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Konkret untersucht wurden das Arbeitsministerium - unter der Ägide des damals zuständigen ÖVP-Ministers und nunmehrigen Nationalbankgouverneurs Martin Kocher waren die Beitragssätze auf 0,1 Prozent gesenkt worden, was die IEF-Reserven schmälerte - und die IEF-Service GmbH, die den Insolvenzentgeltfonds verwaltet. Der Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 2022 bis Mitte 2025.
"Durch die starke Absenkung der Beitragssätze gingen die Reserven des IEF stark zurück", so der RH. "2027 beziehungsweise 2028 wird eine Anhebung des Beitragssatzes erforderlich sein." Als ein Risiko hält der RH beispielsweise grundsätzlich Anspruchsmaximierungen fest, etwa dass "schlecht überprüfbare Ansprüche wie Überstunden" zulasten des IEF geltend gemacht werden könnten. Und: "Bei langer Kündigungsentschädigung besteht ein Fehlanreiz, keinen neuen Job anzunehmen."
Geschaffen ist der IEF, um im Pleitefall nicht nur die Entgeltansprüche arbeitnehmender Menschen zu decken, sondern auch Zahlungen für offene Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen, Abgeltungen von Abfertigung alt und Betriebspensionen. Der IEF zahlte im Jahr 2024 270,3 Millionen Euro an Insolvenz-Entgelt aus bei rund 33.000 betroffenen Beschäftigten. 2025 stiegen die Auszahlungen auf über 300 Millionen Euro nochmals an. Für die Jahre 2026 und 2027 prognostiziert der IEF wie berichtet Auszahlungen in Höhe von 236 bzw. 234 Mio. Euro.
Auch ein "Überwälzen von Ansprüchen auf den IEF" berge ein Risiko, so der RH: "Wenn etwa bei finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens die Zahlungen an die Beschäftigten hinausgezögert werden mit dem Argument, dass man als Arbeitnehmer durch den IEF ohnehin gut abgesichert sei." Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium - nunmehr ist Korinna Schumann von der SPÖ zuständige Regierungspolitikerin -, gesetzliche Anpassungen und Begrenzungen der Anspruchsgrundlagen voranzutreiben.
Die Einnahmen des IEF waren von 2011 bis 2019 durchgehend - und zum Teil deutlich - höher als die Ausgaben. Dadurch stiegen die Eigenmittel des IEF bis 2019 auf 910,6 Millionen Euro an, schreibt der RH. "Aufgrund der starken Absenkung der Beitragssätze, zuletzt 2022 auf 0,1 Prozent, wurden sie wieder abgebaut - 2014 lag der Beitragssatz noch bei 0,55 Prozent." 2024 betrug der Jahresfehlbetrag bereits knapp 150 Millionen Euro. Für heuer wird eine Steigerung auf Minus von 180 Mio. Euro erwartet, hieß es kürzlich vom IEF selbst, der ebenso eine Beitragserhöhung ab 2027 urgiert.
Wann der Beitragssatz zu erhöhen oder zu senken ist, ist im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geregelt. Zuständig für die Festlegung des Beitragssatzes ist die Arbeitsministerin. Sie hat die Höhe laut RH entsprechend dem Mittelbedarf unter Bedachtnahme auf eine ausgeglichene Gebarung des IEF festzulegen. "2027 beziehungsweise 2028 wird eine Anhebung des Beitragssatzes notwendig sein."
Politisch in der Debatte stand zuletzt die Begrenzungshöhe: Beim Insolvenzentgeltfonds sind derzeit offene Bruttoansprüche mit der zweifachen Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung begrenzt, heuer sind das 13.860 Euro brutto pro Monat. Umfasst sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die innerhalb der vergangenen sechs Monate vor der Insolvenz entstanden sind. Gläubigerschützer dachten eine Verkürzung auf drei Monate an, wie das in Deutschland etwa der Fall ist. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) kündigte Anfang August eine Lösung für die derzeitige Finanzierungslücke an.
15 Prozent hat der IEF im Durchschnitt von den geleisteten Entgelten wieder in den Insolvenzverfahren zurückgeholt, so der RH. Dieser hat auch eine Empfehlung an die IEF-Service GmbH: Eine Handlungsanweisung für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen wäre angebracht zu erstellen.
Nach Ansicht der NEOS zeigt der aktuelle RH-Bericht einen "klaren Handlungsbedarf". Die Lohnnebenkosten wieder anzuheben sei allerdings "eindeutig der falsche Weg", betonte NEOS-Arbeits- und Sozialsprecher Johannes Gasser in einer Aussendung. Stattdessen müsse man die Ausgabenseite des IEF grundlegend überprüfen - wie der RH es empfehle.
Ähnlich äußerten sich WKÖ und Industriellenvereinigung (IV). "Bevor man nach mehr Geld ruft, muss der Insolvenzentgeltfonds reformiert werden", so WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer fordert eine "sachgerechte" Begrenzung der Leistungen und eine Beseitigung der Fehlanreize. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller erklärte hingegen: "Statt Leistungen des Insolvenzentgeltfonds einzuschränken, braucht es eine Anhebung des Arbeitgeber-Beitragssatzes."
