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Die Bundesregierung hat im April einen entsprechenden Entwurf präsentiert. Er sieht die Möglichkeit vor, auf Messengerdienste zuzugreifen bzw. Nachrichten auszulesen. Die Maßnahme soll auf Fälle beschränkt werden, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind zum Beispiel die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen. Auch bei Spionage ist der Einsatz möglich.
Die Stellungnahme stammt von Rene Mayrhofer und Michael Sonntag vom Institut für Netzwerke und Sicherheit an der JKU sowie von Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaften. Sie verweisen in ihren Ausführungen zunächst darauf, dass im Entwurf völlig offen gelassen wird, wie Überwachungssoftware in die Geräte eingebracht werden soll. Aktuelle Smartphone-Betriebssysteme, so geben sie zu bedenken, hätten ausführliche Sicherheitsmechanismen.
Man müsse zur Umgehung offene Sicherheitslücken ausnützen. "Daher ist die Komplexität des notwendigen Angriffs gegen die Sicherheitsmaßnahmen sehr hoch", konstatieren die Fachleute. Es sei auszuschließen, dass die heimischen Behörden die Personalressourcen hätten, um derartige Software zu erstellen.
Die logische Alternative sei der Zukauf von Trojaner-Programmen. Das sei nicht nur teuer, man greife eventuell auch auf Spionagesoftware zurück, die in manchen Staaten etwa zur Verfolgung von Opposition und Journalisten eingesetzt würde, wird in der Stellungnahme kritisiert. Dazu komme, dass nicht auszuschließen sei, dass die Anbieter technische Lösungen von kriminellen Anbietern bzw. Hackern verwenden.
Skeptisch zeigt man sich auch, dass die Überwachungssoftware erfolgreich wieder entfernt werden kann, wie es laut Gesetzestext vorgesehen wäre. Dass ein im Entwurf vorgesehener Rechtsschutzbeauftragter eine Stellungnahme abgeben kann, wird ebenfalls problematisch gesehen - nämlich weil letzterer innerhalb von zwei Wochen entscheiden soll. Hier wäre realistisch mit Zeiträumen von "wenigstens mehreren Monaten" zu rechnen, befinden die JKU-Professoren.
Auch rechtliche Aspekte werden ins Treffen geführt. Die Vorgaben und Hürden für das polizeiliche Einschreiten seien im Entwurf deutlich reduziert worden, beklagt man. Kein Verständnis hat man auch dafür, dass für die Bewilligung und Kontrolle das Bundesverwaltungsgericht und nicht die Strafjustiz herangezogen wird. Im Entwurf scheine man der Justizkontrolle zu misstrauen, wird gemutmaßt.
"Unausgereift" ist aus Sicht der Verfasser der Stellungnahme das Rechtsschutzsystem auch bezüglich fehlerhaft erfolgter Grundrechtseingriffe. Werde etwa eine Telefonüberwachung ohne gerichtliche Genehmigung durchgeführt, dürften die Ergebnisse nicht in einem Strafverfahren verwendet werden. Vergleichbare Konsequenzen seien im Entwurf nicht angedacht.
Zumindest einige Punkte werden auch gelobt. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf werde nun etwa der Versuch unternommen, den Einsatz auf Schwerstkriminalität zu beschränken, wird hervorgehoben. Das geschehe dadurch, indem es eine Berichtspflicht des Innenministers gibt, falls mehr als 35 entsprechende Fälle pro Jahr verzeichnet werden.