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Teil des umfassenden Gesetzespakets, das die Umsetzung des Budgets begleitend sicherstellen soll, dürften zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen sein, die großteils bereits bekannt sind. Darunter finden sich zahlreiche steuerliche Maßnahmen wie die progressive Erhöhung der Körperschaftssteuer (KöSt) für Unternehmen mit einem Gewinn über einer Million Euro ab 2028, die Verlängerung der Stabilitätsabgabe für Banken, Einsparungen beim Familienbonus, eine Erhöhung der Immobilienertragsteuer, die Streichung des Gewinnbetrags bei Wertpapieren und der Homeoffice-Pauschale, eine Erhöhung der Alkoholsteuer, die Streichung von Steuerbegünstigungen für die Privatnutzung von E-Firmenautos und ein neuerliches Steuerbetrugspaket.
Außerdem enthalten dürfte das Budgetbegleitgesetz unter anderem etwa die neuerliche Nicht-Valorisierung der Familienleistungen, Kürzungen bei AMS-Wiedereingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose und bei Kuren, die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung und die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.
Die Maßnahmen sollen einerseits dabei helfen, den Staatshaushalt zu konsolidieren, um das Budgetdefizit bis 2028 wieder auf die erlaubten 3 Prozent des BIP zu drücken. Andererseits sollen damit Offensivmaßnahmen finanziert werden. Insgesamt ist eine Netto-Konsolidierung von 2,5 Mrd. Euro geplant, für die Finanzierung der Offensivmaßnahmen müssen weitere 2,6 Mrd. Euro zusätzlich eingespart bzw. mehr eingenommen - 2 Mrd. allein zur Gegenfinanzierung der Lohnnebenkostensenkung - werden.
Um zumindest eine zweiwöchige Begutachtung zu ermöglichen, muss der Gesetzesentwurf für das Budgetbegleitgesetz noch diese Woche eingebracht werden. Die Budgetrede von Finanzminister Marterbauer ist am 10. Juni geplant. In derselben Woche muss das Budgetbegleitgesetz in den Nationalrat eingebracht werden, damit es gemäß Fristenlauf gemeinsam mit dem Budgetgesetz noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden kann.






