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Sieht man sich an, wie stark die Emissionsreduktion in den Bereichen ist, die das Klimagesetz umfasst (Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall), dann benötige man zum Erreichen des EU-Zieles für 2030 ein Minus von 2,75 Millionen Tonnen an CO2-Äquivalenten ab dem Jahr 2027. Nach 2030 würde dieser Wert auf jährlich zumindest 2,9 Mio. Tonnen ansteigen, rechnet der auch im Climate Change Centre Austria (CCCA) aktive Wissenschafter in einer der APA vorliegenden Einordnung vor: "Österreich erzielte in seiner Geschichte eine so hohe Emissionseinsparung im Vorjahresvergleich bisher überhaupt erst einmal, 2020, damals bedingt durch Pandemie und Lockdowns."
Und auch in Jahren mit anderen signifikanten Abnahmen waren oft Ereignisse die treibenden Kräfte, die wenig mit in Österreich gesetzten Klimaschutzmaßnahmen zu tun hatten. So ging die Reduktion von rund 2,6 Mio. Tonnen von 2022 auf 2023 neben einem Klimamaßnahmenpaket in erster Linie auf die Energiepreiskrise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine und einen milden Winter zurück. Auch sonst standen hinter Reduktionen oft warme Winter oder schwächelnde Konjunktur, so Steininger.
Will man die Pläne erfüllen, müsse der Klimaschutz durch Emissionsreduktion nun eben "laufen lernen". Der aktuelle Entwurf für einen gesetzlichen Rahmen kläre nun zwar manche Zuständigkeit, lasse aber auch Fragen offen. Etwa dazu, wer für notwendige Zahlungen aufkommt, wenn die Reduktion hinter den Plänen zurückbleibt.
Werden Klimaziele verfehlt, würde - dem Gesetzesentwurf nach - gegengesteuert werden müssen. Erstmals überprüft wird das vom Umweltbundesamt im letzten Quartal 2027. Eingesetzt würden eine fachliche sowie eine politische Steuerungsgruppe. Beratend zur Seite steht ein wissenschaftlicher Klimabeirat. Sollte bei der Beobachtung der Entwicklung der Treibhausgase ein Überschreiten der EU-Klimaziele zu erwarten sein, wird die fachliche Gruppe aktiv. Diese muss der Regierung dann binnen drei Monaten einen Vorschlag zur Anpassung des aktuellen Klimafahrplans unterbreiten.
Dass das Gesetz auch einen unabhängigen wissenschaftlichen Klimabeirat vorsieht, sei "ein wichtiger Schritt", erklärt die Politikwissenschafterin Alina Brad von der Universität Wien in ihrer Funktion als CCCA-Schriftführerin in einem Statement gegenüber der APA: "Damit er wirksam arbeiten kann, sollte er aber auch aus eigener Initiative Stellung nehmen können, etwa wenn absehbar wird, dass die Emissionsziele verfehlt werden", heißt es darin.
Ein großes Fragezeichen in dem Entwurf ist laut Steininger die "extrem offen ausgestaltete" sogenannte "Standortklausel", die die Anpassung des Planes vorsieht, wenn es gravierende volkswirtschaftliche Verwerfungen gibt. Wann diese ausgelöst werden kann, ist allerdings nicht genau im Gesetzestext aufgeschlüsselt: "Der Vorschlag der Wissenschaft war hier, mehr Sicherheit für die Unternehmen zu geben, durch indikatorbasierte Auslösung und eine geklärte Rückkehr zum Emissionspfad."
Insgesamt werde nun aber "erstmals die Verantwortlichkeit zur Erreichung der Klimaneutralität und der Zwischenschritte dafür festgelegt", so Steininger. Es bleibe jedoch die große Herausforderung, das Gesetz sozusagen mit Leben zu erfüllen, "konkrete Maßnahmen politisch zu vereinbaren und in ausreichender Stärke umzusetzen".
Letztlich sei auch für den Wirtschaftsstandort zu hoffen, dass die Ziele des Klimagesetzes umgesetzt werden, so der Wissenschafter, der auf große Teile der österreichischen Wirtschaft verweist, die von konsequenter Klimapolitik profitieren würden. "Begibt sich Österreich auf den Emissionsreduktionspfad dieses Klimagesetzes, senkt es zugleich wesentlich seine nach wie vor hohe wirtschaftliche Verletzbarkeit vieler Unternehmen und Haushalte gegenüber fossilen Energiepreissprüngen", so Steininger. Dann wären auch keine Debatten über Strom- oder Spritpreisbremse mehr nötig und das Budget würde dadurch nicht belastet. Allerdings dürfte noch "viel Überzeugungsarbeit im Land erforderlich sein, damit dieses Ziel ein gemeinsames im Land wird".
