prozent), bei betrügerischer Krida von 224 auf 305 Anzeigen (+36 Prozent).
Am Ende kommt es zu durchaus beträchtlichen Schädigungen der seriösen Unternehmen wie auch der Gesellschaft
„Wirtschaftskriminalität hat in den vergangenen zehn Jahren sehr stark zugelegt“, erklärt Martin Geyer, Unternehmensberater mit Beratungsschwerpunkten Präventionsberatung Fraud (Wirtschaftskriminalität), im Rahmen einer Pressekonferenz am Montag in Wien. Die Entwicklung decke sich mit seiner beruflichen Wahrnehmung. Die Delikte würden zunehmend zu einem Problem für betroffene Unternehmen – und letztlich auch für die Allgemeinheit. Hohe Schäden könnten Konkurse und Folgeinsolvenzen auslösen. „Am Ende kommt es zu durchaus beträchtlichen Schädigungen der seriösen Unternehmen wie auch der Gesellschaft“, so Geyer.
Aufwertungsgewinne als Risikofaktor
Im Zentrum größerer Fälle sieht Geyer in den vergangenen Jahren häufig sogenannte Aufwertungsgewinne. Dabei handelt es sich um buchhalterische Wertsteigerungen, etwa durch neue Gutachten, ohne dass Vermögenswerte wie Immobilien tatsächlich verkauft wurden. „Es sind also nicht realisierte Gewinne“, erklärt Geyer.
Grundsätzlich unterliegen diese einer Ausschüttungssperre. Durch konzerninterne Verkäufe oder Einbringungen in andere Gesellschaften können solche stillen Reserven jedoch als realisiert gelten – und damit ausschüttbar werden. Geyer plädiert dafür, diese Praxis gesetzlich strenger zu fassen, um künftig Auszahlungen nicht realisierter Gewinne zu verhindern.
Unternehmer berichtet von Schaden in Wien
Welche Folgen Wirtschaftskriminalität für Betriebe haben kann, zeigt der Fall von Henryk Sojka. Der Wiener Malermeister mit 20 Beschäftigten lernte vor zwei Jahren einen Immobilienunternehmer kennen, der Projekte im Millionenbereich entwickelte. Aus dem Kontakt entstand eine Zusammenarbeit.


Malermeister Henryk Sojka
© Andreas ScheibleckerSojka erbrachte für den Investor mehr als 3.000 Mannstunden. Mitarbeitende und Partnerfirmen waren über Monate auf einer Baustelle in der Inneren Stadt im Einsatz. Am Ende blieb der Werklohn aus. Rechnungen über insgesamt 300.000 Euro wurden gelegt, auf 120.000 Euro sowie weitere 15.000 Euro an Einbringungskosten blieb Sojka sitzen. Das Familienunternehmen geriet dadurch fast in existenzielle Schwierigkeiten. Seine Konsequenz: „Bei Zahlungsverzug stellen wir mittlerweile die Arbeiten für Kunden ein. Diese Erkenntnis haben wir uns sehr teuer erkauft.“
Wenn ein Geschäft zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es kritisch zu hinterfragen
Inkasso-Experte warnt vor Scheinfirmen und Identitätsdiebstahl
Walter Strobl, Präsident des österreichischen Inkassoverbands und Geschäftsführer der INKO Inkasso GmbH, empfiehlt Unternehmen ein strukturiertes Forderungsmanagement. Dazu zählen Bonitätsprüfungen – etwa über CRIF –, gezielte Mahnsysteme und bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen. Entscheidend seien verlässliche Partner und rasches Handeln. Strobl verweist zudem auf ein Grundprinzip: „Wenn ein Geschäft zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es kritisch zu hinterfragen.“
Als weitere Problemfelder nennt er Scheinfirmen und Identitätsdiebstahl. Scheinunternehmen kalkulierten mit Dumpingpreisen, lieferten mangelhafte Qualität und entzögen sich in kritischen Situationen durch Eigentümerwechsel oder Abtauchen. Selbst eine gültige ATU-Nummer sei längst keine Garantie mehr für Seriosität. Identitätsdiebstähle verursachten zwar oft kleinere Einzelschäden, in Summe jedoch hohe volkswirtschaftliche Belastungen. Seit 2016 wurden laut Finanzministerium insgesamt 1.257 Scheinfirmen aufgedeckt und auf eine Blacklist gesetzt.


Walter Strobl
© Andreas ScheibleckerForderung nach mehr Personal und schneller Kontrolle
Gegen gezielt agierende Täter mit krimineller Energie helfe vor allem Geschwindigkeit, sagt Geyer. Rasche Prüfungen und mehr personelle Ressourcen seien notwendig. „Wenn zum Beispiel sechs Personen hunderte Kindergärten auf ihre finanzielle Gebarung prüfen müssen, dann kann sich das nicht ausgehen.“ Mehr Personal und schnelle Einsatzgruppen könnten einen wichtigen Beitrag leisten, um Wirtschaftskriminalität in Österreich wirksamer einzudämmen, ist der Unternehmensberater überzeugt.
