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"Selbstverständlich" habe er das Recht gehabt, in die Berichte Einschau zu nehmen, betonte der Angeklagte: "Es war meine Aufgabe und Verpflichtung als Beamter, das zu tun." Zu seiner Führungsfunktion habe es gehört, "außenpolitisch koordinierend" zu wirken. Er habe "die außenpolitische Relevanz" der Unterlagen zu prüfen gehabt, verwies Peterlik auf das in seinen Augen zweifellos gegebene dienstliche Interesse bei seinem Tun. Der russische Botschafter habe ihm in einem Gespräch mitgeteilt, dass es einen OPCW-Bericht gebe, wonach Russland mit dem Giftanschlag nichts zu tun habe. Die Zusammenfassung habe aber gesagt, dass die britischen Ergebnisse bestätigt werden können. Diese Diskrepanz habe er überprüfen wollen, und deshalb einen Bericht angefordert.
"Ich habe HNA-Berichte, DSN-Berichte und Berichte der EU gesehen" (Heeresnachrichtendienst und Direktion Staatsschutz Nachrichtendienst, Anm.), betonte Peterlik, dass dieser Bericht nichts Außergewöhnliches gewesen sei. Auch habe er öfter Berichte angefordert, wie etwa einen Bericht zu einem Mord in Istanbul. "Dafür brauche ich keinen Auftrag", denn er sei berechtigt gewesen, geheime Berichte und Nato-Berichte einzusehen.
"Diese Dokumente sind so brisant, dass wir als Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren Monate darauf warten mussten, um eine geschwärzte Version zu bekommen", hatte zuvor Staatsanwältin Veronika Standfest klargestellt. In sechs Teilberichten hätte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) den Giftanschlag aufgearbeitet. Peterlik habe diese sechs - nicht nur einen, wie er behauptet - über seine Sekretärin angefordert, obwohl er dazu eigentlich keine Berechtigung und es kein dienstliches Erfordernis gehabt hätte, diese einzusehen, so Standfest. Es habe sich um "rein technische Dokumente, (..) mit denen ein Generalsekretär und Jurist eigentlich nichts anfangen kann" gehandelt. Für die Staatsanwaltschaft liege auf der Hand, dass es sich um "ein privates Anliegen" gehandelt habe.
Nur zwei Tage später - am 5. Oktober 2018 - habe Peterlik die streng geheim klassifizierten Unterlagen dem ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, zugänglich gemacht. Ott habe sie "an seiner Wohnadresse abfotografiert", sagte die Staatsanwältin. Peterliks Behauptung, er sei zu diesem Zeitpunkt in seinem Büro gewesen, sei "nicht erwiesen".
Die Staatsanwältin verwies auf den "regen Informationsaustisch" zwischen Ott und Peterlik, den diese über den Messengerdienst Signal geführt hätten. Entsprechende Chats projizierte sie während ihres Anklagevortrags auf die Wände des Verhandlungssaals. Zum Motiv, weshalb Peterlik Ott die brisanten Unterlagen gezeigt hätte, bemerkte Standfest, der Diplomat und damalige Generalsekretär im Außenministerium habe sich "revanchieren" oder "wichtig machen" wollen.
Nach seiner Beziehung zum ehemaligen Chefinspektor gefragt, meinte Peterlik, er habe ihn "zufällig" in einem Lokal kennengelernt, nachdem sich dieser zu ihm und seiner Frau (Peterliks Frau und Ott waren Arbeitskollegen), gesetzt "und mir seine Lebensgeschichte erzählt hat". Daraus habe sich eine "Bekanntschaft oberflächlicher Art unter Kollegen" ergeben. Über die Fotos der Dokumente oder den Bericht der Financial Times habe er mit Ott aber nie gesprochen. Im Akt befindet sich eine eidesstattliche Erklärung Otts, wonach dieser die Dokumente nicht von Peterlik erhalten habe, sondern ihm zugespielt worden sein.
"Es ist nicht nur ein Imageschaden, es schädigt die internationalen Beziehungen", hielt die Staatsanwältin am Ende ihres Vortrages fest. Denn laut Anklage fanden die von Ott kopierten Dokumente zum Anschlag auf den früheren russischen Doppelagenten Sergej Skripal über den ehemaligen Wirecard-Manager und mittlerweile mutmaßlich als Spion für Russland tätigen Jan Marsalek den Weg zur "Financial Times", die damit am 9. Juli 2020 an die Öffentlichkeit ging. Am Nachmittag soll Ott - selbst Angeklagter im größten Spionage-Prozess der letzten Jahrzehnte - als Zeuge aussagen.
Ein ganz anderes Bild zeichneten naturgemäß Peterliks Anwälte. Eine "äußerst lückenhafte und an den Haaren herbeigezogene Anklage" und Ermittlungsfehler sah Verteidiger Michael Mössler. So liege streng genommen gar kein klassifiziertes Dokument vor, da diese erst in Österreich klassifiziert werden hätten müssen. Peterlik hätte nur ein Dokument gehabt, und das im dienstlichen Interesse. Sein Mandant habe eine "Need to Know"-Prüfung durchgeführt und sei als Generalsekretär befugt gewesen, in das "sensible Dokument" Einsicht zu nehmen: "Es hat das aktive Interesse gegeben."
Die von der Anklage behauptete Weitergabe an Ott sei "denkunmöglich", bemerkte Mössler. Das Dokument von Otts Handy habe mein Mandant nie gesehen." Die Staatsanwaltschaft hatte demgegenüber betont, eine kriminaltechnische Ermittlung hätte gezeigt, dass Otts Kopie aus dem Außenministerium stammte.
Einen Vorgeschmack auf die kommenden Prozesstage - die Verhandlung wird am Donnerstag und am Freitag fortgesetzt, ein Urteil wird es dann aber noch nicht geben - gab Peterliks zweiter Verteidiger, Volkert Sackmann. Er verwies auf ein Gutachten, wonach die Dokumente aus dem Außenministerium anders gelocht gewesen seien als jene auf den Fotos von Ott. "Das geht sich ja technisch schon nicht aus".






