Während er vorgeblich zu krank für Antritt einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe war, engagierte sich Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger für Karl-Heinz Grasser und gegen seine Richterin Marion Hohenecker.
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Bisher wenig mediales Augenmerk ist auf die Rolle von Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger am Angriff auf BUWOG-Richterin Marion Hohenecker gelegt worden, die mit gefälschten Unterlagen desavouiert werden sollte, um im Idealfall das rechtskräftige Urteil gegen Karl-Heinz Grasser & Co aus den Angeln zu heben.
Während Meischberger vorgeblich zu krank für den Antritt einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe war, war er am Vorgehen gegen Hohenecker beteiligt.
Doch nicht krank genug für Haftaufschub
Zur Erinnerung: Neben Ex-Finanzminister Grasser wurde auch dessen Trauzeuge Meischberger in der BUWOG-Causa rechtskräftig schwerster Straftaten für schuldig befunden. Im März 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) den erstinstanzlichen Schuldspruch des Wiener Landesgerichts, die über den gelernten Tiroler Heizungstechniker und späteren FPÖ-Generalsekretär verhängte Freiheitsstrafe wurde von sieben auf dreieinhalb Jahre gesenkt. Im Unterschied zu Grasser, der seine vierjährige Haftstrafe am 2. Juni 2025 antrat, rückte Meischberger aber nicht in die Justizanstalt (JA) Korneuburg ein. Er machte Vollzugsuntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen geltend.
Der zuständige Richter am Landesgericht ließ das von einem medizinischen Sachverständigen überprüfen. Dieser kam zum Schluss, dass Meischberger nicht krank genug für einen Haftaufschub sei. Der Antrag auf Haftverschonung wurde daher abgewiesen. Dagegen legte Meischberger Rechtsmittel beim Oberlandesgericht (OLG) Wien ein.
Hilfskraft für Grasser-Anwalt Böhmdorfer
Just während das OLG sich mit Meischbergers Vorbringen befasste, seine angeschlagene Gesundheit lasse es nicht zu, ins Gefängnis zu gehen, beteiligte sich Meischberger als Hilfskraft für Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer am Vorgehen gegen BUWOG-Richter Hohenecker. Das räumte Böhmdorfer selbst in einem mit 3. Juni 2026 datierten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien ein, das der APA vorliegt.
Meischberger sei „als Hilfsperson im Sinne des § 157 Absatz 2 StPO“ tätig geworden, heißt es darin. Meischberger habe von Grasser Kenntnis von der Verdachtslage gegen Hohenecker erlangt, der Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit unterstellt wurde, und erfahren, „dass weitere Aufklärungen notwendig und zweckmäßig wären“, teilte Ex-FPÖ-Justizminister Böhmdorfer schriftlich der Staatsanwaltschaft mit. Meischberger habe sich „im Sinne der notwendigen Aufklärungen“ gemeinsam mit den Grasser-Anwälten „bemüht“, betonte Böhmdorfer: „Die Zusammenarbeit unterschied sich nicht von jener Zusammenarbeit, wie sie mit Angestellten oder Konsulenten in solchen Fällen abgewickelt wird.“
Kennenlernen bei Norbert Wess
Was Meischberger konkret tat, ergibt sich aus Angaben des mutmaßlichen Urkundenfälschers, der den Grasser-Anwälten vorgebliche Hohenecker-Mails vorgelegt hatte, die sich als gefälscht herausstellten. Gegenüber dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) erklärte der 60-Jährige, gegen den mittlerweile ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung, Urkundenfälschung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs anhängig ist, in einer Beschuldigteneinvernahme, er habe Meischberger bei einem Treffen in der Kanzlei von Grasser-Anwalt Norbert Wess kennengelernt.
„Ab diesem Zeitpunkt war mir klar, dass auch Meischberger zu dem Zweck hier war, das weitere Vorgehen in dieser Causa zu besprechen. Ich hatte bereits damals jedenfalls den Eindruck, dass Herr Meischberger über das Ermittlungsverfahren von Mag. Hohenecker und die vorgelegte E-Mailkorrespondenz Bescheid wusste“, gab der 60-Jährige vor dem BAK zu Protokoll.
„Stundenlang unterhalten“
Er habe sich beim ersten Treffen mit Meischberger „stundenlang unterhalten“ und sich in weiterer Folge mehrfach mit dem Grasser-Vertrauten getroffen, ist dem Einvernahmeprotokoll zu entnehmen, das der APA vorliegt.
Bei einem solchen Treffen habe ihm Meischberger „eine ausgedruckte Liste mit ca. 40 Personen“ übergeben, „die im Zusammenhang mit dem BUWOG-Verfahren seiner Ansicht nach zu recherchieren wären. Meischberger hatte zwar Interesse daran, verfügte jedoch nicht über das notwendige Budget, mit dem ich einen solchen Auftrag sinnvoll durchführen hätte können. Meiner Schätzung nach hätte man damals ca. 10.000 bis 15.000 Euro benötigt. Insbesondere für kostenpflichtige Datenbanken und meinen Zeitaufwand.“
„Ich habe ihn ca. drei Mal getroffen und ca. zehn Mal mit ihm telefoniert. Da Herr Meischberger jedoch das erforderliche Budget nicht aufbringen konnte bzw. wollte, kam es zu keinen weiteren Recherchen und auch zu keinen Kontakten mehr, weil er sich zuletzt auch nicht mehr meldete“, schilderte der 60-Jährige in einer Beschuldigteneinvernahme.
Gutachten von Meischberger-Bekannten
Die Grasser-Anwälte betonen, sie hätten die ihnen vorgelegten, vorgeblich von der BUWOG-Richterin Hohenecker verfassten E-Mails von einem IT-Forensiker überprüfen lassen. Dieser IT- und Cyber-Security-Experte ist allerdings nicht in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragen. Auf ihn gekommen könnten die Anwälte über Meischberger sein, wie der mutmaßliche Mail-Fälschers in einer Einvernahme andeutet.
„Ich wusste bereits zuvor von den Anwälten, dass im Ermittlungsverfahren gegen Mag. Hohenecker ein IT-forensisches Gutachten zur Echtheit der vorgelegten E-Mails vorgelegt wurde, wobei ich dieses Gutachten nie gesehen habe. Herr Meischberger informierte mich dann darüber, dass das Gutachten von einem Bekannten von ihm, der ebenfalls aus Tirol stamme, verfasst wurde“, gab der 60-Jährige dazu an.
Und er legte dar, dass er sich auf Vorschlag Meischbergers mit diesem Experten in einem Lokal in Wien getroffen habe, Zugang zu seinem Mailaccount ermöglicht und gestattet hätte, den „gesamten Datenbestand“ herunterzuladen. Der IT-Experte hätte ihm erklärt, er würde „im Auftrag von jemandem handeln“, die Grasser-Anwälte wären „jedenfalls informiert“ gewesen, so der mutmaßliche Fälscher. Er selbst habe „ca. im Oktober 2025“ Geld dafür bekommen, dass er dem Tiroler IT-Experten „kompletten Zugriff auf meinen Mail-Account gewährt“ habe.
Elektronisch überwachter Hausarrest
Just im Oktober lehnte dann auch das Wiener OLG in zweiter Instanz den von Meischberger beantragten Haftaufschub ab. Mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 wurde das Vorbringen endgültig zurückgewiesen. In den Häf'n einrücken musste der umtriebige Meischberger trotzdem nicht.
Er profitierte davon, dass zwischenzeitlich – am 1. September 2025 – die Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest gelockert wurden. Um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten, wird seither die Fußfessel großzügiger vergeben. Der gewitzte Meischberger-Anwalt Michael Dohr brachte daher am 22. Oktober einen Fußfessel-Antrag für seinen Mandanten ein. Nach eingehender Prüfung bekam Meischberger die Fußfessel bewilligt.
Anfang Februar wurde bekannt, dass der 66-jährige Tiroler den elektronisch überwachten Hausarrest angetreten hat, der ihm eine Zelle in der JA Korneuburg erspart. Meischberger hat damit in der BUWOG-Affäre keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht.
