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Im Zentrum von diesem Seitenstrang des Wienwert-Großprozesses steht die Weitergabe von Informationen über eine geplante Remisen-Erweiterung durch die Wiener Linien. Nevrivy soll laut der Anklage dem ehemaligen Wienwert-Chef Stefan Gruze einen internen Aktenvermerk über den geplanten Standort für eine Remisen-Erweiterung durch die Wiener Linien zugespielt haben. Gruze soll das Grundstück daraufhin gekauft und wenige Monate später zu einem weit höheren Preis an den Öffi-Betreiber weiterverkauft haben. Dadurch soll der Stadt Wien laut Anklage ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden sein. Nevrivy bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Ein Oberstaatsanwalt legte in seinem Schlussplädoyer noch einmal die Sicht der WKStA dar. Die verschiedenen "Mosaiksteinchen" des Falls würden ein stimmiges Bild ergeben. Zu dem angeklagten "Anfüttern" Nevrivys mittels Fußballtickets führte er aus, dass Gruzes Einladung auf Kosten der Wienwert als ungebührlicher Vorteil gewertet werden könne, der mit dem Besuch der Spiele nachweislich angenommen worden sei. Dass Nevrivy die Karten problemlos auch über seinen Stiefsohn, einen Rapid-Manager, hätte bekommen können, sei rechtlich irrelevant. Die Übermittlung des internen Aktenvermerks stelle jedenfalls eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar. Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht betreffe Nevrivy persönlich, es sei daher nicht relevant, wer noch in die Remisen-Erweiterung eingeweiht war und wie groß der Adressatenkreis der Information gewesen sei. Er beantragte die Verurteilung im Sinne der Anklage.
Nevrivys Anwalt Volkert Sackmann warf der WKStA in seinem Schlussplädoyer vor, wesentliche Details zum Nachteil seines Mandanten unter den Tisch zu kehren. Er forderte "die Kirche im Dorf zu lassen". Nach einer Einladung zu zwei, drei Fußballspielen könne man nicht ernstlich eine Gegenleistung einfordern. Er beharrte auf den Standpunkt, dass die Information zur Remisen-Erweiterung im weitergeleiteten Aktenvermerk kein Amtsgeheimnis gewesen sei. Er zitierte den Projektleiter der Wiener Linien, der davon gesprochen hatte, dass eine Geheimhaltung illusorisch sei. "Die Branche spricht miteinander." Eine am Vormittag befragte Mitarbeiterin des Öffi-Betreibers habe bloß von Vertraulichkeit gesprochen, um eine "Cover my ass-Strategie" zu verfolgen, mutmaßte er. "Anfüttern ist was anderes als Freundschaft", räumte er ein. Sackmann beantragte für seinen Mandanten einen "Freispruch".
Gruzes Anwalt Norbert Wess pochte in seinem Schlussplädoyer darauf, dass ein Freispruch kein Versagen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Schöffinnen sei. Die Laienrichterinnen müssten sich bei einer Verurteilung zu "99,9 Prozent sicher sein" richtete er einen Appell an die Schöffinnen. Zudem müsse man berücksichtigen, dass Nevrivy "nicht nur Amtsträger, sondern auch Mensch" sei. Der Vorwurf an Gruze des wissentlichen Missbrauchs seiner Befugnis als Firmenchef sei aus Wess' Sicht "untragbar". "Ein Freispruch ist keine Schande, sondern Zeichen, dass der Rechtsstaat funktioniert", betonte Wess. Er beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten mit Blick auf die Vorwürfe in diesem Nebenstrang.
Die Mitarbeiterin der Wiener Linien hatte zuvor die Position der Verteidigung relativiert, wonach die geplante Remisen-Erweiterung zum Zeitpunkt der Weitergabe von Nevrivy an Gruze bereits einem breiten Personenkreis bekannt gewesen sei - ein Umstand, der auch zu einem spürbar raueren Umgang der Verteidigung bzw. eines Angeklagten mit der Zeugin führte. Man habe in entsprechenden Sitzungen immer wieder "runtergebetet", dass die Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürften, so die Zeugin. Ob dies auch in einer im Fokus stehenden breiteren Stakeholder-Sitzung passiert ist, konnte die Zeugin nicht beantworten.
Die Anwesenheit von anderen Immobilienunternehmen bei dieser Besprechung wird seitens der Verteidigung als ein zentraler Hinweis dafür angeführt, dass die Pläne bereits einem breiten Kreis bekannt waren. Auch ein Kollege und früherer Vorgesetzter der heutigen Zeugin hatte bei seiner Befragung vor rund einem Monat gesagt, es sei "illusorisch, bei einem derartigen Projekt etwas geheim halten zu wollen".
Im Gegenzug für die Informationsweitergabe soll Nevrivy von Gruze laut WKStA mehrere VIP-Tickets für das Wiener Fußball-Derby sowie Spiele der Nationalmannschaft bekommen haben. Zudem soll die Wienwert die bei Nevrivy beliebte Band "Wiener Wahnsinn" gesponsert haben. Gruze muss sich in diesem Zusammenhang unter anderem wegen Bestechung und Untreue verantworten, dieser bestreitet die Vorwürfe vehement.
In diesem Zusammenhang war auch ein weiteres Mitglied der Band "Wiener Wahnsinn" als Zeuge geladen. An mehrere Details der Sponsoring-Vereinbarung zwischen seiner Band und der Wienwert-Gruppe konnte sich der Musiker allerdings nicht mehr erinnern - auch die Zahl der aus dem Sponsoring zu produzierenden Musikvideos bzw. in welchem Umfang Werbung der Immobiliengruppe verbreitet werden sollte, konnte der Zeuge nicht mehr zweifelsfrei sagen. Dass es letztlich kein Video mit inkludierter Wienwert-Werbung gab, erklärte der Wienwert-Chef Gruze später damit, dass der eingespielte Slogan "Wienwert, wir investieren in unsere Stadt" seitens der Finanzmarktaufsicht FMA als womöglich irreführend eingestuft wurde, da er eine Nähe zur Stadt Wien suggeriere.
Ein weiterer für Donnerstag geladener Zeuge, ein Architekt, der besagtes Grundstück in der Donaustadt gemeinsam mit Gruze erworben hatte, blieb aus gesundheitlichen Gründen fern. Die WKStA beantragte die erneute Ladung des Zeugen, um unter anderem darzulegen, dass es sich bei den Verhandlungen zwischen der Wienwert und der Grundstückseigentümerin nur um Scheinverhandlungen gehandelt habe. Nach kurzer Beratung wies der Schöffensenat den Antrag ab. Richter Michael Radasztics begründete das kurz gesagt mit mangelnder Relevanz einer weiteren Einvernahme. Der Zeuge sei kein Wienwert-Mitarbeiter gewesen und könne daher keine Wahrnehmungen über die Ernsthaftigkeit von Verhandlungen, in die er nicht eingebunden war, haben. Daraufhin wurde eine umfangreiche frühere Aussage des verhinderten Zeugen verlesen.
Nevrivy hatte vor Gericht bei früheren Terminen wiederholt erklärt, dass die Remisenpläne bereits weit vor seiner Informationsweitergabe an Gruze einem breiten Personenkreis - etwa "der halben Baubranche" - bekannt gewesen seien. Mit Blick auf die Einladungen zu Wiener Derby-Fußballspielen verwies der Politiker auf seinen Stiefsohn, einen ehemaligen Rapid-Manager, der ihm leicht Tickets hätte besorgen können. Band und Wienwert-Chef Gruze habe er lediglich einander bekanntgemacht.
Beim vergangenen Verhandlungstermin im März hatten mehrere Zeugen die bisher getätigten Aussagen der Angeklagten, wonach Pläne für eine Remisenerweiterung der Wiener Linien bereits früh einem breiten Personenkreis bekannt waren, tendenziell bestätigt.




