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PVA-Gutachten - Auch Volksanwalt Achitz sieht Reformbedarf

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Volksanwalt Bernhard Achitz
©APA, ROLAND SCHLAGER
Nach zahlreicher Kritik an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), aber auch an jener des Sozialministeriumsservices, fordert nun auch Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) Reformen. Allem voran teilt er die Forderung nach einer gemeinsamen, unabhängigen Begutachtungsstelle, betonte er im APA-Interview. Zuvor hatten bereits die Arbeiterkammer, Behindertenanwältin Christine Steger, der Behindertenrat, das VertretungsNetz sowie Grüne und FPÖ Kritik geübt.

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Achitz sagte, die Erfahrung der Volksanwaltschaft decke sich mit den Berichten aus der in der Vorwoche vorgestellten Studie des "Foresight"-Instituts. Laut der im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich durchgeführten Erhebung empfanden 70 Prozent der Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll; 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Die Rede war von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien", unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren.

"Die Eindrücke, die in der Studie beschrieben werden, sind auch die Eindrücke, die bei uns artikuliert werden", sagte Achitz dazu. Gleichzeitig betonte er, es gebe sicherlich auch Gutachter, "die ordentlich arbeiten, die höflich sind".

Es sei auch grundsätzlich in Ordnung, dass die Versicherungsträger mit den Mitteln der Versicherten vorsichtig umgehen. "Aber es handelt sich doch zum Großteil um kranke Menschen, die Bedürfnisse haben. Wenn man da behandelt wird wie ein Betrüger, bis man das Gegenteil beweisen kann, ist das nicht sehr angenehm. Oftmals entsteht das Gefühl, dass die Gutachter - vielleicht ohne Auftrag, aber in vorauseilendem Gehorsam - sehr skeptisch hinschauen von Anfang an."

Dass sich die Beschwerden häufen, sei auch für die Volksanwaltschaft klar festzumachen. Dies sei zwar nicht repräsentativ und es könne auch die Arbeit der Volksanwaltschaft ein Mitgrund sein, denn es spreche sich herum, dass man Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen könne. Es gebe aber "relativ viele, die zu uns kommen".

Der Volksanwalt teilt den mittlerweile von mehreren Seiten (u.a. der Arbeiterkammer) geäußerten Ruf nach einer unabhängigen Begutachtungsstelle, die für unterschiedliche Institutionen die Begutachtungen durchführen soll. Das hätte auch einen praktischen Nutzen, denn derzeit müssen von Krankheit oder Unfall Betroffene ja bei verschiedenen Stellen vorsprechen, was auch zu zahlreichen Begutachtungen und einem damit verbundenen Aufwand führt.

Als Beispiel nannte Achitz etwa einen Arbeitsunfall, nachdem dann bei der Unfallversicherung (AUVA) ein Antrag gestellt werden muss. Zusätzlich ist (für den Grad der Behinderung) gegebenenfalls ein Antrag beim Sozialministeriumsservice nötig sowie Anträge auf Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der Pensionsversicherung (PVA) oder anderen zuständigen Versicherungen (und eventuell auch auf Pflegegeld, Anm.). "Jede dieser Stellen schickt sie zumindest zu einem - eher mehreren - Gutachtern", so Achitz.

Im Fall einer Ablehnung bleibt dann noch die Beeinspruchung derselben vor dem Sozialgericht (bezüglich Bescheiden der Pensionsversicherungsanstalt) oder vor dem Bundesverwaltungsgericht (betreffend Sozialministeriumsservice). "Jeder Richter schickt die Betroffenen zweifellos zu zumindest einem Gutachter. Das ist zweifellos verbesserungswürdig."

Daher wäre es laut Ansicht des Volksanwaltes geboten, eine zentrale Begutachtungsstelle zu schaffen - mit einem gemeinsamen finanziellen Topf, in den alle Institutionen einzahlen. Die Gutachter sollten nach rein medizinischen Kriterien begutachten, ohne notwendigerweise überhaupt zu wissen, für welche Institution das Gutachten durchgeführt wird. Damit wäre auch der immer wieder diskutierte Vorwurf der Befangenheit abgemildert, gab Achitz zu verstehen.

Gefordert sieht der Volksanwalt nun die Politik: "Es sind sicherlich legistische (gesetzliche, Anm.) Eingriffe notwendig", um eine derartige Reform umzusetzen. Ein Infragestellen der Selbstverwaltung der Sozialversicherung sieht er in seinem Vorschlag nicht: "Die Selbstverwaltung macht die großen Linien" und kümmere sich "hoffentlich nicht" darum, wie die Gutachten auszufallen haben, sagte er.

In derartigen Begutachtungszentren könnten Antragsteller an einer Stelle gleich mehrere Gutachter-Termine absolvieren und müssten nicht von einem zum anderen Termin fahren, so Achitz. Auch in jenen Fällen, in denen für die Begutachtung Hausbesuche erforderlich sind, würden die Antragsteller profitieren, da die Unabhängigkeit der Gutachter eine größere wäre als im jetzigen System.

Zur immer wieder geäußerten Forderung nach einer besseren Schulung der Gutachter sagte Achitz, letzten Endes liege es in der Verantwortung des Auftraggebers, für die Qualität zu sorgen. Gutachterinnen und Gutachter müssten stets am letzten Stand der Wissenschaft sein, betonte er. So dürfe etwa ein Richter, "der auch nur den Verdacht hat, dass der Gutachter bzw. die Gutachterin nicht am letzten Stand ist, diesen gar nicht beauftragen".

Bei den an die Volksanwaltschaft herangetragenen Beschwerden mache es laut Achitz wenig Unterschied, ob es sich um Gutachten bei der Pensionsversicherung (PVA), beim Sozialministeriumsservice (etwa zur Einstufung des Grades der Behinderung) oder bei Gericht handle. Beim Sozialministeriumsservice, wo neben dem Grad der Behinderung etwa auch die Frage der Arbeitsunfähigkeit geklärt wird, gebe es ebenfalls Beschwerden, dasselbe gelte für Gerichtsgutachten.

Achitz verwies auch auf Änderungsnotwendigkeiten von Rahmenbedingungen für die Begutachtungen: Die sogenannte "Einschätzungsverordnung" (EVO), die beim Sozialministeriumsservice als Grundlage dient, müsse ebenso regelmäßig angepasst werden wie etwa die Liste der Berufskrankheiten bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA). Eine Reform der EVO wurde noch unter Ex-Minister Johannes Rauch (Grüne) angekündigt, bisher aber nicht umgesetzt. Damals entzündete sich die Kritik daran, dass die Multisystemerkrankung ME/CFS in der Verordnung nicht als Behinderungsgrund aufgelistet ist.

Die PVA sieht sich bezüglich ihrer Begutachtungspraxis schon länger mit Kritik konfrontiert. Auf Missstände etwa im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen wies u.a. im vergangenen Jahr eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier hin.

Diese zeigte, dass Betroffene oft um sozialrechtliche Ansprüche etwa auf Invaliditätspension (bzw. das zeitlich befristet ausgezahlte "Reha-Geld") umfallen, ähnlich verhält es sich beim Pflegegeld. Antragsstellern wird seitens der Gutachter bzw. Gutachterinnen trotz von den Betroffenen teils drastisch beschriebener Einschränkungen oft Arbeitsfähigkeit attestiert bzw. werden deren Diagnosen nicht anerkannt oder abgeändert.

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