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Die Regelung gilt für alle Verträge, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Unternehmen online abschließen und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Dazu zählen etwa Online-Webshops, aber auch Verträge, die über Internet-Plattformen, Apps oder Spielekonsolen abgeschlossen wurden, informiert die Wirtschaftskammer auf ihrer Website.
Am Widerrufsrecht selbst und an der gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsfrist von in der Regel 14 Tagen ändert die neue Regelung nichts. Ausnahmen vom gesetzlichen Rücktrittsrecht bestehen wie bisher etwa für maßgeschneiderte oder verderbliche Waren.
Die EU-weite Vorgabe gilt zwar bereits ab 19. Juni, doch nicht bei allen österreichischen Online-Shops wird es jetzt schon einen Widerrufsbutton geben. Das entsprechende Gesetz verzögert sich in Österreich. Laut Justizministerium soll es spätestens bis Jahresende in Kraft treten, berichtet das Ö1-"Morgenjournal".





