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Der Verfassungsrat erkennt zwar "die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls" an, wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot "sich auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind".
Frankreich ist das erste Land in Europa, das ein Social-Media-Verbot beschlossen hat. Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen der Onlinenetzwerke auf Heranwachsende zu vermeiden. Unter anderem nach Erkenntnissen der nationalen Gesundheitsbehörde schadet die Nutzung der mentalen Gesundheit von Jugendlichen erheblich.
Dem Gesetz zufolge sollen Kinder insbesondere von Onlinediensten wie TikTok, Snapchat, X und Instagram ferngehalten werden, sowie von Video-Plattformen wie YouTube, Messengern und bestimmten Online-Videospielen.
Zudem sieht das Gesetz eine Ausweitung des Verbots von Mobiltelefonen in Schulen von der Volks- und Mittelstufe auch auf die Oberstufe vor. Zu dieser Bestimmung äußerte sich der Verfassungsrat in seiner Entscheidung nicht.
Weltweit gelten in Australien, Brasilien, Indonesien und einigen weiteren Ländern bereits Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche. Österreich erwägt ähnliche Einschränkungen für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.
