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Bevor mit der Zeugenbefragung begonnen wurde, gestattete die Richterin Wöginger eine persönliche Erklärung zu den Aussagen des seinerzeitigen Kabinettschefs und Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid. In mehreren Punkten habe dessen Aussage nicht der Wahrheit entsprochen, so der ÖVP-Klubobmann. Er bestritt, dass er mit "Druck aus Kreisen der ÖVP Oberösterreich" gegenüber Schmid argumentiert habe, den ÖVP-Bürgermeister in den Vorstandsposten des Finanzamtes Braunau zu bringen. Wöginger habe Schmid nie einen "Befehl" gegeben. Er betonte nochmals, lediglich ein Sprechtagsanliegen, jenes des ÖVP-Bürgermeisters, weitergeleitet zu haben und niemals Einfluss auf ein Auswahlverfahren genommen zu haben. "Gegenteilige Aussagen von Schmid beruhen aus meiner Sicht auf einer subjektiven Interpretation, nicht auf den tatsächlichen Geschehnissen."
Wöginger und den beiden Mitangeklagten wird vorgeworfen, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister, nachdem er den Vorstandsposten für das Finanzamt Freistadt nicht erhalten hatte, diesen Spitzenjob für das Finanzamt Braunau verschafft zu haben. Damit soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zugleich die am besten qualifizierte Bewerberin ausgebremst worden sein.
Nach Wögingers Erklärung wurde mit der Zeugenbefragung begonnen. Zeuge M., Kommissionsmitglied für den Vorstandsposten des Finanzamtes Freistadt, kannte die beiden angeklagten Finanzbeamten. Mit dem Erstangeklagten war er in "vier bis fünf" Kommissionen gesessen, mit dem Zweitangeklagten in rund 20, sagte M., selber ÖVP-Gemeinderat und ÖAAB-Mitglied.
Von Interventionen Schmids an den Zweitangeklagten, den Bürgermeister für Braunau zu bevorzugen, habe er erst aus den Medien erfahren. Über die "unglücklichen" Chats dazu sprach er anschließend mit dem Zweitangeklagten, der von einem "Blödsinn" gesprochen habe.
Die restlichen fünf für Dienstag geladenen Zeugen waren alles ehemalige Bewerber um die Führungsposten für die Finanzämter Freistadt und/oder Braunau. Im Wesentlichen wollte das Gericht einen Eindruck gewinnen, ob aus dem Ablauf des Hearings für Braunau herausgelesen werden kann, dass es geschoben war.
Zeuge S. hatte sich erstmals für eine derartige Leitungsposition beworben. Sein Hearing sei "absolut nicht auffällig gewesen, ein ganz normales Prozedere". Als er später von den Chats erfahren habe, dachte er aber schon: Wenn Besetzungen so verlaufen, brauche man sich gar nicht mehr bewerben. 2021 wurde er dann zum Dienststellenleiter des Finanzamtes Braunau bestellt und löste damit den ÖVP-Bürgermeister ab.
Zeugin T., die ebenfalls den Spitzenjob in Braunau wollte, hatte jedoch das subjektive Gefühl später nach dem Hearing, "unerwünscht" gewesen zu sein. "Der Vorsitzende hat an mir vorbei geschaut." Auch wenn ihr nicht direkt in den Sinn gekommen sei, herausgeprüft worden zu sein, würde sie es heute rückblickend schon so empfinden. Erst jetzt habe sie durch den Prozess erfahren, dass sie die Zweitgereihte gewesen war.
Die Zeugen W. und H., die sich sowohl für die Posten in Freistadt und Braunau beworben hatten, berichteten übereinstimmend, dass es zwischen beiden Hearings doch deutliche Unterschiede gegeben habe. Jenes für Freistadt sei inhaltlich breit gefächert aufgestellt gewesen, für Braunau drehte sich dagegen wohl alles nur um das Thema Telefonie. Federführend habe der angeklagte Kommissionsvorsitzende die Fragen gestellt, so die Erinnerungen der beiden. Er habe mehrmals nachgehakt, wenn auch nicht im forschen Ton. Aber: "Nach dem dritten Nachfragen wusste ich nicht mehr, was er von mir will", bestätigt Zeugin H., dass sie schon den Eindruck gewonnen habe, herausgeprüft worden zu sein. Der Zuschlag für den Bürgermeister "überraschte mich", denn es waren echte "Finanzkaliber" in den Reihen der Bewerber für Braunau.
Zeuge G., der von der Begutachtungskommission für den Vorstandsposten Freistadt an erste Stelle gereiht wurde, berichtete bereits von mutmaßlicher Einflussnahme bei dieser Besetzung. So informierte ihn seine Frau einen Tag vor dem Hearing davon, dass schon entschieden sei, dass der Bürgermeister den Posten erhalte. Dennoch stellte sich der Zeuge der Kommission. Einige Zeit später wurde er von einem hohen Beamten vom Finanzministerium angerufen, er solle auf den Job verzichten, dafür sei ihm der Posten in Braunau angeboten worden. Als er Stunden später absagte, habe der Beamte nur gemeint, die Sache sei erledigt. Der Zeuge wurde dann zum Vorstand für Freistadt bestellt, bewarb sich ein Jahr später aber weg.
Der Bürgermeister soll Wöginger jedenfalls nur um Hilfe für die Bewerbung Braunau gebeten haben. Der selbst nicht angeklagte Ortschef gibt das zu und sprach vor Gericht von einem Fehler. Wöginger will dessen "Bürgeranliegen" lediglich zur Prüfung an Schmid weitergeleitet, aber keinen Einfluss genommen haben.
Schmid hatte hingegen sehr wohl von einem parteipolitischen Wunsch gesprochen, den er zu erfüllen hatte. Er schilderte, er habe sich an den Zweitangeklagten, ein Mitglied der Begutachtungskommission, gewandt und gebeten, sich "darum zu kümmern". Dieser bestätigte die Intervention, will aber nicht danach gehandelt haben. Der ebenfalls angeklagte damalige Vorsitzende der Hearingkommission soll hingegen den Bürgermeister aufgrund seiner eigenen ÖVP-Nähe aus "unsachlichen Gründen" besser beurteilt haben. Er bestreitet den Vorwurf, vielmehr sei das Auftreten jener später unterlegenen Mitbewerberin aus seiner Sicht ein "Desaster" gewesen.






