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Bevor mit deren Befragung begonnen wurde, gestattete die Richterin Wöginger eine Stellungnahme zu den Aussagen vom Kronzeugen Thomas Schmid. In mehreren Punkten habe dessen Aussage nicht der Wahrheit entsprochen, so der ÖVP-Klubobmann. Er bestritt, dass er mit "Druck aus Kreisen der ÖVP Oberösterreich" gegenüber Schmid argumentiert habe, den ÖVP-Bürgermeister in den Vorstandsposten des Finanzamtes Braunau zu bringen. Wöginger habe Schmid nie einen "Befehl" gegeben. Wöginger betonte nochmals, lediglich ein Sprechtagsanliegen, jenes des ÖVP-Bürgermeisters, weitergeleitet zu haben und niemals Einfluss auf ein Auswahlverfahren genommen zu haben. "Gegenteilige Aussagen von Schmid beruhen aus meiner Sicht auf einer subjektiven Interpretation, nicht auf den tatsächlichen Geschehnissen."
Wöginger und den beiden Mitangeklagten wird vorgeworfen, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister, nachdem er den Vorstandsposten für das Finanzamt Freistadt nicht erhalten hat, diesen Spitzenjob für das Finanzamt Braunau verschafft zu haben. Damit soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zugleich die am besten qualifizierte Bewerberin ausgebremst worden sein.
Der Kommunalpolitiker soll Wöginger um Hilfe für die zweite Bewerbung gebeten haben. Der selbst nicht angeklagte Ortschef gibt das zu und sprach vor Gericht von einem Fehler. Wöginger will dessen "Bürgeranliegen" lediglich zur Prüfung an den damaligen Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid weitergeleitet, aber keinen Einfluss genommen haben.
Schmid hatte hingegen sehr wohl von einem parteipolitischen Wunsch gesprochen, den er zu erfüllen hatte. Er schilderte, er habe sich an den Zweitangeklagten, ein Mitglied der Begutachtungskommission, gewandt und gebeten, sich "darum zu kümmern". Dieser bestätigte die Intervention, will aber nicht danach gehandelt haben. Der ebenfalls angeklagte damalige Vorsitzende der Hearingkommission soll hingegen den Bürgermeister aufgrund seiner eigenen ÖVP-Nähe aus "unsachlichen Gründen" besser beurteilt haben. Er bestreitet den Vorwurf, vielmehr sei das Auftreten jener später unterlegenen Mitbewerberin aus seiner Sicht ein "Desaster" gewesen. Er habe jedenfalls korrekt ihr Auftreten bewertet.






