Harald Küchli, Rechtsanwalt und Partner bei Partner Rechtsanwälte in Wien
©Matt ObserveKonkrete rechtliche Instrumente schützen vor irreführender Gesundheitswerbung und KI-Deepfakes. Harald Küchli, Rechtsanwalt, Partner bei Partner Rechtsanwälte Wien.
Irreführende Gesundheitsversprechen, vorgetäuschte medizinische Expertise und KI-generierte Deepfakes betreffen nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen und Personen, deren Identität oder fachliche Autorität für Werbezwecke missbraucht wird. Der bestehende Rechtsrahmen setzt solchen Praktiken Grenzen und bietet Betroffenen konkrete Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Wer Gesundheitsprodukte oder -dienstleistungen bewirbt, muss gesetzliche Vorgaben beachten. Das gilt für Unternehmen, Influencer sowie andere gewerblich Tätige. Irreführende Wirkversprechen oder vorgetäuschte medizinische Qualifikationen können etwa gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Werbevorschriften für Arzneimittel, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel verstoßen. Unternehmen können die Einstellung solcher Werbung verlangen und Schadenersatz sowie die Veröffentlichung eines Gerichtsurteils erwirken.
KI-Deepfakes können durch manipulierte Bilder, Stimmen oder Videos suggerieren, Ärzte oder Experten würden Produkte empfehlen. Betroffene können gegen die Verbreitung vorgehen, Löschung verlangen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.
Auch fehlende Werbekennzeichnungen und Transparenzhinweise bei KI-generierten Inhalten können rechtliche Folgen haben. Neben den Kennzeichnungspflichten des Mediengesetzes gelten die Transparenzvorgaben des europäischen AI Act, der unter anderem die Offenlegung bestimmter Deepfakes verlangt. Verstöße können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Zudem ermöglicht der Digital Services Act, rechtswidrige Inhalte bei Online-Plattformen zu melden und deren Prüfung sowie gegebenenfalls Löschung oder Sperrung zu veranlassen.
Die Verantwortung tragen nicht nur werbende Unternehmen, sondern auch Influencer, die entsprechende Inhalte verbreiten. Beauftragen werbende Unternehmen Influencer, sind klare vertragliche Regelungen zu Pflichten und Haftungsfragen daher besonders wichtig.
Steckbrief
Harald Küchli
Harald Küchli ist Rechtsanwalt und Partner bei Partner® Rechtsanwälte in Wien und auf Öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisiert. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Vergabe- und Vertragsrecht sowie im Beschaffungswesen, wo er sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen berät. Darüber hinaus umfasst seine Tätigkeit Bereiche wie Verfassungs-, Verwaltungs- und Regulierungsrecht, den öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) sowie Künstliche Intelligenz (KI).
Küchli gilt als ausgewiesener Experte in seinem Fachgebiet und wird von der öffentlichen Hand insbesondere für seine praxisorientierte Herangehensweise sowie sein Verständnis für komplexe Zusammenhänge geschätzt. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Vortragender bei öffentlichen und privaten Veranstaltern aktiv und veröffentlicht regelmäßig Fachpublikationen.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 43/2026 erschienen.
