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Bildungskarenz-Nachfolgemodell startet

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Weiterbildungszeit deutlich strenger als Bildungskarenz
Die Weiterbildungszeit als effektiveres Nachfolgemodell für die Bildungskarenz startet und kann ab sofort beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Im Vergleich zum alten Modell gibt es strengere Kriterien und bei Besserverdienern muss sich der Arbeitgeber finanziell beteiligen. In der Hochphase der Bildungskarenz kostete die Maßnahme dem Staat über 500 Mio. Euro jährlich - nun sind die Ausgaben mit 150 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt.

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Wie bei der Bildungskarenz gibt es bei der neuen Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Das AMS ist weiterhin für die Abwicklung zuständig. Im Gegensatz zur alten Regelung müssen Unternehmen künftig aber einen finanziellen Beitrag leisten. Wenn das Bruttogehalt über der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2026: 3.465 Euro pro Monat) liegt, hat sich der Arbeitgeber mit 15 Prozent an der Weiterbildungsbeihilfe zu beteiligen.

Die Kriterien für den Bezug der Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit wurden im Vergleich zur Bildungskarenz deutlich verschärft. Wer zum Beispiel schon ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium hat, muss mindestens vier Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ein direkter Anschluss der Weiterbildungsmaßnahme an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich.

Das AMS fördert bei der Weiterbildungszeit nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Bei der Bildungskarenz gab es diese Einschränkung nicht. Die Weiterbildungszeit muss mindestens 20 Wochenstunden (im Fall eines Studiums 20 ECTS pro Semester) bzw. 16 Stunden mit Betreuungspflichten betragen. Um die Beihilfe zu bekommen, muss man zwölf Monate durchgehend vollentlohnt beim aktuellen Arbeitgeber in Österreich vollversicherungspflichtig beschäftigt sein. Mit dem Dienstgeber muss auch eine Weiterbildungszeit-Vereinbarung abgeschlossen werden.

Für Geringverdiener ist das Bildungskarenz-Nachfolgemodell finanziell deutlich attraktiver als die alte Variante, die sich nur am Arbeitslosengeld orientierte. 2026 beträgt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe 1.286 Euro pro Monat (31 Beihilfen-Tagsätze). Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag (Wert 2026). Maximal kann man in der Weiterbildungszeit inklusive Arbeitgeberbeitrag bis zu 2.163 Euro pro Monat erhalten.

In der Vergangenheit plädierten unter anderem der Rechnungshof und das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo für eine Reform der Bildungskarenz, um die Effektivität der Weiterbildungsmaßnahme zu erhöhen. Die alte Bildungskarenz konnte noch bis zum Frühjahr 2025 beantragt werden.

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