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Reaktionen auf Fonds für Alleinerziehende weitgehend positiv

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Regierung will Alleinerziehende unterstützen
Die Reaktionen auf den geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende sind weitgehend positiv. Während der am Freitag endenden Begutachtung begrüßten Organisationen und Institutionen wie Arbeiterkammer (AK), Gewerkschaftsbund (ÖGB), Caritas und Volkshilfe den Gesetzesentwurf. Kritikpunkte sind etwa ein fehlender Rechtsanspruch und die Begrenzung des Fonds auf 35 Millionen Euro pro Jahr sowie die Einschränkung auf jene, die gar keinen Unterhalt erhalten.

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Der Fonds richtet sich an Alleinerziehende - meist Frauen -, die wegen Leistungsunfähigkeit oder Nichtgreifbarkeit des Unterhaltsschuldners keinen Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten. Sie sollen monatlich pro Kind 50 Prozent des Halbwaisenrichtsatzes bekommen. Für 2026 liegt die Leistungshöhe bei 240 Euro, die auf die Sozialhilfe, nicht aber auf die Familienbeihilfe angerechnet wird. Das monatliche Nettoeinkommen darf die Schwelle von 2.768 Euro dabei nicht überschreiten.

Der Fonds leiste einen Beitrag zur Verringerung von Frauen- und Kinderarmut, hieß es in der Begutachtung etwa seitens des ÖGB und der AK. Beide beklagten allerdings das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Auszahlungen. Die AK kritisierte zudem, dass die Mittel aus dem Fonds begrenzt sind. Auch die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) begrüßte die Neuerung. Kritisch sieht man allerdings, dass die Leistungen bei der Sozialhilfe angerechnet werden sollen.

Viele Organisationen bemängelten zudem die Einschränkung der Unterstützung auf Alleinerziehende, die keine Leistungen erhalten. Es gebe zahlreiche Fälle, in denen ein Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss von beispielsweise 30 oder 50 Euro pro Kind gewährt werde, merkte der Städtebund an. Währenddessen sollen Personen mit Anspruch auf Geld aus dem Fonds nun 240 Euro pro Kind erhalten. "Kinder sollen dann unterstützt werden, wenn der tatsächlich erhaltene Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss unter der vorgesehenen Fondsleistung liegt", schlug etwa die Caritas vor. Langfristig brauche es eine Unterhaltsgarantie mit Rechtsanspruch, hielt sie ebenso wie die Volkshilfe fest.

Noch mehr Komplexität für die österreichische Förderlandschaft ortete der Rechnungshof (RH). Er monierte, dass nicht erklärt wird, warum ein weiteres Förderinstrument erforderlich sei und warum eine etwaige Lücke nicht im Rahmen der Sozialhilfe geschlossen werden kann. Außerdem werde der Anspruch nur an die Einkommens-, nicht aber die Vermögenssituation von Alleinerziehenden geknüpft. Es bestehe das Risiko, dass das neue Instrument deshalb nicht treffsicher sei.

Nicht berücksichtigt werde laut Entwurf, ob zum Beispiel ein weiteres volljähriges Kind oder ein Großelternteil im Haushalt lebt, so der RH. Das sei nicht ganz schlüssig, teilte auch das Justizministerium mit. Schließlich könnten Fixkosten dann von mehreren Personen getragen werden. Das Justizressort begrüßte den Entwurf im Allgemeinen, befürchtete aber eine Mehrbelastung der Gerichte. Die Anspruchsprüfung solle bei der Abwicklungsstelle angesiedelt sein, nicht bei den Gerichten, wird in der Stellungnahme gefordert.

Der Bezug ist auch möglich, wenn das Kind wegen der Schul- oder Berufsausbildung eine Zweitunterkunft innerhalb Österreichs bewohnt, nicht aber außerhalb Österreichs. Dabei könne sich um eine "rechtfertigungsbedürftige mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit" handeln, hieß es seitens des Außenministeriums. Eine Schul- oder Berufsausbildung der Kinder von Personen aus EU und EWR-Staaten im "Herkunftsland" erscheine schließlich naheliegend.

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