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Früherer Kika/Leiner-Geschäftsführer in U-Haft

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Kika/Leiner nach Pleite nun wieder in den Schlagzeilen
©HELMUT FOHRINGER, APA, Themenbild
Die Möbelkette Kika/Leiner ist zwar nicht wieder im Geschäft, aber wieder in den Schlagzeilen. Der frühere Geschäftsführer Hermann W. ist am 28.8. wegen Betrugsverdachts festgenommen worden und seit 30.8. in U-Haft, berichtete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Dienstag. Der mutmaßliche Schaden beträgt demnach insgesamt rund 16,1 Mio. Euro. Die ursprünglich ermittelnde Staatsanwaltschaft St. Pölten hat den Fall abgetreten, schrieb der "Kurier".

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Die mittlerweile pleitegegangene Signa des aktuell ebenso in U-Haft sitzenden Rene Benko hatte die Kika/Leiner-Immobilien 2023 an den Grazer Immobilienentwickler Supernova verkauft und das operative Möbelgeschäft an den Handelsmanager Hermann W. abgegeben. Kurz darauf meldete das Unternehmen zum ersten Mal Insolvenz an. Nach der zweiten Insolvenz im November 2024 konnte W. weder frische finanzielle Mittel noch einen Investor auftreiben.

"Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, die Notlage von Hochwasseropfern im September 2024 gezielt ausgenutzt zu haben", teilte die WKStA mit. "Im Rahmen einer beworbenen 'Unwetter-Soforthilfe-Aktion' in den sozialen Medien wurde Kunden ein 20-prozentiger Rabatt auf Möbelkäufe versprochen, um rasch liquide Anzahlungen zu generieren." Diese Aktion soll Teil eines systematischen Betrugs gewesen sein. "Trotz tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit des Handelsunternehmens ab Ende Jänner 2024 ließ der Beschuldigte weiterhin Anzahlungen für Möbelkäufe entgegennehmen und Wertgutscheine vertreiben, obwohl eine Lieferung mangels Liquidität unmöglich war." Von diesem Vorgehen waren laut Staatsanwaltschaft mindestens 4.700 Kunden betroffen, die Anzahlungen leisteten, jedoch keine Lieferung erhielten. Der Gesamtschaden beläuft sich auf zumindest 15 Millionen Euro.

Zudem bestehe "der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte kurz vor der Insolvenzeröffnung gezielt Vermögen der Möbelkette beiseitegeschafft hat, um die Befriedigung der zahlreichen Gläubiger im Insolvenzverfahren des Landesgerichts St. Pölten zu vereiteln oder zu schmälern". Er soll Zahlungen für Rechnungen ohne adäquate Gegenleistungen freigegeben und so insgesamt 1,1 Mio. Euro abgezogen haben. Die Zahlungen sollen nach der aktuellen Verdachtslage an eine kooperierende Gesellschaft sowie an ein eigenes Unternehmen des Beschuldigten gegangen sein.

Die Verhängung der U-Haft zeigt laut Staatsanwaltschaft, dass das Gericht die Rechtsansicht der WKStA teile und ebenfalls von einem "dringenden Tatverdacht" bei den genannten Straftaten ausgehe. Zudem lägen die weiteren U-Haftgründe Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr vor. Laut "Kurier" soll W. die Anschuldigungen bestreiten.

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