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Der an sich seit mehreren Jahren bestehende Trend ist insofern bemerkenswert, weil das Waffenrecht im Nachgang des Amoklaufs am Grazer BORG Dreischützengasse im Juni des Vorjahres verschärft wurde. Mit Oktober 2025 traten die ersten strengeren Vorschriften in Kraft, die letzte Stufe erlangte heuer im April Gesetzeskraft.
Bemerkenswert ist laut den "Standard"-Zahlen aber auch, dass die Zahl der Waffenbesitzer deutlich weniger stark anstieg als die Zahl der Schusswaffen. Demnach gab es um knapp 5.000 Waffenbesitzer - Pass, der auch zum Mitführen des Schießgeräts berechtigt, und Besitzkarten - mehr. In Österreich gibt es derzeit rund 380.000 Waffenbesitzer.
Ziel der Verschärfung des Waffenrechts war eigentlich, den Zugang zu erschweren. So wurde das Mindestalter für Schusswaffen der Kategorie B - Faustfeuerwaffen, Repetierflinten sowie halbautomatische Schießgeräte - von 21 auf 25 Jahre angehoben, für Kategorie C (Gewehre, die nach jedem Schuss händisch nachgeladen werden müssen) von 18 auf 21 Jahre. Zur Erklärung: Bei Waffen der Kategorie A handelt es sich um verbotene Waffen und Kriegsmaterial, für die man ohnehin eine Sondergenehmigung benötigt.
