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Am Dienstag hat Schumann mit WKÖ-Präsidentin Martha Schultz, ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und AK-Präsidentin Renate Anderl die letzten offenen Fragen zur Umsetzung der Richtlinie besprochen, hieß es aus ihrem Ressort. In zahlreichen Bereichen würden tragfähige Ergebnisse und konkrete Kompromissvorschläge vorliegen. Das Ministerium betonte, dass alle Seiten weiterhin an einer gemeinsamen Lösung arbeiten und ein abgestimmtes Ergebnis nächste Woche anpeilen. Weitere Gespräche sind geplant.
Allerdings dränge die Zeit. "Österreich muss die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Deshalb werde ich den Gesetzesentwurf vor Ablauf der Umsetzungsfrist in die politische Koordinierung schicken", wird Schumann in einem Statement zitiert. Die Lohntransparenz-Richtlinie müsste eigentlich bis 7. Juni implementiert werden, was nun nicht mehr möglich ist. Bei verspäteter Umsetzung kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten.
ÖGB und AK drängen wie Schumann auf eine rasche Umsetzung der Richtlinie, die die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verkleinern soll. Die Wirtschaftskammer hatte sich ebenso wie der ÖVP-Wirtschaftsbund auf die Bremse gestellt. "Der bisherige Entwurf der Lohntransparenzrichtlinie bürdet den Unternehmen erhebliche bürokratische Belastungen auf, ohne einen konkreten zusätzlichen Nutzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen", forderte die WKÖ nach dem Gespräch am Dienstag Vereinfachungen in der Umsetzung. Sie betonte einmal mehr, dass Österreich mit seinen Kollektivverträgen bereits über ein transparentes und objektives Entlohnungssystem verfüge. Es gelte Qualität vor Tempo. Man sei allerdings um Einigung bemüht und begrüße weitere Gespräche, in denen Kritikpunkte ausgeräumt werden können.
Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski nannte das Verpassen der EU-Frist "ein frauenpolitisches Totalversagen auf dem Rücken von Frauen". Die Regierungsparteien hätten zugelassen, dass die Umsetzung von der Wirtschaftslobby ausgebremst werde.
Die Richtlinie gibt u.a. vor, dass Betriebe ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Einkommensberichte erstellen müssen. Wird ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Unternehmen Maßnahmen treffen.






