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10 Jahre Ausbildungspflicht - 36.000 Jugendliche begleitet

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Schumann bilanzierte Ausbildungspflicht bis 18
©APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER
Seit dem Ende des Schuljahres 2016/17 gilt die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18. Wer seither seine Schulpflicht erfüllt hat, muss anschließend bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs entweder eine weiterführende Schule besuchen oder eine andere Ausbildung machen. Bisher wurden 36.000 Jugendliche begleitet, die gegen die Pflicht zunächst verstießen, so Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Freitag. 86 Prozent der Begleitungen wurden positiv abgeschlossen.

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Erfüllt wird die Ausbildungspflicht neben dem Besuch einer weiterführenden Schule oder einer Lehre bzw. überbetrieblichen Ausbildung auch durch Vorbereitungskurse für Externistenprüfungen oder andere Ausbildungen, oder durch Angebote für Jugendliche mit Assistenzbedarf. In Ausnahmefällen dürfen die Jugendlichen auch einer zeitlich befristeten Beschäftigung nachgehen, wenn sie dadurch an eine Ausbildung herangeführt werden.

Für Jugendliche, die etwa eine Lehre oder die Schule abgebrochen haben, gibt es umgekehrt auch Unterstützungsmaßnahmen, beispielsweise durch das Jugendcoaching des Sozialministeriumservice, das AMS oder regionale Koordinierungsstellen. Letztere nehmen Kontakt auf, wenn festgestellt wird, dass ein Jugendlicher länger als drei Monate keiner Ausbildung nachgeht.

"Welche Ausbildung jemand wählt, ist nicht vorgegeben", so Schumann bei einer Pressekonferenz. "Entscheidend ist, dass junge Menschen den Weg nicht alleine gehen. Wenn jemand den Anschluss verliert, dann braucht es Unterstützung." Im Mittelpunkt stehen dabei Orientierung und Hilfe. "Es geht nicht darum zu fragen: 'Was hast du falsch gemacht?', sondern: 'Was brauchst du jetzt?'." Bei dem einen sei das Unterstützung beim Wiedereinstieg in die Schule, bei der nächsten eine Lehrstelle, Berufsorientierung oder Begleitung.

In 86 Prozent der Fälle wurde die Ausbildungspflicht nach der Begleitung wieder erfüllt, bilanzierte Schumann. In letzter Konsequenz sind aber auch Verwaltungsstrafen für die Erziehungsberechtigten möglich - sie betragen 100 bis 500 Euro bzw. im Wiederholungsfall 200 bis 1.000 Euro.

"Die Biografie von Menschen ist nicht immer linear", ergänzte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Oft fehle es auch an Wissen über die Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Zuletzt habe man mit der Einführung von verpflichtenden Perspektivengesprächen an den Schulen eine Lücke geschlossen: Bei einem drohenden Schulabbruch ab der neunten Schulstufe müssen seit dem laufenden Schuljahr solche Gespräche mit Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten und einer vertrauten Lehrperson stattfinden. Darin sollen Gründe für den Abbruch und weitere Ausbildungswege erörtert werden.

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